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Ein Handelsbrief ist ein Schriftstuck das der Vorbereitung Durchfuhrung dem Abschluss oder der Ruckgangigmachung eines Handelsgeschafts dient Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten von Handelsbriefen 3 Aufbewahrungspflichten 4 Sonstiges 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenHandelsbriefe so schrankt 257 Abs 2 HGB klarstellend ein sind nur Schriftstucke die ein Handelsgeschaft betreffen Unter Handelsgeschaft versteht man Rechtshandlungen oder Rechtsgeschafte eines Kaufmanns die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehoren 343 Daraus ergibt sich dass Handelsbriefe nur von Kaufleuten im Sinne des HGB abgesandt werden konnen Briefe von Privatpersonen mit geschaftlichem Inhalt heissen Geschaftsbriefe Da auch ein so genanntes einseitiges Handelsgeschaft 345 HGB zu den Handelsgeschaften gehort ist auch die Korrespondenz mit geschaftlichem Inhalt an oder von Privatpersonen als Handelsbrief anzusehen Jegliche Korrespondenz die der Anbahnung etwa die Beantwortung eines Angebots soweit keine Ablehnung erfolgt Durchfuhrung etwa eine Lieferung oder Ruckgangigmachung etwa Storno eines Handelsgeschaftes dient gilt in diesem Sinne als Handelsbrief Arten von Handelsbriefen BearbeitenDas HGB verwendet fur das Medium den weiten Begriff Schriftstuck Dazu gehoren neben Briefpost auch Fernschreiben Telegramme Telefax Nachrichten oder E Mails betreffen diese ein Handelsgeschaft gehoren sie auch zu den Handelsbriefen 1 Deshalb ist in Hinblick auf allgemeine Beweisregeln und spezielle handels und steuerrechtliche Aufbewahrungsvorschriften auch auf die ordnungsgemasse Dokumentation dieser Kommunikationsformen zu achten Inhaltlich gehoren zu den Handelsbriefen auch Eingangsrechnungen und Wiedergaben von Ausgangsrechnungen Aufbewahrungspflichten BearbeitenBezuglich der Eingangspost verpflichtet 257 Abs 1 Nr 2 HGB jeden Kaufmann die empfangenen Handelsbriefe geordnet aufzubewahren Das gilt ebenso fur die Ausgangspost von der ein Kaufmann eine mit der Urschrift ubereinstimmende Wiedergabe der abgesandten Handelsbriefe aufzubewahren hat 238 Abs 1 257 Abs 1 Nr 3 HGB Die Aufbewahrungsfrist von Handelsbriefen betragt sechs Jahre 257 Abs 4 HGB und beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres in welchem der Handelsbrief empfangen oder abgesandt worden ist 257 Abs 5 HGB Das gilt auch entsprechend fur die anderen Kommunikationsformen Die Abgabenordnung enthalt in 147 AO eine steuerrechtliche Ordnungsvorschrift fur die Aufbewahrung Zunachst wird auf die Regelungen im Handelsgesetzbuch Bezug genommen Empfangene Handels und Geschaftsbriefe sowie die Wiedergabe der abgesandten Handels und Geschaftsbriefe sind gemass 147 Abs 3 AO 6 Jahre aufzubewahren Die Aufbewahrungsfrist beginnt auch hier mit dem Schluss des Kalenderjahres in dem der Handels und Geschaftsbrief empfangen oder abgesandt worden ist 147 Abs 4 AO Sonstiges BearbeitenZu den handelsrechtlich erforderlichen Mindestinformationen in einem Handelsbrief siehe Impressumspflicht und Geschaftsbrief Einzelnachweise Bearbeiten Iris Thomsen Buchfuhrung Grundlagen Kompakte Lerneinheiten mit Abschlusstest und Teilnahmebestatigung Haufe Lexware Auflage 1 Auflage 2009 ISBN 978 3 4480 9357 5 S 208 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Handelsbrief amp oldid 204542873