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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland Osterreich und der Schweiz dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Haftunfahigkeit ist eine Verfassung des Beschuldigten die es im Hinblick auf seine Wurde Personlichkeit und Gesundheit verbietet ihn in einer regularen Justizvollzugsanstalt zu inhaftieren Je nach Art und Schwere der Erkrankung kann die Haftunfahigkeit sowohl zur Ausservollzugsetzung eines Haftbefehls Haftverschonung gem 116 StPO 1 als auch zur Unterbrechung der Strafhaft Strafausstand wegen Vollzugsuntauglichkeit gem 455 StPO fuhren Inhaltsverzeichnis 1 Verfassungsrechtliche Bedeutung 2 Strafaufschub 2 1 Geisteskrankheit 455 Abs 1 StPO 2 2 Nahe Lebensgefahr fur den Verurteilten 455 Abs 2 StPO 2 3 Korperlicher Zustand bei dem eine sofortige Vollstreckung mit der Einrichtung der Strafanstalt unvertraglich ist 455 Abs 3 StPO 3 Strafunterbrechung 455 Abs 4 StPO 4 Verfahren 5 Osterreich 6 Schweiz 7 Prominente Beispiele 8 Literatur 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseVerfassungsrechtliche Bedeutung BearbeitenDie Sicherung des Rechtsfriedens in Gestalt der Strafrechtspflege ist seit jeher eine wichtige Aufgabe staatlicher Gewalt Die Aufklarung von Straftaten die Ermittlung des Taters die Feststellung seiner Schuld und seine Bestrafung obliegen den Organen der Strafrechtspflege die zu diesem Zweck unter den gesetzlich bestimmten Voraussetzungen Strafverfahren einzuleiten und durchzufuhren sowie erkannte Strafen zu vollstrecken haben 2 Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit die Pflicht des Staates die Sicherheit seiner Burger und deren Vertrauen in die Funktionstuchtigkeit der staatlichen Institutionen zu schutzen und die Gleichbehandlung aller in Strafverfahren rechtskraftig Verurteilten gebieten grundsatzlich die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs Das bedeutet auch dass rechtskraftig erkannte Freiheitsstrafen zu vollstrecken sind 3 Dieses Gebot findet seine Grenzen im Grundrecht des Verurteilten auf Leben und korperliche Unversehrtheit Art 2 Abs 2 Satz 1 GG Bei Gesundheitsgefahrdungen eines Strafgefangenen entsteht zwischen der Pflicht des Staates zur Durchsetzung des Strafanspruchs und dem Interesse des Verurteilten an der Wahrung seiner verfassungsmassig verburgten Rechte ein Spannungsverhaltnis Dieser Konflikt ist nach Massgabe des Grundsatzes der Verhaltnismassigkeit durch Abwagung der widerstreitenden Interessen zu losen Fuhrt diese Abwagung zu dem Ergebnis dass die dem Eingriff entgegenstehenden Interessen des Verurteilten ersichtlich wesentlich schwerer wiegen als diejenigen Belange deren Wahrung die Strafvollstreckung dienen soll so verletzt der Eingriff den Grundsatz der Verhaltnismassigkeit und damit das Grundrecht des Verurteilten aus Art 2 Abs 2 Satz 1 GG Diese Grenze ist jedenfalls erreicht wenn angesichts des Gesundheitszustands des Verurteilten ernsthaft zu befurchten ist dass er bei Durchfuhrung der Strafvollstreckung sein Leben einbussen oder schwerwiegenden Schaden an seiner Gesundheit nehmen wird 4 Strafaufschub BearbeitenGeisteskrankheit 455 Abs 1 StPO Bearbeiten Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe ist aufzuschieben wenn der Verurteilte in Geisteskrankheit verfallt Der Begriff der Geisteskrankheit in 455 Abs 1 StPO ist zwar nicht in dem engen Sinn einer hirnorganischen oder organischen Erkrankung zu verstehen wie er der Schuldunfahigkeit gem 20 StGB zugrunde liegt 5 Die psychische Erkrankung muss aber einen solchen Grad erreicht haben dass der Verurteilte fur die Zwecke der Strafvollstreckung nicht mehr ansprechbar ist etwa wegen einer schweren Demenz 6 Bei einer Geisteskrankheit geringeren Grades kann die Einweisung in eine Vollzugsanstalt mit entsprechenden Behandlungsmoglichkeiten erfolgen 7 Nahe Lebensgefahr fur den Verurteilten 455 Abs 2 StPO Bearbeiten 455 Abs 2 StPO verbietet einen Vollzug von dem eine nahe Lebensgefahr oder eine schwere Gesundheitsgefahr droht Allerdings muss bei einer solchen Gefahr nicht stets die Strafhaft unterbrochen werden denn vom Vollzug droht die Gefahr dann nicht wenn er Mittel zur Abhilfe bereithalt Solche Mittel sind nicht nur die in 455 Abs 4 Satz 1 Nr 3 StPO ausdrucklich genannte Untersuchung und Behandlung in einem Haftkrankenhaus sondern auch diejenigen in einer externen Klinik die ebenfalls ohne Unterbrechung des Vollzugs vonstattengehen konnen Dies gilt aber nur soweit die Behandlung noch als adaquat angesehen werden kann 8 An die Besorgnis einer nahen Lebensgefahr die krankheitsbedingt im Fall einer Vollstreckung droht sind strenge Anforderungen zu stellen Daruber hinaus muss die Vollstreckung der Freiheitsstrafe fur diese Gefahr auch ursachlich sein 9 Selbstmordgefahr ist grundsatzlich kein Grund die Strafvollstreckung aufzuschieben auch dann nicht wenn sie ernsthaft geaussert wird Denn in der Regel kann dieser Gefahr durch entsprechende Behandlungs und Sicherungsmassnahmen im Strafvollzug wirksam begegnet werden Daruber hinaus darf es der rechtskraftig Verurteilte nicht in der Hand haben sich durch Suiziddrohungen der Strafvollstreckung zu entziehen Von einem Tater dessen Schuld rechtskraftig festgestellt ist muss daher grundsatzlich erwartet werden dass er sich den mit der strafrechtlichen Sanktion verbundenen negativen Folgen seiner Taten stellt 10 Korperlicher Zustand bei dem eine sofortige Vollstreckung mit der Einrichtung der Strafanstalt unvertraglich ist 455 Abs 3 StPO Bearbeiten Der Begriff der Strafanstalt im Sinne des 455 Abs 3 StPO umfasst als Oberbegriff den Begriff der Vollzugsanstalt und den des Anstaltskrankenhauses 11 Nach anderer Ansicht ist ein Strafantritt in einem Vollzugskrankenhaus nicht vorgesehen weshalb mit einer Strafanstalt im Sinne des 455 Abs 3 StPO nur eine Vollzugsanstalt gemeint sei 12 13 455 Abs 3 StPO folgt dem Gedanken dass es sowohl im Interesse der Strafanstalt als auch im Interesse des Verurteilten liegen kann wenn nur Personen die Verbussung von Freiheitsstrafen antreten die entweder korperlich gesund sind oder deren korperliche Erkrankungen mit denen einer Strafanstalt zur Verfugung stehenden Mitteln Rechnung getragen werden kann Eine Unvertraglichkeit sofortiger Vollstreckung kann danach nur dann vorliegen wenn die notwendige Gesundheitsfursorge oder Pflege des Verurteilten in der Anstalt nicht moglich ist und auch durch Abweichungen vom Vollstreckungsplan nicht gewahrleistet werden kann 14 Im Fall der Schwangerschaft einer Verurteilten obliegt der Vollstreckungsbehorde eine Ermessensentscheidung 15 Eine Ladung zum Strafantritt in ein Justizvollzugskrankenhaus ist deshalb auch in Fallen einer chronischen Erkrankung des Verurteilten moglich Der grundsatzliche Ausschluss liesse ein zu weitgehendes Zurucktreten des staatlichen Vollstreckungsanspruchs besorgen 16 Ein Strafaufschub kommt erst bei physischen oder psychischen Erkrankungen in Betracht die zur Herbeifuhrung oder zur Aufrechterhaltung der Vollzugstauglichkeit eine vorangehende Krankenhausbehandlung erfordern beispielsweise zur Behandlung der Folgen eines Unfalls Strafunterbrechung 455 Abs 4 StPO BearbeitenDer Strafvollzug steht unter dem Gebot schadlichen Auswirkungen fur die korperliche und geistige Verfassung des Gefangenen im Rahmen des Moglichen entgegenzuwirken und die Gefangenen lebenstuchtig zu halten Mit der Wurde des Menschen ware es unvereinbar die vom Bundesverfassungsgericht auch bei einer Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe geforderte konkrete und grundsatzlich auch realisierbare Chance der Freiheit wieder teilhaftig zu werden auf einen von Siechtum und Todesnahe gekennzeichneten Lebensrest zu reduzieren Je nach den Umstanden des Einzelfalls kann dem Interesse des Gefangenen an der Erhaltung seiner Lebenstuchtigkeit ein Gewicht zukommen welches das der Grunde fur einen weiteren ununterbrochenen Vollzug zu ubertreffen vermag 17 Eine Freiheitsstrafe kann daher gem 455 Abs 4 Nr 3 StPO unterbrochen werden wenn der Verurteilte schwer erkrankt und zu erwarten ist dass die Krankheit voraussichtlich fur eine erhebliche Zeit fortbestehen wird und nicht in einer Vollzugsanstalt oder einem Anstaltskrankenhaus erkannt oder behandelt werden kann Eine Strafunterbrechung nach 455 Abs 4 StPO wird von den Fachgerichten insbesondere dann in Betracht gezogen wenn der Strafgefangene todkrank ist und von ihm nur noch eine sehr eingeschrankte Gefahr erneuter Straftaten ausgeht 18 Erwogen wird auch eine analoge Anwendung von 455 Abs 4 Satz 1 Nr 3 StPO wenn ein schwer kranker Gefangener zwar haftfahig ist aber langfristig erfolgreich nur ausserhalb des Strafvollzugs behandelt werden kann Fur die Zeit der Strafunterbrechung begibt sich der Verurteilte eigenstandig und ohne Mitwirkung der Vollstreckungsbehorde in stationare Krankenhausbehandlung Zugleich gibt die Vollstreckungsbehorde die Verfugungsgewalt uber den Verurteilten vollstandig auf mit der Folge dass er wahrend der Unterbrechung kein Strafgefangener im Rechtssinne ist 19 20 Fur die wahrend der Unterbrechung erfolgte Krankenbehandlung kommt daher auch nicht der Justizfiskus auf sondern die Krankenversicherung 21 Nach Wiedereintritt der Vollzugstauglichkeit muss die Vollstreckungsbehorde dafur sorgen dass der Strafvollzug fortgesetzt wird 46 Abs 5 StVollzO gegebenenfalls durch Erlass eines Vollstreckungshaftbefehls Verfahren BearbeitenUber einen Antrag auf Aufschub oder Unterbrechung der Haft entscheidet die Staatsanwaltschaft in ihrer Eigenschaft als Strafvollstreckungsbehorde 451 StPO Funktionell zustandig ist der Rechtspfleger 31 Abs 2 Satz 1 RPflG Einwendungen gegen die ablehnende Entscheidung konnen zur Strafvollstreckungskammer des Landgerichts erhoben werden 458 Abs 2 StPO Diese entscheidet als sog kleine Strafvollstreckungskammer in der Besetzung mit einem Richter 78b Abs 1 Nr 2 GVG Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht moglich 462 Abs 3 StPO das grundsatzlich in der Sache selbst entscheidet ohne an das Landgericht zuruckzuverweisen 309 StPO 22 Die Vollstreckungsbehorde muss Einzelheiten zum Gesundheitszustand der Lebenserwartung und der Gefahrlichkeit des Verurteilten aufklaren insbesondere amtsarztliche Stellungnahmen oder ein Sachverstandigengutachten einzuholen 45 StrVollstrO Wird ein Strafarrest oder eine Freiheitsstrafe durch Behorden der Bundeswehr vollzogen gilt fur die Unterbrechung der Strafvollstreckung im Krankheitsfall Art 6 Einfuhrungsgesetz zum Wehrstrafgesetz WStrGEG 23 Strafaufschub ist teils zwingend vorgeschrieben 455 Abs 1 und 2 StPO teils in das pflichtgemasse Ermessen der Vollstreckungsbehorde gestellt 455 Abs 3 und 4 StPO Der Gefangene hat auf die Unterbrechung der Strafvollstreckung nach 455 Abs 4 StPO keinen Rechtsanspruch Er kann ausschliesslich die fehlerfreie Ausubung des Ermessens verlangen 24 Die Vollstreckung darf insbesondere nicht unterbrochen werden wenn uberwiegende Grunde namentlich der offentlichen Sicherheit entgegenstehen 455 Abs 4 Satz 2 StPO Dies ist etwa der Fall wenn nach der anzustellenden Prognose von dem Verurteilten die Gefahr der Begehung neuer Straftaten oder Fluchtgefahr ausgeht 25 Eine ausserhalb der Strafanstalt verbrachte stationare Behandlung wird in die Strafzeit eingerechnet es sei denn der Verurteilte hat die Krankheit mit der Absicht die Strafvollstreckung zu unterbrechen selbst herbeigefuhrt 461 StPO Ausserdem muss wahrend des Aufenthalts die tatsachliche Verfugungsgewalt der Vollstreckungsbehorde uber den Verurteilten fortbestehen beispielsweise durch Bewachung Das ist nicht der Fall bei einer Strafunterbrechung gem 455 Abs 4 StPO Ist die Ablehnung rechtskraftig kann der Verurteilte sein Begehren noch im Wege einer Gnadenentscheidung verfolgen Ein Beispiel aus jungerer Zeit ist Oskar Groning Wahrend des Aufschubs und der Unterbrechung ruht die Vollstreckungsverjahrung 79a Nr 2a StGB Osterreich BearbeitenDer Aufschub des Strafvollzuges wegen Vollzugsuntauglichkeit ist in 5 Strafvollzugsgesetz StVG geregelt 26 27 Tritt die Vollzugsunfahigkeit nach Strafantritt ein entscheidet das Vollzugsgericht uber den nachtraglichen Aufschub des Strafvollzugs gem 133 StVG 28 29 Der Vollzug einer Geldstrafe oder einer drei Jahre nicht ubersteigenden Freiheitsstrafe die mit der Beschaffung von Suchtmitteln in Zusammenhang steht ist auch noch nach Ubernahme in den Strafvollzug fur die Dauer von hochstens zwei Jahren aufzuschieben wenn sich der Verurteilte zu einer nicht offenbar aussichtslosen gesundheitsbezogenen Massnahme bereit erklart 39 SMG 30 Schweiz BearbeitenMit der Hafterstehungsfahigkeit abgekurzt HEF bezeichnet das schweizerische Strafprozessrecht die Fahigkeit eines Beschuldigten oder Verurteilten in einer Einrichtung des Strafvollzugs leben zu konnen den Freiheitsentzug ohne besondere und ernste Gefahr fur Gesundheit und oder Leben zu ertragen und den Sinn und Zweck der Verbussung einer Freiheitsstrafe zu erkennen 31 Im Strafvollzug wird die Guterabwagung durch die zustandige kantonale Justizvollzugsbehorde erbracht Das Bundesgericht gibt dafur eine restriktive Praxis vor 32 Von der Moglichkeit eines Strafaufschubs solle nur mit grosster Zuruckhaltung Gebrauch gemacht werden darf Das offentliche Interesse am Vollzug rechtskraftig verhangter Strafen schranke den Ermessensspielraum der Vollzugsbehorde erheblich ein 33 Art 92 StGB 34 sieht eine Haftunterbrechung nur aus wichtigen Grunden vor Kann der Verurteilte beispielsweise in einem Haftkrankenhaus behandelt werden wird er dorthin verlegt Art 80 StGB 35 Erst bei totaler Straferstehungsunfahigkeit wird der Vollzug unterbrochen 36 In der Untersuchungshaft erfolgt die arztliche Untersuchung aufgrund Art 251 StPO 37 38 39 Prominente Beispiele BearbeitenRobert Mulka Astrid Proll Horst Mahler 40 Helmut Elsner 41 Literatur BearbeitenKlaus Laubenthal Nina Nestler Vollstreckung von Freiheitsstrafen In Strafvollstreckung Springer Verlag Berlin Heidelberg 2010 S 39 104 Gunter Widmaier Eckhart Muller Reinhold Schlothauer Hrsg Munchener AnwaltsHandbuch Strafverteidigung Munchen 2014 24 Vollstreckung S 983 ff Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Haftunfahigkeit Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Susanne Beck Alter schutzt vor Strafe nicht Zugleich Besprechung der Verfahren gegen Demjanjuk und Boere beides laufende Strafverfahren vor dem LG Munchen II und LG Aachen sowie BVerfG Beschluss vom 15 10 2009 2 BvR 2331 09 2 BvR 2332 09 BVerfG Beschluss vom 6 10 2009 2 BvR 1724 09 HRRS 2010 S 155 166Einzelnachweise Bearbeiten Lowe Rosenberg Strafprozessordnung und Gerichtsverfassungsgesetz 112 Rdnr 68 BVerfG Beschluss vom 19 Juni 1979 2 BvR 1060 78 Rdnr 65 BVerfG Beschluss vom 6 Juni 2011 2 BvR 1083 11 Rdnr 8 BVerfG Beschluss vom 6 Juni 2011 2 BvR 1083 11 Rdnr 9 KK Appl 7 Aufl 455 Rn 6a Elisabeth Quendler N Konrad Alzheimer Demenz im Justizvollzug NeuroGeriatrie 2008 S 31 33 OLG Munchen Beschluss vom 18 Juni 2012 Az 2 Ws 522 12 Rdnr 19 ff BVerfG Beschluss vom 9 Marz 2010 2 BvR 3012 09 Rdnr 27 vgl Graalmann Scheerer in LR StPO 26 Aufl Bd 9 455 Rn 10 OLG Dusseldorf 1 Ws 866 90 vom 16 Oktober 1990 NStZ 1991 151 Detlef Burhoff Strafvollstreckung Aufschub Selbstmordgefahr OLG Koblenz Beschluss vom 21 April 2015 2 Ws 122 15 OLG Hamm Beschluss vom 20 Oktober 2015 3 Ws 392 15 OLG Koblenz Beschluss vom 25 Juni 2003 1 Ws 387 03 OLG Celle Beschluss vom 26 Oktober 2011 1 Ws 424 11 BGHSt 19 150 OLG Koblenz Beschluss vom 21 April 2015 2 Ws 122 15 OLG Hamm Beschluss vom 20 Oktober 2015 3 Ws 392 15 BVerfG Beschluss vom 9 Marz 2010 2 BvR 3012 09 Rdnr 26 vgl Hanseatisches OLG Beschluss vom 2 Mai 2006 1 Ws 59 06 NStZ RR 2006 S 285 vgl auch Appl in Karlsruher Kommentar zur StPO 6 Aufl 2008 455 Rn 17 Arloth StVollzG 2 Aufl 2008 65 Rn 4 Zeitler Rpfleger 2009 S 205 207 OLG Hamm Beschluss vom 26 Februar 2008 Az 3 Ws 65 08 Rdnr 13 Alois Wagner Strafvollstreckung Lehrbuch fur Studium und Praxis 2 Aufl Munchen 2009 VI Strafunterbrechung 455 Abs 4 StPO 45 46 StVollstrO S 116 117 Merkblatt uber die Sozialversicherung und die Arbeitslosenversicherung der Gefangenen Justizbehorden Nordrhein Westfalen Stand 1 April 2014 vgl beispielsweise OLG Koln Beschluss vom 2 August 2012 Az 2 Ws 523 12 Rdnr 13 16 19 ff Einfuhrungsgesetz zum Wehrstrafgesetz vom 30 Marz 1957 BGBl III Gliederungsnummer 452 1 zuletzt geandert durch Art 6 des Gesetzes vom 13 April 1986 BGBl I S 393 vgl beispielsweise OLG Koln Beschluss vom 2 August 2012 Az 2 Ws 523 12 Rdnr 36 Meyer Gossner Strafprozessordnung 455 Rn 12 KK Appl StPO 6 Aufl 455 Rn 15 Lowe Rosenberg Strafprozessordnung und Gerichtsverfassungsgesetz 455 Rn 26 5 StVG jusline at abgerufen am 16 Februar 2018 Aufschub Website des Bundeskanzleramts abgerufen am 19 Februar 2018 133 StVG jusline at abgerufen am 23 Februar 2018 Roland Friis Krankheit und Haft 2 Mai 2008 Nikolaus Rast Therapie statt Strafe eine Sonderform des Strafaufschubs in gruner kreis magazin Sucht Therapie statt Strafe 2013 S 6 Heidi Hauenstein Grundrechtskollisionen im Strafvollzug am Beispiel der Zwangsernahrung Gewichtung und Durchsetzung von Rechten und Pflichten der Justiz der Medizin und des Individuums Hochschule Luzern 2011 S 12 Christoph Burz Psychische Storungen und Hafterstehungsfahigkeit Schweiz Med Forum 2007 S 146 149 BGE 108 Ia 69 Urteil 26 Mai 1982 Art 92 StGB Art 80 StGB Richtlinie der Konkordatskonferenz des Strafvollzugskonkordats der Nordwest und Innerschweizer Kantone betreffend die Hafterstehungsfahigkeit vom 25 November 2016 Systematische Sammlung der Erlasse und Dokumente SSED Richtlinien Vollzug 17ter 0 Richtlinie zur Hafterstehungsfahigkeit Link zum Download Memento des Originals vom 23 Februar 2018 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www konkordate ch Art 251 Schweizerische Strafprozessordnung vom 5 Oktober 2007 Jan Rohmer Johann Steurer Beurteilung der Hafterstehungsfahigkeit Analyse von 1037 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