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Dieser Artikel beschaftigt sich mit der Laisierung von Klerikern Siehe auch Laisierung Buddhismus Als Laisierung bezeichnet man in manchen Konfessionen so auch in der romisch katholischen Kirche den kirchenrechtlichen Akt der Entbindung eines Klerikers von den Pflichten und Rechten seines Standes die ihm aufgrund des Empfangs des Weihesakramentes zukommen Inhaltsverzeichnis 1 Abgrenzung Umfang 2 Rechtsfolgen Formen der Laisierung 3 Rechtsentwicklung Fallbeispiele 4 Literatur 5 EinzelnachweiseAbgrenzung Umfang BearbeitenDie Weihe selbst wird unwiderruflich gespendet und kann nicht ruckgangig gemacht werden Ahnlich wie die Sakramente der Taufe und Firmung gehort das Weihesakrament im katholischen Verstandnis zu den Heilszeichen die der Person ein untilgbares Pragemal verleihen Dennoch kann ein Kleriker ohne Verlust des unverlierbaren Weihecharakters unter Umstanden wieder in den Laienstand zuruckversetzt werden Diese sogenannte Laisierung ist von den sehr viel selteneren Fallen zu unterscheiden in denen die Weihe von vornherein ungultig ist und nicht zustande kam weil das Sakrament unter falschen oder unzureichenden Voraussetzungen gespendet wurde Von der Laisierung zu unterscheiden ist die Suspendierung das einfache Verbot der Amtsausubung eines Priesters das in der katholischen Kirche der Diozesanbischof oder der zustandige hohere Ordensobere aussprechen kann Meist handelt es sich hierbei um eine disziplinarische Massnahme um weitere priesterliche Amtshandlungen oder die unerwunschte Verkundigung eines Klerikers zu unterbinden Weiheverpflichtungen wie der Zolibat sind davon nicht beruhrt Rechtsfolgen Formen der Laisierung BearbeitenDie Laisierung betrifft demnach nur die ausseren Rechtsfolgen der Weihe Der laisierte Amtstrager verliert die mit dem Weihestand verbundene kirchliche Gliedschaftsstellung als Kleriker und die Berechtigung zur Vornahme von Amtshandlungen Entgegen diesem Verbot vollzogene Amtshandlungen sind im Regelfall ungultig allerdings gilt das nicht fur die Ausubung der eigentlichen Weihevollmachten da dem Betroffenen die Befahigung dazu mit seiner Weihe unwiderruflich eingegossen wurde Von ihm unerlaubt vollzogene sakramentale Handlungen sind daher zwar verboten aber normalerweise nicht ungultig das betrifft die Taufe die Eucharistie die Krankensalbung und im Fall von Bischofen auch Firmung und Priesterweihe Letzteres gilt allerdings nur soweit die Gultigkeit der Sakramente kirchenrechtlich nicht noch zusatzlich an die Bedingung ihrer Erlaubtheit geknupft ist So kann das Busssakrament nur gultig gespendet werden wenn der Priester neben seiner Weihevollmacht auch eine kirchenamtliche Beauftragung Delegation durch den zustandigen Ordinarius besitzt Eine mit Wissen des Geistlichen und des Beichtenden unerlaubte Absolution ist deshalb trotz der unausloschlichen Weihevollmacht des Priesters normalerweise ungultig Um des Heils der Seelen willen hat der kirchliche Gesetzgeber jedoch bestimmt dass laisierte Priester bei Todesgefahr des Empfangers das Busssakrament und die Krankensalbung erlaubt und damit auch gultig spenden konnen Mit der Laisierung verliert der Kleriker auch alle kirchlichen Amter und Dienste die nicht der Weihevollmacht bedurfen die also ein gewohnlicher Laie mit entsprechender Beauftragung ausuben durfte Zugleich werden dem Kleriker ublicherweise bestimmte Tatigkeiten untersagt so etwa grundsatzlich die Lehrtatigkeit in theologischen Fachern oder an kirchlichen Hochschulen und die Predigt und Verkundigung im Gottesdienst Mit Ausnahme der Zolibatsverpflichtung uber die gesondert entschieden wird ist der Betroffene auch von allen Pflichten entbunden die sich aus dem Klerikerstand ergeben etwa der Verrichtung des Stundengebets Kleidungs und sonstige Standesvorschriften Eine Laisierung kann auf zwei Arten ausgesprochen werden entweder auf Bitten des Klerikers vom Papst in Form einer per Reskript erteilten Dispens von den Weiheverpflichtungen oder und das auch vom Bischof durch Entlassung Dimission aus dem Klerikerstand Letztere gilt als schwerste Kirchenstrafe die speziell gegen einen Kleriker verhangt werden kann Sie war lange Zeit kaum gebrauchlich und allenfalls als letzte Konsequenz fur den Fall vorgesehen wenn Beugestrafen wie Suspension oder Exkommunikation keinerlei Wirkung zeigen und der Kleriker hartnackig an einem fur die Kirche unter keinen Umstanden tragbaren Verhalten festhalt Als Suhnestrafe war sie fur das schwere Vergehen der Sollizitation durch Priester im Zusammenhang mit dem Busssakrament vorgesehen Die Laisierung heilt einen vorangegangenen und nach Lehre der Kirche ungultigen Versuch einer Eheschliessung durch den spater laisierten Kleriker nicht und ermoglicht einem strafweise Entlassenen in der Regel auch kunftig keine kirchliche Ehe vielmehr bleibt die Zolibatsverpflichtung in diesem Fall meist erhalten Dagegen kann einem Kleriker dem die Laisierung auf sein freiwilliges Bittgesuch hin gewahrt wird auch die Erlaubnis zu einer aus kirchlicher Sicht gultigen Eheschliessung erteilt werden was allerdings mittels gesonderter Dispens erfolgen muss Bei geanderten Lebensumstanden eines Betroffenen kann die Laisierung durch die entsprechende kirchliche Behorde aufgehoben werden was einer Wiedereinsetzung in das kirchliche Amt gleichkommt Rechtsentwicklung Fallbeispiele BearbeitenNach Angaben der Jesuitenzeitschrift La Civilta Cattolica 2007 haben in den Jahren 1967 bis 2006 69 000 Priester ihr Amt aufgegeben um zu heiraten Die Zahl der seelisch psychisch und gesundheitlich Betroffenen Kleriker und Frauen geht deutlich uber diese Zahlen hinaus 1 11 200 sind nach einer Trennung oder nach dem Tod der Partnerin ins Amt zuruckgekehrt 2 In den meisten Fallen erfolgt eine Laisierung auf Bitten des betroffenen Klerikers um eine Ehe eingehen zu konnen Nach einer Neufassung der Richtlinien durch Papst Johannes Paul II im Jahre 1980 folgte auf die Bitte um Laisierung ein meist mehrjahriges Prufverfahren Damit verfolgte der Papst das Ziel die Befreiung vom Zolibatsversprechen nicht als blossen Verwaltungsakt erscheinen zu lassen Er wollte zudem verhindern dass Kleriker in der Laisierung eine schnelle Losung fur personliche Krisen suchen Dem Eindruck es konnte sich bei der erbetenen Laisierung um einen Automatismus oder gar einen Rechtsanspruch der Bittsteller handeln sollte durch die strengere Prufung entgegengewirkt werden Priester unter 40 Jahren hatten danach fur einige Zeit nur noch geringe Aussichten in den Laienstand zuruckversetzt zu werden Viele Antrage wurden gar nicht erst zur Prufung angenommen Seit einem Rundschreiben des damaligen Leiters der Sakramentenkongregation Erzbischof Jorge Medina im Juni 1997 wurde das Verfahren in der Praxis wieder erleichtert und die lange Verfahrensdauer gestrafft 3 Sofern die Verhaltnisse beim Bittsteller selbst sowie zwischen ihm und dem Ortsbischof oder Ordensoberen als Befurworter seines Antrags nicht zerruttet sind und die Begrundung bzw die aktuelle Lebenssituation des Bittstellers es ratsam erscheinen lassen entspricht der Heilige Stuhl dem Gesuch heute in der Regel Mit der Neufassung der Normen uber die Verfolgung schwerster kirchenrechtlicher Vergehen deren Untersuchung und Ahndung Papst Johannes Paul II 2001 der damals von Joseph Kardinal Ratzinger geleiteten Kongregation fur die Glaubenslehre ubertragen hatte setzte eine neue Phase der Rechtsanwendung ein 4 5 6 Die zuvor nur ausserst selten und unter sehr engen Voraussetzungen angewandte Strafe der Entlassung aus dem Klerikerstand Dimission wurde in der Zustandigkeit der Glaubenskongregation nun ofter und zunehmend auch im Zuge der Aufarbeitung von Fallen sexuellen Missbrauchs durch Kleriker verhangt Nach Bekanntwerden der grossen Missbrauchsskandale in den USA ab 2002 setzte der Vatikan auf hartere Strafmassnahmen 5 die nun auch Zwangslaisierungen umfassten Besonders nach 2008 wurden weltweit zahlreiche uberfuhrte Tater strafweise aus dem Klerikerstand entlassen 7 8 Ende 2009 wurde mit Emmanuel Milingo erstmals ein Erzbischof strafweise laisiert nachdem er sich der Mun Sekte angeschlossen geheiratet und anschliessend unerlaubte Bischofsweihen vollzogen hatte 9 Bekannte Beispiele fur eine Laisierung auf eigenen Wunsch sind der 2008 laisierte Bischof Fernando Lugo der erste laisierte Bischof uberhaupt in der Kirchengeschichte der anschliessend zum Staatsprasidenten von Paraguay gewahlt wurde oder der ehemalige Franziskaner und Befreiungstheologe Leonardo Boff der 1992 wegen seines Konfliktes mit der Glaubenskongregation um die Versetzung in den Laienstand nachsuchte 10 11 Dagegen sind Eugen Drewermann und Ernesto Cardenal entgegen landlaufiger Meinung weiterhin Kleriker obwohl ihre jeweiligen Kirchenstrafen auch ihnen die Ausubung der klerikalen Rechte verbieten Literatur BearbeitenRudiger Althaus Die Laisierung von Priestern Ein Akt der Gnade oder der Gerechtigkeit In De Processibus Matrimonialibus Fachzeitschrift zu Fragen des Kanonischen Ehe und Prozessrechtes 8 2 2001 S 215 241 A M Dorn u a Hrsg Redaktionshandbuch Katholische Kirche Munchen 1996 Karlheinz Schmidthus Hrsg Die Neuordnung von Laisierungsverfahren Text In Herder Korrespondenz Jg 25 1971 S 194 197 Einzelnachweise Bearbeiten Fritz Leist Zum Thema Zolibat Bekenntnisse von Betroffenen Kindler Verlag Munchen 1973 ISBN 3 463 00553 0 S 9 ff 69 000 katholische Priester haben geheiratet In NZZ Online 20 April 2007 archiviert vom Original am 29 September 2007 abgerufen am 19 August 2019 Zeitungsartikel zur Erleichterung des papstlichen Laisierungsverfahrens 1997 abgerufen im Oktober 2017 Ein Salesianer fur Papst Benedikt Interview mit Kardinal Tarcisio Bertone von Gianni Cardinale In 30giorni Nr 08 2006 August 2006 abgerufen am 18 Oktober 2017 a b Patrik Schwarz Missbrauchsskandal Die Kirche teilt aus In Zeit Online 7 April 2010 abgerufen am 18 Oktober 2017 Jack Valero The mob should lay off The pope is completely innocent In The Guardian 15 April 2010 abgerufen im Oktober 2017 englisch taz Bericht zu Entlassungszahlen abgerufen am 17 Februar 2019 Pascal Becher 167 offizielle Falle in Trier und Speyer Memento des Originals vom 17 Marz 2017 imInternet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot mobil saarbruecker zeitung de In Saarbrucker Zeitung 28 Januar 2015 abgerufen am 16 Marz 2017 Vatikan Milingo aus dem Klerikerstand entlassen In Radio Vatikan 17 Dezember 2009 abgerufen im Oktober 2017 Lebenslauf von Leonardo Boff in einem Zeitungsartikel zum 70 Geburtstag im Tagesspiegel 14 Dezember 2008 Lebenslauf von Leonardo Boff in englischer Sprache auf seiner Website Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Laisierung amp oldid 236615786