www.wikidata.de-de.nina.az
Die Grundverkehrsgesetze sind in Osterreich auf Landesebene bestehende Gesetze die den Erwerb von Grundstucken regeln Aufgrund der foderalen Regelung gibt es neun verschiedene Versionen Zur Durchfuhrung von Verfahren im Zusammenhang mit diesen Gesetzen bestehen Grundverkehrskommissionen Inhaltsverzeichnis 1 Uberblick 2 Ziele 3 Arten des Grundverkehrs 4 Grundverkehrskommission 5 Probleme hinsichtlich EU Gesetzgebung Unionsrecht 6 Grundverkehrsgesetze der Bundeslander 7 Siehe auch 8 Einzelnachweise 9 Weblink 10 Literatur 10 1 Aktuelles Material 10 2 Alteres MaterialUberblick BearbeitenDer Grundverkehr in Osterreich unterliegt abhangig vom jeweiligen betreffenden Bundesland dem jeweils regional zustandigen Grundverkehrsgesetz dieses regelt den Grundverkehr zwischen Inlandern EU Burgern und EU Auslandern Fur bestimmte Rechtsgeschafte mit besonders gewidmeten Grundstucken entscheidet die Grundverkehrsbehorde ob ein Rechtsgeschaft zulassig ist oder unter bestimmten Auflagen genehmigt wird Oftmals entscheidet eine sogenannte Grundverkehrskommission mit ihren Mitgliedern ob das Rechtsgeschaft genehmigt wird oder nicht Jedes der neun osterreichischen Bundeslander hat ein eigenes teilweise stark von anderen Bundeslandern abweichendes Grundverkehrsgesetz Insbesondere Erwerbsvorgange an Grundstucken die land und forstwirtschaftlich genutzt werden die Ferienwohnsitze sind oder Grundstuckserwerbe durch EU Auslander unterliegen den Beschrankungen der Grundverkehrsgesetze Den Grundverkehrsgesetzen unterliegen grundsatzlich somit alle Rechtsgeschafte uber den Erwerb von Grundstucken aber auch teilweise Bestands und Pachtvertrage sowie sonstige Grundstucke betreffende Vertrage Ist bei einem Rechtsgeschaft die Genehmigung der Grundverkehrsbehorden einzuholen muss von einer Verfahrensdauer zwischen vier und acht Wochen ausgegangen werden bedingt durch Einspruchsfristen offentliche Bekanntmachung und so weiter Rechtsgeschafte uber den Erwerb von Grundstucken mit Einfamilienhausern und Betriebsgrundstucken unterliegen zwar den Grundverkehrsgesetzen konnen aber durch Erklarung dass das vorliegende Rechtsgeschaft keiner Genehmigung der Grundverkehrsbehorden bedarf relativ rasch abgeschlossen werden und im Grundbuch eingetragen werden Weiter gibt es in einigen Bundeslandern eine Bestatigung der Grundverkehrsbehorde dass ein Rechtsgeschaft nicht der Zustimmung der jeweiligen Grundverkehrsbehorde bedarf Negativbestatigung Ziele BearbeitenZu den Zielen der Regelung des Grundverkehrs zahlt unter anderem 1 Es soll ausreichender und leistbarer Siedlungsraum fur die Bevolkerung zur Verfugung stehen Damit soll verhindert werden dass die Grundstuckspreise durch Spekulationen in die Hohe getrieben oder dass die Grundstucke an Personen verkauft werden die diese dann nur fur Ferienwohnungen und damit zeitlich begrenzt nutzen Die Erhaltung eines leistungsfahigen Bauernstandes Damit ist gemeint dass die Bauern mit ihrem Gewerbe auch das Grunland erhalten und Landschaftspflege betreiben Bauernland in Bauernhand 2 Arten des Grundverkehrs BearbeitenLand und forstwirtschaftlicher Grundverkehr gruner Grundverkehr Verkehr mit Baugrundstucken grauer Grundverkehr Auslandergrundverkehr Verkehr mit Seeflachen blauer Grundverkehr Der Auslandergrundverkehr ist in allen osterreichischen Bundeslandern durch die Grundverkehrsbehorden genehmigungspflichtig In Niederosterreich Oberosterreich Salzburg Karnten Vorarlberg Burgenland Steiermark und Tirol ist der grune Grundverkehr durch die Grundverkehrsbehorden geregelt Genehmigungspflichten fur den grauen Grundverkehr gibt es hingegen nur in den Bundeslandern Tirol Oberosterreich Burgenland und Steiermark Grundverkehrskommission Bearbeiten nbsp BescheidWenn die Entscheidung der Grundverkehrsbehorde bei einem Grundstucke betreffenden Rechtsgeschaft notwendig ist wird die Entscheidungsfindung in einigen Bundeslandern einer Grundverkehrskommission ubertragen wobei es typischerweise fur jeden politischen Bezirk eine eigene Grundverkehrskommission gibt Diese Grundverkehrskommission besteht im Wesentlichen aus am Beispiel Salzburg einem Richter als Vorsitzenden oder einem rechtskundigen Bediensteten der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft als Vertreter zwei im politischen Bezirk wohnhaften land und forstwirtschaftlichen Fachleuten und einem Vertreter der Gemeinde in dem das Grundstuck oder dessen grosster Teil liegt als Beisitzer Sofern ein land oder forstwirtschaftlich genutztes Grundstuck anderen Nutzungszwecken zugefuhrt werden soll oder bei Rechtserwerb von Todes wegen sitzen der Grundverkehrskommission zusatzlich bei ein Vertreter der Wirtschaftskammer ein Vertreter der Arbeiterkammer und ein Vertreter der Landarbeiterkammer Die Kommission ist an keine Weisungen gebunden die nichtamtlichen Beisitzer mussen strengste Unparteilichkeit und gewissenhafte Erfullung ihrer Pflichten geloben Die Grundverkehrskommission tritt wenigstens vierteljahrlich zur Beschlussfassung zusammen oder nach Bedarf auf Einberufung des Vorsitzenden Beschlussfahigkeit liegt vor wenn zumindest der Vorsitzende und zwei Beisitzer anwesend sind Bei Fallen der Nutzungsanderung beziehungsweise des Erwerbs von Todes wegen mussen mindestens vier Beisitzer und der Vorsitzende anwesend sein Entscheidungen werden mit Stimmenmehrheit beschlossen es gibt keine Stimmenthaltung Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden In der beiliegenden Datei Bescheid Grundverkehrskommission ist eine solche Entscheidung der oberosterreichischen Grundverkehrskommission fur den Bezirk Braunau zu sehen Darin sind unter anderem enthalten das betreffende Grundstuck geschwarzt die entscheidende Kommission die Auflage unter der das Rechtsgeschaft genehmigt wird sowie eine einzuhaltende Frist fur die Auflage Probleme hinsichtlich EU Gesetzgebung Unionsrecht BearbeitenIn der Vergangenheit sorgten die Grundverkehrsgesetze insbesondere aufgrund des Fehlens der Gleichstellung von Osterreichern und EU Burgern fur Probleme mit der EU Gesetzgebung Spater fuhrten insbesondere diverse Vorschriften beziehungsweise Auflagen beim Kauf von land und forstwirtschaftlich genutzten Grundstucken zu Meinungsverschiedenheiten es kam dadurch auch zu Gerichtsverfahren am Europaischen Gerichtshof Auch heute sind teilweise noch Diskussionen anhangig ob die Bestimmungen der Grundverkehrsgesetze und die Auflagen der Kommissionen EU rechtstauglich sind Dabei geht es im Wesentlichen um die Moglichkeit dass die Rechtsgeschafte bei Nichterfullung von Auflagen aufgehoben beziehungsweise durch Zwangsversteigerungen unwirksam gemacht werden konnen Auch die Verpflichtung zur Selbstbewirtschaftung war vielfach ein heftig umstrittener vom Europaischen Gerichtshof letztendlich nicht aufgehobener Diskussionspunkt 3 4 5 Im Fall Cyprus Confidential sollen mogliche Verletzungen des Salzburger Grundverkehrsgesetzes untersucht werden 6 Dabei vermutet Raumordnungssprecher Simon Heilig Hofbauer Die Grunen bewusste Umgehungskonstruktionen 6 Grundverkehrsgesetze der Bundeslander BearbeitenBundesland Gesetzestext jeweils aktuelle Fassung nbsp Landeswappen Burgenland Gesetzestext nbsp Landeswappen Karnten Gesetzestext nbsp Landeswappen Niederosterreich Gesetzestext nbsp Landeswappen Oberosterreich Gesetzestext nbsp Landeswappen Salzburg Gesetzestext nbsp Landeswappen Steiermark Gesetzestext nbsp Landeswappen Tirol Gesetzestext nbsp Landeswappen Vorarlberg Gesetzestext nbsp Landeswappen Wien GesetzestextSiehe auch BearbeitenGrundstuckverkehrsgesetzEinzelnachweise Bearbeiten Grundverkehr Memento des Originals vom 5 Mai 2012 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www salzburg gv at auf salzburg gv at abgerufen am 16 Januar 2012 Elisabeth Hortlehner Bleibt Bauernland in Bauernhand Memento des Originals vom 6 September 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot journal juridicum at In Juridicum Journal 25 Juni 2010 abgerufen am 16 Januar 2012 Beteiligungserwerb Grundverkehr versus Kapitalverkehrsfreiheit auf weka Gesellschaftsrecht online abgerufen am 16 Januar 2012 Grundverkehr in Tirol 2010 Memento des Originals vom 26 Marz 2012 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www tirol gv at PDF 271 kB auf tirol gv at Anderung GVG Tirol abgerufen am 7 Januar 2012 Ausschussbericht AB 824 2006 GP XXVI Bericht des Ausschusses fur volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz mit dem das Oo Grundverkehrsgesetz geandert wird auf land oberoesterreich gv at abgerufen am 7 Januar 2012 a b salzburg ORF at red Abramowitsch Villa Grune fordern Ruckabwicklung 17 November 2023 abgerufen am 17 November 2023 Weblink BearbeitenDiplomarbeit zum Salzburger Grundverkehrsgesetz samt Online ToolLiteratur BearbeitenAktuelles Material Bearbeiten H Pachler R Uhl Grundverkehrsrecht fur die Praxis LexisNexis Wien 2011 ISBN 978 3 7007 4601 0 Alteres Material Bearbeiten Ch Conrad Grundverkehrsrecht in Osterreich unter besonderer Berucksichtigung Tirols von der Grundentlastung 1948 bis heute Manz Wien 1998 ISBN 3 214 07950 6 H Schreiner Handbuch Osterreichisches Grundverkehrsrecht Verlag Osterreich Wien 1996 ISBN 3 7046 1001 1 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Grundverkehrsgesetz Osterreich amp oldid 239195689