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Landesprasident ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Zur allgemeinen Funktion siehe Staatsprasident Landeschef war 1868 1918 der amtlich zusammenfassende Begriff fur den Statthalter bzw den Landesprasidenten als Vertreter von Kaiser und Zentralregierung in den Kronlandern der osterreichischen Reichshalfte Osterreich Ungarns Inhaltsverzeichnis 1 Zum Begriff 2 Funktion des Landeschefs 3 Weiterentwicklung des Amtes in der Republik Osterreich 4 Siehe auch 5 EinzelnachweiseZum Begriff Bearbeiten nbsp Karte Osterreich UngarnsIm auf Grund der Dezemberverfassung von 1867 erlassenen Gesetz uber die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehorden vom 19 Mai 1868 wurde das Amt des Landeschefs definiert 1 der vorher spatestens seit der Reichsverfassung fur das Kaiserthum Osterreich Oktroyierte Marzverfassung Kaiserliches Patent vom 4 Marz 1849 unbestimmt in allen Reichsteilen Statthalter hiess Der Landeschef wurde vom Kaiser von Osterreich als Vertreter seiner Person und der k k Regierung in Wien bestellt 2 des Gesetzes 2 In Salzburg Karnten Krain Osterreichisch Schlesien Herzogtum Ober und Nieder Schlesien und der Bukowina trugen die Landeschefs gemass 5 des Gesetzes 2 den Titel Landesprasident und standen einer Landesregierung vor in den anderen Kronlandern trugen sie den Titel k k Statthalter und standen einer Statthalterei vor so dass sich dieser Titel in Offentlichkeit und Literatur fur alle Kronlander durchsetzte Die Funktion war die gleiche den vom Gesamtstaat eingerichteten Verwaltungsapparat im Kronland zu fuhren und die Politik der Regierung in Wien umzusetzen an deren Weisungen die Landeschefs gebunden waren 1878 1918 wurde auch der osterreichisch ungarische Gouverneur von Bosnien Herzegowina das zu keinem der beiden Reichsteile gehorte als Landeschef bezeichnet Er unterstand nicht der fur Cisleithanien zustandigen k k Regierung in Wien sondern dem fur ganz Osterreich Ungarn zustandigen gemeinsamen Finanzminister in Wien Funktion des Landeschefs BearbeitenDie Landeschefs bzw Statthalter wurden vom Kaiser auf Vorschlag der k k Regierung ernannt und enthoben Handelte es sich um ein Kronland mit schwierigen politischen Verhaltnissen wurden die Statthalter haufig nach kurzer Amtszeit ausgewechselt In den meisten Fallen handelte es sich um hohe Staatsbeamte meist Adelige Manche waren vor oder nach ihrer Statthaltertatigkeit als k k Minister berufen Der Landeschef hatte im Landtag zustande gekommene Gesetzesbeschlusse der k k Regierung in Wien mit seiner Stellungnahme vorzulegen sie legte sie dem Kaiser mit ihrer Stellungnahme zur Entscheidung vor Der Kaiser konnte den Landtagsbeschluss nach Erwagung der Stellungnahmen von Landeschef und k k Regierung sanktionieren seine Zustimmung zum Gesetzesbeschluss erteilen wonach das Gesetz kundgemacht werden und in Kraft treten konnte oder ihn ablehnen womit der Beschluss nicht kundgemacht werden und nicht in Kraft treten konnte 3 Analog war bei geplanten Verordnungen vorzugehen die der Statthalter auf Grund von Gesetzen erlassen wollte Allfallige Anweisungen erhielt er von der Regierung in Wien Der Landeschef war gemass dem Gesetz von 1868 was die Verwaltung betraf vor allem in Angelegenheiten von Kultus und Unterricht Landesverteidigung offentlicher Sicherheit Ackerbau sowie auf Grund separater Bestimmungen fur Finanzen und Handel zustandig Materien die zentral durch vom Reichsrat beschlossene Gesetze geregelt wurden Militarische Angelegenheiten im engeren Sinn lagen bei eigenen Militarbehorden Dem Landeschef waren die Bezirkshauptmannschaften unterstellt die die autonomen Gemeinden in ihrem Gebiet kontrollierten und koordinierten Die Behorde der der Landeschef vorstand hiess Landesprasidium oder Statthalterei Jedes Kronland besass uberdies eine vom Landtag eingesetzte Exekutive die fur die Landeskompetenzen zustandig war Sie wurde vom Exekutivausschuss des Landtages geleitet der Landesausschuss genannt wurde Vorlaufer der Landesregierungen Der Vorsitzende des Landtages und des Landesausschusses trug den Titel Landeshauptmann in Niederosterreich Bohmen und Galizien Landmarschall und wurde vom Kaiser als Landesherrn berufen Zu dieser Zeit war also der Landeshauptmann nur die Nr 2 der Fuhrung der Kronlander nach dem Landeschef wie das schon nach 1742 eingefuhrt worden war Weiterentwicklung des Amtes in der Republik Osterreich BearbeitenDie Doppelstruktur wurde bei der Grundung der Ersten Republik 1918 beseitigt Mit dem Gesetz vom 14 November 1918 betreffend die Ubernahme der Staatsgewalt in den Landern 4 wurden am 20 November dem Tag der Kundmachung dieses Gesetzes Landeschefs Statthalter Landesprasidenten und bisherige Landtage abgeschafft und provisorische Landesversammlungen sowie Landesregierungen mit einem Landeshauptmann als Vorsitzendem eingesetzt Die Landesregierungen waren dem deutschosterreichischen Staatsrat weisungsgebunden Mit der Bundesverfassung von 1920 wurde der Landeshauptmann einerseits als Vollzugsorgan der Bundesregierung im jeweiligen Land mittelbare Bundesverwaltung und andererseits als Spitzenpolitiker des Landes in allen Landeskompetenzen definiert Er wird vom Landtag gewahlt und vom Bundesprasidenten angelobt Siehe auch BearbeitenListe der Landesprasidenten und Landeshauptleute von SalzburgEinzelnachweise Bearbeiten Gesetz vom 19 Mai 1868 uber die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehorden in Bohmen Dalmatien Galizien und Lodomerien mit Auschwitz Zator und Krakau Oesterreich unter und ob der Enns Salzburg Steiermark Karnthen Krain Bukowina Mahren Ober und Nieder Schlesien Tirol und Vorarlberg Istrien Gorz und Gradiska und der Stadt Triest mit ihrem Gebiete RGBl Nr 44 1868 S 76 a b RGBl Nr 44 1868 S 77 Landesgesetzblatter aller Kronlander Gesetz vom 14 November 1918 betreffend die Ubernahme der Staatsgewalt in den Landern StGBl Nr 24 1918 S 29 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Landeschef Osterreich Ungarn amp oldid 237600022