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Die Fahrgerechtsame ist das seit dem Mittelalter gewahrte Recht zur Erhebung von Gebuhren fur die Ubersetzung von Personen Gutern oder Fahrzeugen mit einer Fahre uber einen Fluss Diese Gerechtsame war in der Regel auch mit einem Gebietsschutz verbunden Dieser erstreckte sich bis zur nachsten freien Fahrstelle auf beide Seiten des Flusses Die Fahrgerechtsame scheint ursprunglich nicht mit dem Wasserregal also dem koniglichen Recht auf Regelung der Flussschifffahrt in Zusammenhang gestanden zu sein Vielmehr war dieses Recht mit dem Besitz der geeigneten Ufergrundstucke verbunden Die Fahrgerechtsame wurde zusammen mit dem Grundstuck verkauft bzw erworben Abgaben wurden oft als Zehent eingehoben Kaiser Otto I jedoch stattete die von ihm eingesetzten Bischofe mit einer Reihe von Regalien aus seinem Bruder Bruno dem Erzbischof von Koln verlieh er das Fahrrecht Fahrregal uber den Rhein Die zuvor selbstandigen Fahrleute wurden dadurch erzbischofliche Vasallen Ihnen gewahrte der Erzbischof die Fahrgerechtsame Dieses gewerbliche Recht zum Betrieb der Fahre wurde innerhalb der Familien weitervererbt Heute regeln in Deutschland die Landeswassergesetze die Fahrrechte haufig werden allerdings erteilte Fahrgerechtsame noch anerkannt Literatur BearbeitenJ Sandkaulen Fahrgerechtsame unter besonderer Berucksichtigung niederrheinischer Verhaltnisse Diss an der juridischen Fakultat Koln 1925Weblink BearbeitenGeschichte der Fahre AndernachSiehe auch BearbeitenHolzgerechtsame Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fahrgerechtsame amp oldid 237662044