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Die Strafvollstreckungsordnung StrVollstrO enthalt die Verwaltungsvorschriften zur Aus und Durchfuhrung der Strafvollstreckung in Deutschland sie regelt nicht die Ausgestaltung der Strafe das wird im Strafvollzugsrecht geregelt Die Strafvollstreckungsordnung hat keinen Gesetzesrang bindet aber die Vollstreckungs und Vollzugsbehorden als Verwaltungsvorschrift Im Kern gehort die Strafvollstreckungsordnung zum formellen Strafrecht BasisdatenTitel StrafvollstreckungsordnungAbkurzung StVollstrOArt VerwaltungsvorschriftGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie StrafrechtUrsprungliche Fassung vom 15 Februar 1956Inkrafttreten am Letzte Neufassung vom 13 Juli 2011 BAnz Nr 112a vom 28 Juli 2011 Inkrafttreten derNeufassung am 1 August 2011Letzte Anderung durch 10 August 2017 BAnz AT 18 08 2017 B6 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Oktober 2017Weblink Text der StVollstrOBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Bei jugendlichen und jungen Erwachsenen gelten fur die Vollstreckung die Richtlinien nach 114 Jugendgerichtsgesetz Die Vorschriften der Strafvollstreckungsordnung gelten aber erganzend Die Vollstreckung von Entscheidungen nach dem Gesetz uber Ordnungswidrigkeiten ist nach 87 88 StVollstrO moglich Inhaltsverzeichnis 1 Erlass 2 Inhalt 2 1 Behorden und Zustandigkeit 2 2 Wesentliche Vollstreckungshandlungen 3 Rechtsweg 4 LiteraturErlass BearbeitenWie bei den Richtlinien zum Straf und Bussgeldverfahren RiStBV handelt es sich bei der Strafvollstreckungsordnung um einen zwischen Bund Bundesregierung hier Bundesministerium der Justiz und Landern Justizverwaltung koordinieren Normenkorpus Sie wird als Allgemeine Verfugung fur den Bund im Bundesanzeiger BAnz 2011 Nr 112a S 1ff ersetzt die Fassung von 2001 und fur die Lander in deren Verkundungsorganen zuletzt mit Wirkung zum 1 August 2011 bekanntgegeben Die erste Strafvollstreckungsordnung ist am 15 Februar 1956 erlassen worden Inhalt BearbeitenDie Strafvollstreckungsordnung gilt erganzend zu den gesetzlichen Vorschriften des Siebenten Buches der Strafprozessordnung StPO Behorden und Zustandigkeit Bearbeiten Vollstreckungsbehorde nach 4 StVollStrO auch 451 Abs 1 StPO ist die Staatsanwaltschaft bei Jugendstrafe der Jugendrichter in den Verfahren in erster Instanz vor dem Oberlandesgericht die Generalstaatsanwaltschaft oder die Bundesanwaltschaft Die Strafvollstreckung obliegt funktionell dem Rechtspfleger 31 Rechtspflegergesetz Die ortliche Zustandigkeit bestimmt sich ebenfalls nach dem Gericht des ersten Rechtszuges Bei einer Gesamtstrafe ubernimmt das Vollstreckungsverfahren die Behorde die die Gesamtstrafe vollstreckt Wesentlich fur die Vollstreckung der freiheitsentziehenden Strafe ist der Vollstreckungsplan 22 StVollstrO Die Strafvollstreckungsordnung nennt auch die sachliche und ortliche Vollzugszustandigkeit Wesentliche Vollstreckungshandlungen Bearbeiten Die Ladung zum Strafantritt 27 StVollStrO ist die Aufforderung an den Verurteilten sich binnen einer Frist in der Vollzugsanstalt einzufinden wenn nicht ein sofortiger Strafantritt geboten ist Dafur wird gegebenenfalls die Uberfuhrung durch Ersuchen an die bislang vollziehende Anstalt gerichtet 28 StVollStrO Die zukunftig vollziehende Anstalt wird um Aufnahme ersucht 29 StVollStrO Findet sich der oder die auf freiem Fuss befindliche Verurteilte nicht zum Zeitpunkt des Strafantritts ein erwirkt die Vollstreckungsbehorde einen Vorfuhrungs und Haftbefehl 33 StVollStrO Die Vollstreckungsbehorde berechnet die Strafzeit 37 ff mit dem Strafbeginn 38 unter Anrechnung von anderen freiheitsentziehenden Massnahmen auch Untersuchungshaft 39 Der Aussetzung des Strafrestes Aufschub der Vollstreckung 454ff StPO und die Unterbrechung der Vollstreckung bei Vollzugsuntauglichkeit oder wegen der Vollzugssituation 45 46a StVollStrO sind ebenfalls Massnahmen die durch die Vollstreckungsbehorde getroffen werden Bei Massregeln der Besserung und Sicherung gelten neben den besonderen Vorschriften des Strafgesetzbuches die 53 ff StVollStrO Im Wesentlichen gelten die Vorschriften uber die Vollstreckung der Strafe sinngemass Soll keine freiheitsentziehende Strafe sondern eine Geldstrafe vollstreckt werden richtet sich dies nach der Einforderungs und Beitreibungsanordnung EBAO Soweit die Geldstrafe uneinbringlich ist tritt an die Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe Die Formvorschriften fur das Ersuchen zur Aufnahme sind etwas gelockert 51 StVollStrO Beim Verfall der Einziehung Weiterverwendung und Unbrauchbarmachung von Gegenstanden sind Benachrichtigungspflichten zu beachten 60 ff 69 ff StVollStrO Rechtsweg BearbeitenDie Strafvollstreckungsordnung sieht als Rechtsbehelf gegen Massnahmen der Vollstreckungsbehorde die Beschwerde nach 21 StVollStrO vor Diese ist jedoch gegenuber gerichtlichen Entscheidungen nach 458 und 459h StPO sowie 103 OwiG subsidiar Uber die Beschwerde entscheidet die jeweils hohere Dienstbehorde Das Beschwerdeverfahren ist zudem Voraussetzung 24 Abs 2 GVGEG fur eine Entscheidung des Oberlandesgerichts nach 23 GVGEG Die Beschwerde hat keinen Suspensiveffekt 21 Abs 2 StVollStrO Literatur BearbeitenKlaus Laubenthal Nina Nestler Strafvollstreckung Springer Heidelberg 2010 ISBN 978 3 642 05285 9 Hans Pohlmann Hans Peter Jabel Thomas Wolf Strafvollstreckungsordnung Gieseking Bielefeld 8 Auflage 2001 ISBN 978 3 7694 0600 9 Alois Wagner Strafvollstreckung Studium und Praxis C H Beck 2 Auflage Munchen 2009 ISBN 978 3 406 57998 1 Frank Arloth BeckOK Strafvollstreckungsordnung C H Beck 5 Auflage Munchen 2019 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4443076 0 lobid OGND AKS VIAF 205789292 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Strafvollstreckungsordnung amp oldid 226503153