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Der Kreissynodalvorstand ist in der Evangelischen Kirche im Rheinland und in der Evangelischen Kirche von Westfalen das Leitungsgremium eines Kirchenkreises Der Kreissynodalvorstand wird von der Kreissynode aus ihrer Mitte gewahlt und leitet in ihrem Auftrag den Kirchenkreis Er besteht aus dem Superintendenten dem Assessor Stellvertreter des Superintendenten dem Skriba Stellvertreter des Assessors und in der Regel vier in Ausnahmefallen sechs Synodalaltesten Wahrend die ersten drei Amter von Theologen besetzt werden sind die Synodalaltesten stets Nicht Theologen Den Vorsitz im Kreissynodalvorstand wie auch in der Kreissynode fuhrt der Superintendent Die Amtsdauer betragt acht Jahre wobei alle vier Jahre entweder der Superintendent und der Skriba oder der Assessor sowie jeweils die Halfte der Synodalaltesten neu gewahlt werden Quellen BearbeitenKirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland vom 10 Januar 2003 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kreissynodalvorstand amp oldid 184264201