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Die Kreissynode Kirchenkreissynode oder Kirchenkreistag ist das oberste Entscheidungsorgan in evangelischen Kirchen auf ubergemeindlicher Ebene Zusammensetzung Leitung und Aufgaben variieren je nach Landeskirche Als evangelische Synoden bestehen sie jedoch immer aus ordinierten Pfarrern und nicht ordinierten Personen Kreis bzw Kirchenkreissynoden bestehen in Deutschland in denjenigen Landeskirchen in denen die Korperschaften in denen mehrere Kirchengemeinden zusammengefasst sind als Kirchenkreise bezeichnet werden Es sind z B die Evangelische Landeskirche Anhalts die Evangelische Kirche Berlin Brandenburg schlesische Oberlausitz die Evangelisch lutherische Landeskirche Hannovers die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland die Evangelisch Lutherische Kirche in Norddeutschland und die Evangelische Kirche in Wurttemberg In anderen Landeskirchen in denen die den Kirchenkreisen entsprechenden Korperschaften Dekanat oder Kirchenbezirk heissen werden die Synoden als Dekanats bzw Bezirkssynoden bezeichnet In den Landeskirchen Baden und Bayern in denen der Kirchenkreis die Ebene oberhalb der Dekanate bzw Kirchenbezirke ist gibt es auf dieser Ebene keine Synoden Evangelische Kirche im Rheinland BearbeitenIn der Evangelischen Kirche im Rheinland setzt sich die Kreissynode zusammen aus den im Kirchenkreis tatigen Pfarrstelleninhabern den Synodalabgeordneten der Kirchengemeinden einer je Pfarrstelle bis zu 15 vom Kreissynodalvorstand berufenen Mitgliedern und den Vorsitzenden der kreiskirchlichen Fachausschusse Art 99 KO 1 Bei sehr grossen Kreissynoden besteht aber die Moglichkeit die Zahl der Synodalen zu begrenzen indem jede Gemeinde nur eine bestimmte Anzahl an Pfarrstelleninhabern und Synodalabgeordneten entsendet Art 99a KO Die Kreissynode wird alle vier Jahre nach der Wahl der Presbyterien Kirchengemeindeleitungen neu gebildet Sie hat sich mindestens einmal jahrlich zu versammeln Art 101 KO auch wenn in der Regel die meisten Kreissynoden halbjahrlich tagen Die Tagung soll mit einem Abendmahlsgottesdienst beginnen Zur Tagung ist die Kirchenleitung einzuladen deren Vertreter sind berechtigt Antrage zu stellen zudem ist ihnen auf Verlangen jederzeit das Wort zu erteilen Art 102 Die Kreissynode tagt in der Regel offentlich sofern keine vertraulichen Angelegenheiten beraten werden Art 104 KO Die Kreissynode ist das eigentliche Leitungsorgan des Kirchenkreises Art 97 KO Sie wahlt aus ihrer Mitte den Kreissynodalvorstand der in ihrem Auftrag den Kirchenkreis leitet Art 114 KO Zum Kreissynodalvorstand gehort auch der Superintendent welcher den Vorsitz in Kreissynode und Kreissynodalvorstand fuhrt Art 120 KO Zu den weiteren Aufgaben der Kreissynode gehoren u a Errichtung kreiskirchlicher Pfarrstellen und Stellen fur andere Mitarbeitende Erledigung der Vorlagen von Kreissynodalvorstand und Kirchenleitung Beschluss uber Antrage von Kirchengemeinden und Fachausschussen Wahl der Mitglieder der Fachausschusse Beschluss der kreiskirchlichen Kollekten Aufsicht uber das Rechnungswesen der Gemeinden und Verbande Feststellung des kreiskirchlichen Haushaltsplanes und Entlastung der Jahresrechnungen Beschluss uber die kreiskirchlichen Umlagen Wahl der Abgeordneten zur Landessynode Art 98 KO In der Evangelischen Kirche von Westfalen sind die rechtlichen Regelungen aufgrund der gemeinsamen Verfassungstradition seit der Rheinisch Westfalischen Kirchenordnung sehr ahnlich 2 Einzelnachweise Bearbeiten Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland vom 10 Januar 2003 PDF Datei Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 14 Januar 1999 Art 84 111 PDF Datei Literatur BearbeitenHelmut Geck Hrsg Kirchenkreise Kreissynoden Superintendenten Munster 2004 Helmut Geck Hrsg Kirchenkreisgeschichte und grosse Politik Epochenjahre deutscher Geschichte im Spiegel rheinischer und westfalischer Kreissynodalprotokolle 1918 19 1932 33 1945 46 Berlin Munster 2006 Helmut Geck Hrsg Der Kirchenkreis in der presbyterial synodalen Ordnung Berlin Munster 2008Normdaten Sachbegriff GND 4756690 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kreissynode amp oldid 229488749