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Die Holzgerechtsame auch Holzgerechtigkeit Holzungsgerechtigkeit Beholzigungsrecht war vom Mittelalter bis zum spaten 19 Jahrhundert das unentgeltliche Recht auf Nutzung des Waldes fur die Holzgewinnung Inhaltsverzeichnis 1 Grundlage und Grenzen der Gerechtsame 1 1 Rechtsausubung 1 2 Verpflichteter 1 3 Berechtigter 1 4 Beispiel Bau und Werksholzgerechtsame 1 5 Kritik am Rechtsinstitut der Holzgerechtsame 1 6 Andere Gerechtsamen 2 Siehe auch 3 Literatur 4 EinzelnachweiseGrundlage und Grenzen der Gerechtsame BearbeitenDie Holzgerechtsame wurde von der Rechtslehre und der Gerichtsbarkeit uberwiegend als Dienstbarkeit verstanden zum Teil wurde auch eine Reallast damit verbunden gesehen Rechtsausubung Bearbeiten Die Holzgerechtsame konnte verschiedene Rechte zur Ausubung umfassen so zum Beispiel 1 Bau und Werksholzgerechtsame oder Nutzholz Gerechtsame Brennholz Gerechtsame Stock Holz Gerechtsame Lager Gerechtsame Auf Lese Gerechtsame Raff Gerechtsame oder Abfall Gerechtsame Windfall Gerechtsame Holzbesen Reiser Gerechtsame und andere mehr Die Holzgerechtsame kann sich auch teilweise auf bestimmte Holzarten zum Beispiel nur Weichholz beziehen oder sich nur auf bestimmte Teile des Baumes zum Beispiel nur die Aste eine bestimmte Qualitat des Holzes Beispiel aufgrund des Alters des Baumes oder eine bestimmte Menge im Jahr Quantitatskriterium Verpflichteter Bearbeiten Dem Verpflichteten aus der Holzgerechtsame in der Regel dem Waldeigentumer war es grundsatzlich untersagt etwas zu unternehmen oder zu unterlassen wodurch die Holzgerechtsame nachhaltig beeintrachtigt wurde Er war in der Regel jedoch auch nicht zu einem aktiven Tun verpflichtet zum Beispiel Baume nachzupflanzen Berechtigter Bearbeiten Dem Berechtigten war es grundsatzlich untersagt den Bewuchs aktiv zu verandern und dadurch die Gerechtsame willkurlich zu Lasten des Verpflichteten auszudehnen Der Berechtigte konnte eine Einzelperson sein oder auch eine oder mehrere Gemeinden Beispiel Bau und Werksholzgerechtsame Bearbeiten Die Bau und Werksholzgerechtsame verbietet dem Waldeigentumer selbst zu viel Holz aus dem Wald zu nehmen so dass der Nachwuchs nicht gewahrleistet ist nur schnellwuchsiges Holz nachzupflanzen so dass die nachhaltige Bewirtschaftung nicht gewahrleistet ist und unbillige Rodungen Wustungen vorzunehmen Kritik am Rechtsinstitut der Holzgerechtsame Bearbeiten Dadurch dass die Holzgerechtsame aus alter Zeit hergekommen ist und vielfach keine schriftlichen Aufzeichnungen uber die Art und den Umfang des Rechtes existierten kam es immer wieder zu Missverstandnissen und auch Gerichtsverfahren 2 Karl Friedrich Schenck 3 hat darauf hingewiesen dass auch durch die Belastung und den Neid das widrige Gefuhl fur andere cultivieren mit Ihnen die Fruchte des Fleisses theilen zu mussen der Verpflichtete oftmals an einer ordentlichen Bewirtschaftung des Waldes kein Interesse hatte Auch sei jede Partei bestrebt gewesen moglichst rasch ihren Anteil zu sichern so dass auch eine nachhaltige Bewirtschaftung nicht gegeben war Bei den unbestimmten Holzgerechtsamen sei zudem eine Tendenz zur Verschwendung des Holzes bei den Berechtigten zu beobachten gewesen Dadurch sei schlussendlich zu beider Lasten eine ordentliche Bewirtschaftung des Waldes immer weiter zuruckgegangen Selbst die Forstbehorden hatten oft resigniert und es in vielen Fallen bereits als positiv gesehen wenn die Nutzung des Waldes nicht noch weiter verschlechtert wurde Aus dieser Erfahrung wird von Karl Friedrich Schenck der Schluss gezogen dass einzig eine endgultige Ablosung der Holzgerechtsame eine Verbesserung der Waldnutzung in Deutschland ermogliche Andere Gerechtsamen Bearbeiten Mit der Holzgerechtsame verwandt aber nicht identisch sind zum Beispiel 4 die Nutzung der Fruchte und Samen der Baume die Nutzung von Laub und Nadeln der Baume durch Abstreifen und oder Einsammeln meist als Futter oder Einstreu fur die Nutztiere die Rinde der Baume nach dem Fallen abzuschalen den Baumsaft einzusammeln oder Baumharz zu gewinnen Schwamme von der Baumrinde abzusammeln die Bienen im Wald schwarmen zu lassen und den Honig einzusammeln Siehe auch Zeidelrecht Siehe auch BearbeitenGerechtsame Berechtsame Bergbau FahrgerechtsameLiteratur BearbeitenKarl Friedrich Schenck Bedurfnis der Volks Wirthschaft nach ihrem dermaligen Standpunkte in den mehrsten deutschen Bundes Staaten Stuttgart 1831 Ulrich Hubner Hrsg Festschrift fur Bernhard Grossfeld zum 65 Geburtstag Verlag Recht und Wirtschaft Heidelberg 1999 ISBN 3 8005 1207 6 Einzelnachweise Bearbeiten Schenck 1831 S 409 f Siehe zum Beispiel Ulrich Hubner Hrsg Festschrift fur Bernhard Grossfeld zum 65 Geburtstag Verlag Recht und Wirtschaft Heidelberg 1999 ISBN 3 8005 1207 6 S 434 ff Siehe auch Clemens Bruckner Hrsg Zur Wirtschaftsgeschichte des Regierungsbezirks Aachen Rheinisch Westfalischen Wirtschaftsarchiv Koln 1967 S 48 319 Schenck 1831 S 405 f Schenck 1831 S 414 f Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Holzgerechtsame amp oldid 229083190