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Mit dem Grundstuckverkehrsgesetz GrdstVG das in den Geschaftsverkehr mit landwirtschaftlich genutzten Grundstucken kontrollierend eingreift verfolgt der Gesetzgeber in Deutschland vornehmlich drei Zwecke Die Sicherung des Fortbestandes land und forstwirtschaftlicher Betriebe indem die Landwirtschaft vor dem Ausverkauf ihres Bodens geschutzt wird mikrookonomischer Aspekt Besonders betont wird der Schutz von Natur und Umwelt indem die Agrarstruktur erhalten und verbessert wird Die Sicherung der Ernahrungsvorsorge der Bevolkerung makrookonomische Aspekte BasisdatenTitel Gesetz uber Massnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land und forstwirtschaftlicher BetriebeKurztitel GrundstuckverkehrsgesetzAbkurzung GrdstVGArt fortgeltendes Bundesgesetz Deutschland Geltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Wirtschaftsverwaltungsrecht Landwirtschaftliches BodenrechtFundstellennachweis 7810 1Erlassen am 28 Juli 1961 BGBl I S 1091ber S 1652 S 2000 Inkrafttreten am 1 Januar 1962Letzte Anderung durch Art 108 G vom 17 Dezember 2008 BGBl I S 2586 2742 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 September 2009 Art 112 Abs 1 G vom17 Dezember 2008 GESTA C112Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Hierzu hat der Gesetzgeber vor allem folgende Regelungen getroffen Die rechtsgeschaftliche Verausserung land und forstwirtschaftlicher Betriebe bedarf der behordlichen Genehmigung in einem besonderen Genehmigungsverfahren 2 ff GrdStVG Ein Hof der im Wege der gesetzlichen Erbfolge an eine Erbengemeinschaft fallt kann in einem gerichtlichen Zuweisungsverfahren einem der Miterben zugewiesen werden 13 ff GrdStVG Inhaltsverzeichnis 1 Genehmigungsverfahren 1 1 Ausnahmen von der Genehmigungspflicht 1 2 Vereinbarkeit der Genehmigungspflicht mit EU Recht 2 Zuweisungsverfahren 3 Geschichte 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGenehmigungsverfahren BearbeitenNach dem GrdStVG bedarf die Verausserung eines land oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstucks sowie die Bestellung eines Niessbrauchs an einem solchen Grundstuck der Genehmigung der Landwirtschaftsbehorde 2 8 GrdstVG Ist eine Genehmigung nicht erforderlich wird auf Antrag ein Negativzeugnis erteilt 5 GrdstVG Die Genehmigungspraxis der Landwirtschaftsbehorden und Landwirtschaftsgerichte ist im Laufe der Jahre immer liberaler geworden weil die Erkenntnis Boden gewonnen hat dass neben den landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieben auch die nebenberuflich betriebene Landwirtschaft aus agrarpolitischen und anderen volkswirtschaftlichen Grunden erhaltungswurdig ist Ausnahmen von der Genehmigungspflicht Bearbeiten In den Ausfuhrungsgesetzen der Lander zum Grundstuckverkehrsgesetz ist bestimmt dass die Verausserung von Grundstucken bis zu einer bestimmten Grosse keiner Genehmigung bedarf Unter Grundstuck ist dabei i d R das Grundstuck im Rechtssinne zu verstehen d h ein raumlich abgegrenzter Teil der Erdoberflache der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblattes ohne Rucksicht auf die Art seiner Nutzung unter einer besonderen Nummer eingetragen ist wirtschaftliche Gesichtspunkte spielen insoweit keine Rolle Die Freigrenzen fur das einzelne Grundstuck liegen jeweils einschliesslich des Grenzwertes bei Bundesland Freigrenze in ha Stand 2009 Freigrenze in m Stand 2009 AnmerkungSaarland 0 15 1 500Bremen 0 25 2 500Hessen 0 25 2 500 unbebautThuringen 0 25 2 500Rheinland Pfalz 0 5 5 000Sachsen 0 5 5 000Baden Wurttemberg 1 0 10 000 0 5 ha bei Wein und Erwerbsgartenbau 0 1 ha im Schweizer GrenzbereichBerlin 1 0 10 000Hamburg 1 0 10 000Niedersachsen 0 5 5000Nordrhein Westfalen 1 0 10 000Bayern 1 0 10 000 Hofstelle immer genehmigungspflichtig Summe uber die letzten 3 Jahre 1 Brandenburg 2 0 20 000Mecklenburg Vorpommern 2 0 20 000Sachsen Anhalt 2 0 20 000Schleswig Holstein 2 0 20 000Vereinbarkeit der Genehmigungspflicht mit EU Recht Bearbeiten Die staatliche Bodenverwertungs und verwaltungs GmbH BVVG hatte 2008 eine 2 6 ha grosse Flache nach einem Ausschreibungsverfahren an den Hochstbieter verkauft Der zustandige Landkreis verweigerte die Genehmigung mit der Begrundung der vereinbarte Kaufpreis stehe in einem groben Missverhaltnis zu dem Wert des verkauften Grundstucks Nach Entscheidungen der Vorinstanzen legte der Bundesgerichtshof BGH den Fall dem Europaischen Gerichtshof EUGH vor Dieser sollte prufen ob das europaische Beihilferecht einer nationalen Regelung entgegenstehe wenn dieses den Verkauf an den Hochstbietenden untersagen konne 2 Der EUGH hat daraufhin entschieden dass eine derartige nationale Regelung nicht als staatliche Beihilfe qualifiziert werden kann sofern die Anwendung dieser Regelung zu einem Preis fuhren kann der moglichst nahe beim Marktwert des betroffenen landwirtschaftlichen Grundstucks liegt 3 Das Grundstucksverkehrsgesetz verstosst somit nicht grundsatzlich gegen das Beihilferecht wenn seine Anwendung dazu fuhrt dass das Grundstuck zu einem Preis verkauft wird der nahe beim Verkehrswert liegt Zuweisungsverfahren BearbeitenFerner ist in den 13 ff GrdstVG ein Zuweisungsverfahren geregelt wonach der landwirtschaftliche Betrieb nach dem Tod des Landwirts einem der Miterben vom Landwirtschaftsgericht zugewiesen werden kann wenn keine entsprechende Verfugung von Todes wegen vorliegt Voraussetzung ist allerdings dass der Landwirtschaftsbetrieb von Gesetzes wegen an eine Erbengemeinschaft fallt Interessant ist in diesem Zusammenhang die Entstehungsgeschichte des Grundstucksverkehrsgesetzes An dem Grundstucksverkehrsgesetz vom 28 Juli 1961 ist besonders lange gearbeitet worden Der erste Referentenentwurf stammte bereits vom 15 Juli 1954 In ihm war die Moglichkeit der geschlossenen Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebs an einen Miterben bereits unter der Bezeichnung Nachholung der Betriebsubergabe vorgesehen Dieser Teil des Gesetzes war im Gesetzgebungsverfahren am heftigsten umstritten Besonders umstritten waren die Fragen ob dem Grundsatz der Massgeblichkeit des Erblasserwillens Rechnung getragen werden sollte ob die Abfindung des weichenden Miterben auf der Basis des Einheitswerts oder des Ertragswerts des Betriebs zu berechnen sei ob ausser landwirtschaftlichem auch forstwirtschaftliches Vermogen zuweisungsfahig sein solle und ob die Zuweisung ausser bei Erbengemeinschaften auch bei sonstigen Gesamthandsgemeinschaften zugelassen werden solle Der Gesetzgeber hat sich in Anbetracht der die deutsche Wirtschaftsordnung pragenden Marktwirtschaft schliesslich fur die mildeste der in Frage stehenden Losungen entschieden Dennoch so Alfred Pikalo und Bernold Bendel in ihrem GrdstVG Kommentar von 1963 bleibt die Zuweisung ein ausserordentlich fragwurdiges Rechtsinstitut und ein Fremdkorper in unserer Rechtsordnung da sie im Widerspruch zu den Grundprinzipien der Marktwirtschaft namlich Vertragsfreiheit und Eigentumsschutz steht Inzwischen besteht keine Bundeskompetenz mehr Das bisherige Grundstucksverkehrsgesetz gilt in den Landern fort bis es durch ein Landesgesetz ersetzt wird Dies ist bisher nur in Baden Wurttemberg ASVG erfolgt Gehort der Betrieb z B einer fortgesetzten Gutergemeinschaft an einem seltenen Guterstand der bei Landwirten vor allem im sudlichen Baden Wurttemberg noch anzutreffen ist kann er nicht zugewiesen werden Dann gehen die besonderen Vorschriften fur die Auseinandersetzung der fortgesetzten Gutergemeinschaft bei deren Beendigung durch Tod des uberlebenden Ehegatten 1515 ff BGB vor Geschichte BearbeitenDie Geschichte der Grundstuckslenkung in der Landwirtschaft kennt vor allem die folgenden Stationen Die Bundesratsbekanntmachung vom 15 Marz 1918 wollte in der Notzeit des Ersten Weltkrieges die Volksernahrung sicherstellen und den Aufkauf landwirtschaftlichen Vermogens durch Bodenspekulanten Kriegsgewinnler verhindern Die Bundesratsbekanntmachung unterstellte erstmals reichsweit die Verfugung der Landwirte uber landwirtschaftliche Grundstucke Genehmigungspflichten Sie war zunachst lediglich zur Uberwindung der kriegsbedingten Not vorgesehen wurde in den Folgejahren zum dauerhaften Instrument zur Steuerung von agrar und sozialpolitischen Zielen Die Grundstuckverkehrsbekanntmachung vom 26 Januar 1937 sollte vor allem der Verwirklichung der nationalsozialistischen Blut und Boden Ideologie dienen Die Lenkungsgesetze der Nachkriegszeit sollten vor allem wiederum die Volksernahrung sicherstellen und verfolgten das sozialpolitische Ziel Grossgrundbesitz zu zerschlagen und zu verhindern Das Grundstuckverkehrsgesetz will die Agrarstruktur verbessern bauerliche Betriebe in der Hand selbstwirtschaftender Familien erhalten und die Bevolkerungsernahrung sichern Siehe auch BearbeitenGrundstucksverkehrsordnung Grundverkehrsgesetz Osterreich Literatur BearbeitenGerhard Ruby in Groll Praxishandbuch Erbrecht Kapitel Landwirtschaftliches Sondererbrecht Otto Schmidt Verlag Koln 2015 Gerhard Ruby Grundstucksverkehrsgesetz in Burandt Rojahn Erbrecht C H Beck Munchen 2014 Joachim Netz Grundstucksverkehrsgesetz Kurzkommentar und Grosskommentar 2006 Pikalo Bendel Grundstucksverkehrsgesetz Kommentar 1963 Karl Hasel Das Grundstucksverkehrsgesetz vom 28 Juli 1961 Eine Einfuhrung Deutscher Fachschriften Verlag Braun Wiesbaden Dotzheim 1962Weblinks BearbeitenText des GesetzesEinzelnachweise Bearbeiten BayAgrG Art 2 Freigrenzen Burgerservice Abgerufen am 13 Marz 2020 Beschluss des BGH vom 29 November 2013 Abgerufen am 16 Juli 2015 Urteil des EUGH vom 16 Juli 2015 Abgerufen am 16 Juli 2015 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4132958 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Grundstuckverkehrsgesetz amp oldid 232682764