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Das Gesetz uber die Behandlung Gemeinschaftsfremder war der Entwurf eines Gesetzes der von der nationalsozialistischen Fuhrung in den letzten Kriegsjahren ausgearbeitet worden war Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 2 Inhalt 3 Deutungen 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseHintergrund BearbeitenBereits 1935 wurden Gedanken zu einem Gemeinschaftsfremdengesetz im Reichsministerium des Inneren und vom Reichsfuhrer SS entwickelt 1939 lag deren erster Gesetzentwurf vor bei dessen Ausarbeitung das Reichsjustizministerium nur beratend tatig war federfuhrend war das Reichsministerium des Inneren Eine umfassende Einflussnahme des eigentlich zustandigen Justizministeriums erfolgte erst mit dem Amtsantritt Otto Georg Thieracks 1 Er beanstandete dass der Entwurf den Polizeibehorden die Befugnis zugestand langdauernden Freiheitsentzug anzuordnen ohne dass irgendein Gericht eingeschaltet war Der daraufhin vorliegende Entwurf von 1942 war ein Beispiel nationalsozialistischen Taterstrafrechts Es sollten in erster Linie bestimmte Personlichkeitstypen und Lebensweisen verfolgt werden es ging nicht um ein rechtswidriges oder gesellschaftsschadigendes Tun Dieser Strafansatz wurde nicht durchgehalten da schliesslich auch Straftaten von Hang und Neigungsverbrechern als Kriterium fur Gemeinschaftsfremdheit herangezogen wurden Bis 1944 unterschieden die Entwurfe funf Gruppen von Gemeinschaftsfremden namlich als Versager Tunichtgute und Schmarotzer Taugenichtse Storenfriede und gemeinschaftfeindliche Verbrecher und Neigungsverbrecher 1 Inhalt BearbeitenDas Gesetz sollte definieren wer nach dem Willen der NS Fuhrung als gemeinschaftsfremd gelten sollte Dabei waren die einzelnen Ausfuhrungen oftmals sehr weit gefasst So galten unter anderem folgende Personengruppen als gemeinschaftsfremd Im weitesten Sinne Menschen die nicht den Mindestanforderungen der Volksgemeinschaft genugten Menschen die nicht fur sich sorgen konnten Leute die einen unwirtschaftlichen oder unsteten Lebenswandel fuhrten Liederliche Personen die eine Neigung zum Betteln oder Landstreichen aufwiesen Menschen die Unterhaltszahlungen nicht beglichen So genannte Neigungsverbrecher also Menschen die schon mehrmals durch kleinere Straftaten wie etwa Diebstahl aufgefallen waren Ihnen gleichgestellt waren die Gemeinschaftsfeindlichen So genannte Sittlichkeitsverbrecher worunter unter anderem auch Tierqualer der Korperverletzung Schuldige Unzuchtige Homosexuelle Morder aus Geschlechtslust Vergewaltiger und der Schandung Schuldige fielen Die vorgesehenen Strafen waren hart sie reichten von achtjahriger Freiheitsstrafe uber Unterbringung in einer Besserungsanstalt oder in einem Polizeigefangnis Zuchthausstrafe und unbefristeter Gefangnisstrafe bis zur Todesstrafe So genannte Sittlichkeitsverbrecher konnten entmannt und wenn Kinder zu erwarten waren unfruchtbar gemacht werden Das Gesetz uber die Behandlung Gemeinschaftsfremder sollte nach den Planen der NS Fuhrung ursprunglich am 30 Januar 1945 in Kraft treten und auch in den eingegliederten Ostgebieten gelten Nur durch die Kriegsereignisse wurde eine endgultige Fassung wie auch deren Verkundung und dessen formales Inkrafttreten verhindert Deutungen BearbeitenSarah Schadler bezeichnet den 1945 vorliegenden Entwurf als ein Gesetz zur Bekampfung von unnutzlichen Gesellschaftmitgliedern mit der Absicht der negativen Selektion des Krieges entgegenzuwirken 2 Das Gesetz bestand in wesentlichen Teilen aus so genannten Gummiparagraphen und hatte es ermoglicht dem Einzelnen die Art der Lebensfuhrung vorzuschreiben Deutschland ware demnach sogar kraft Gesetzes zu einem einzigen Konzentrationslager geworden wie selbst fuhrende Nationalsozialisten erkannten Giordano Literatur BearbeitenWolfgang Ayass Gemeinschaftsfremde Quellen zur Verfolgung von Asozialen 1933 1945 Koblenz 1998 Digitalisat Ralph Giordano Wenn Hitler den Krieg gewonnen hatte darin Der Anschlag auf die Gemeinschaftsfremden Kiepenheuer amp Witsch 2000 ISBN 978 3 462 02944 4 Detlev Peukert Arbeitslager und Jugend KZ die Behandlung Gemeinschaftsfremder im Dritten Reich In Detlev Peukert gemeinsam mit Jurgen Reulecke und unter Mitarbeit von Adelheid Grafin zu Castell Rudenhausen Hg Die Reihen fast geschlossen Peter Hammer Verlag Wuppertal 1981 S 413 434 hier S 415 422 Weblinks BearbeitenGesetzesbegrundung zitiert nach Norbert Frei Der Fuhrerstaat Munchen 1989 ISBN 3 423 04517 5 S 204 ff Einzelnachweise Bearbeiten a b Sarah Schadler Justizkrise und Justizreform im Nationalsozialismus Das Reichsjustizministerium unter Reichsjustizminister Thierack 1942 1945 Mohr Siebeck Tubingen 2009 ISBN 978 3 16 149675 2 S 281 Sarah Schadler Justizkrise und Justizreform im Nationalsozialismus Tubingen 2009 ISBN 978 3 16 149675 2 S 335 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz uber die Behandlung Gemeinschaftsfremder amp oldid 232028475