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Eine Grundstucksteilung oder Parzellierung ist im Grundstucksrecht die Aufteilung eines bestehenden Grundstuckes in zwei oder mehrere rechtlich selbstandige Grundstucke Parzellierte Wohnsiedlung nahe Markham Ontario Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Rechtsfolgen 4 Durchfuhrung 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenEin im Grundbuch eingetragenes Grundstuck muss nicht stets in der eingetragenen Grosse erhalten bleiben sondern kann seine Grundstucksflache andern Dabei darf sich die ursprungliche Flache sowohl vergrossern als auch verkleinern Das muss jedoch im Grundbuch vollzogen werden was nur moglich ist wenn Rechtsvorschriften dies vorsehen Die Grundstucksteilung ist im BGB allerdings nicht ausdrucklich geregelt Anders als bei der Grundstucksvereinigung 890 Abs 1 BGB und der Zuschreibung 890 Abs 2 BGB mussen daher andere Vorschriften analog herangezogen werden Rechtsfragen BearbeitenBaurechtlich verankert ist die Grundstucksteilung in 19 Baugesetzbuch BauGB Danach ist die Teilung eines Grundstucks die dem Grundbuchamt gegenuber abgegebene oder sonst wie erkennbar gemachte Erklarung des Grundstuckseigentumers dass ein Grundstucksteil grundbuchmassig abgeschrieben und als selbstandiges Grundstuck oder als ein Grundstuck zusammen mit anderen Grundstucken oder mit Teilen anderer Grundstucke eingetragen werden soll Die Teilung von einem in mindestens zwei Grundstucke geschieht demnach durch Abschreibung gemass 2 Abs 3 GBO wonach ein Teil eines Grundstucks von diesem nur abgeschrieben werden darf wenn er im amtlichen Verzeichnis unter einer besonderen Nummer verzeichnet ist Die reale Teilung eines bebauten Grundstucks ist nur zulassig wenn hierdurch keine Verhaltnisse geschaffen werden die bauordnungsrechtliche oder bauplanungsrechtliche Vorgaben verletzen So mussen etwa die in den einschlagigen Landesbauordnungen aufgestellten Anforderungen an Abstandsflachen Brandschutz Erschliessung und Zugang fur die Feuerwehr gewahrt werden Die Erklarung des Eigentumers hat gemass 29 GBO durch notarielle Beglaubigung zu erfolgen Rechtsfolgen BearbeitenDas Grundbuchamt nimmt die Eintragung aufgrund der beglaubigten Erklarung vor indem es die zu teilenden Grundstucksflachen aus dem Bestandsverzeichnis des Grundbuchs loscht und in ein neu zu bildendes Grundbuch ubertragt Die ursprunglichen Grundstucksrechte setzen sich an den neu gebildeten Grundstucken fort 1 Grundpfandrechte bleiben gemass 1132 BGB bestehen Bei Grunddienstbarkeiten gilt dass bei Teilung des herrschenden Grundstucks die Grunddienstbarkeit fur die neu gebildeten Teile fortbesteht 1025 BGB das gilt auch fur Reallasten 1109 BGB 2 Aufgrund bestimmter Rechtsfolgen die hieraus resultieren z B Grunderwerbsteuer Grundsteuer Eigentumsrechte ist die Teilung in einem Veranderungsnachweis bzw Fortfuhrungsnachweis zu dokumentieren zudem ist das Grundstucks bzw Liegenschaftskataster nachzufuhren Durchfuhrung BearbeitenBerechtigt zur Durchfuhrung von Teilungen sind in Deutschland die Vermessungs und Katasterverwaltung und auch offentlich bestellte Vermessungsingenieure 3 Wurden neue Flurstucke gebildet fuhrt dies fur die Beteiligten zu einem Auszug aus dem Veranderungsnachweis der ebenfalls die Grundlage zur Eintragung im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs bildet Eine Ausnahme stellt das Bundesland Bayern dar in dem nur die Vermessungs und Katasterverwaltung Teilungen durchfuhren darf In Osterreich sind Zivilingenieure des Vermessungswesens und Beamte der Vermessungsverwaltungen zustandig Der haufigste Fall der Grundstucksteilung ist die Teilung eines Grundstucks in Miteigentumsanteile im Rahmen des Wohnungseigentums durch Teilungserklarung wobei nach 8 Abs 1 WEG mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Raumen Teileigentum in einem auf dem Grundstuck errichteten oder zu errichtenden Gebaude verbunden ist Es handelt sich zwar rechtlich um eine echte Grundstucksteilung doch ist sie tatsachlich eine ideelle weil keine neuen Grundstucke gebildet werden In einem Sanierungsgebiet bedarf gemass 144 Abs 2 Nr 5 BauGB die Grundstucksteilung der Genehmigung der Gemeinde Einzelnachweise Bearbeiten BayObLG Beschluss vom 12 Juli 1972 Az 2 Z 14 72 Johannes Handschumacher Immobilienrecht praxisnah 2014 S 20 Hessische Verwaltung fur Bodenmanagement und Geoinformation Teilungs Zerlegungs VermessungNormdaten Sachbegriff GND 7508485 5 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Grundstucksteilung amp oldid 232306789