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Der Konventionsfuss war ein Munzfuss der durch Konvention d h Staatsvertrag festgestellt wurde Als Konventionsfuss wird insbesondere der Munzfuss bezeichnet auf den sich in der Mitte des 18 Jahrhunderts Osterreich mit mehreren deutschen Staaten einigte Dieser bestimmte dass 20 Gulden oder 10 Speziestaler also 1 Taler 2 osterreichische Gulden aus der kolnischen Mark feinen Silbers gepragt werden Da die kolnische Mark ca 233 g mit regionalen Varianten wog hatte ein Gulden demnach ein Feingewicht von 11 69 g Silber Konventionstaler Franz I von Osterreich 1822 Munzstatte Wien und Friedrich August von Sachsen 1813 Munzstatte DresdenPramiendoppeltaler Konventionsdoppeltaler Kurfurst Friedrich Augusts III von Sachsen von 1780 V EINE MARK FEIN Das nach diesem Munzfuss gepragte Geld nannte man Konventionsmunze im Speziellen also Konventionstaler oder Konventionsgulden An dieser Bezeichnung wurde festgehalten nachdem die Konventionsstaaten ausser Osterreich zu einem andern Munzfuss ubergegangen waren Geschichte BearbeitenOsterreich hatte 1747 den Leipziger Fuss zu 12 Talern oder 18 Gulden aus der feinen Mark verlassen und seit Juli 1748 die Taler zunachst nach einem Fuss von 19 Gulden 3 Kreuzer gemunzt ging aber am 7 November 1750 in seinen Landern zu einem 20 Gulden Fuss uber und nannte das neue Zweiguldenstuck Taler 1 Um das Wahrungsgebiet zu vergrossern und zu sichern schloss Osterreich mit Bayern am 20 September 1753 eine Konvention ab die auch in Bayern den 20 Gulden Fuss einfuhrte dieser hiess seitdem Konventionsfuss Sachsen und viele andere deutsche Reichskreise und Stande fuhrten ebenfalls den Konventionsfuss ein Bayern trat jedoch vor Ablauf eines Jahres von dem Vertrag zuruck und ging zum 24 Gulden Fuss uber 1 Die letzte suddeutsche Konventionsmunze wurde 1838 gepragt In Osterreich erlosch der Konventionsfuss im Jahre 1857 Wiener Munzvertrag Einfuhrung des Vereinstalers zu 1 Gulden 2 Einzelnachweise Bearbeiten a b Friedrich Frh v Schrotter et al Hrsg Worterbuch der Munzkunde 2 unveranderte Auflage de Gruyter Berlin 1970 Reprint 2012 ISBN 978 3 11 001227 9 Nachdruck der Originalausgabe von 1930 Lemma Konventionsfuss Reichs Gesetz Blatt fur das Kaiserthum Oesterreich 1857 XXXIII Stuck Nr 101 vom 6 Juni 1857 S 375f Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Konventionsfuss amp oldid 235331556