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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Gefahrliche Ereignisse sind im Eisenbahnbetrieb alle Unfalle und Storungen im Sinne des Kapitels V der Richtlinie EU 2016 798 1 auf Infrastrukturen die zu Eisenbahninfrastrukturen des Bundes gehoren 5b Abs 1 AEG Sie werden in Deutschland von der Bundesstelle fur Eisenbahnunfalluntersuchung BEU untersucht Inhaltsverzeichnis 1 Arten 2 Untersuchungs und Meldepflicht 3 Untersuchungsberichte 4 Geschichte 4 1 Deutsche Bundesbahn und DB AG 4 1 1 Arten 4 1 1 1 Kategorie 1 Bahnbetriebsunfalle 4 1 1 2 Kategorie 2 Gefahrliche Unregelmassigkeiten 4 1 2 Meldung und Untersuchung 4 1 3 Abgrenzung anderer Unregelmassigkeiten Storungen Unfalle 4 2 Deutsche Reichsbahn 5 Osterreich 6 Siehe auch 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseArten BearbeitenDie Richtlinie EU 2016 798 unterscheidet in Kapitel V zwischen Unfallen und Storungen Unfall ist ein unerwunschtes oder unbeabsichtigtes plotzliches Ereignis oder eine besondere Verkettung derartiger Ereignisse die schadliche Folgen haben Unfalle werden in folgende Kategorien eingeteilt Kollisionen Entgleisungen Unfalle auf Bahnubergangen Unfalle mit Personenschaden Unfalle unter Beteiligung von in Bewegung befindlichen Fahrzeugen Brande und sonstige Unfalle Art 3 Nr 11 schwerer Unfall ist eine Zugkollisionen oder Zugentgleisungen mit mindestens einem Todesopfer oder mindestens funf Schwerverletzten oder mit betrachtlichem Schaden fur die Fahrzeuge Infrastruktur oder Umwelt sowie sonstige Unfalle mit den gleichen Folgen und mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Regelung der Eisenbahnsicherheit oder das Sicherheitsmanagement betrachtlicher Schaden bedeutet dass die Kosten von der Untersuchungsstelle unmittelbar auf insgesamt mindestens 2 Mio Euro veranschlagt werden konnen Art 3 Nr 12 Storung ist ein anderes Ereignis als ein Unfall oder schwerer Unfall das den sicheren Eisenbahnbetrieb beeintrachtigt oder beeintrachtigen konnte Art 3 Nr 12 5b Abs 1 AEG fasst Unfalle und Storungen im Sinne des Kapitels V der Richtlinie EU 2016 798 als gefahrliche Ereignisse im Eisenbahnbetrieb zusammen Untersuchungs und Meldepflicht BearbeitenFur die Untersuchung gefahrlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb gilt die Eisenbahn Unfalluntersuchungsverordnung EUV des Bundesverkehrsministeriums 2 Zweck der Untersuchung ist die Ermittlung der Ursachen mit dem Ziel gefahrliche Ereignisse zu verhuten und die Eisenbahnsicherheit zu verbessern nicht dagegen Schuld oder Haftungsfragen 2 Abs 1 EUV Nach schweren Unfallen besteht eine Untersuchungspflicht 2 Abs 2 Satz 1 EUV In allen ubrigen Fallen gefahrlicher Ereignisse Unfalle und Storungen leitet die BEU Untersuchungen nach Ermessen ein 2 Abs 2 Satz 2 EUV Die Meldung an die BEU im Fall von gefahrlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb muss gem 2 Abs 3 EUV umfassen den Namen und die Anschrift der meldenden Eisenbahn unter Angabe eines Ansprechpartners die Benennung der Ereignisart den Ereignistag und die Uhrzeit Angaben zu dem Ereignisort aufgefuhrt nach dem Bundesland der Betriebsstelle und den benachbarten Betriebsstellen und der Streckennummer und des Streckenkilometers der Zugsicherungseinrichtung dem Zugfunk dem Betriebsverfahren und einem erteilten Nothaltauftrag die Benennung der beteiligten Eisenbahnen die Angabe der Zugnummern und der Zuggattungen der beteiligten Zuge Angaben zum Hergang des gefahrlichen Ereignisses Angaben uber die Folgen dargestellt nach Personenschaden Sachschaden und der Beteiligung von Gefahrgut und Angaben zur Ursache des gefahrlichen Ereignisses und soweit die Ursache nicht eindeutig bestimmbar ist uber die vermutete Ursache des gefahrlichen Ereignisses Zusatzlich zu diesen Angaben melden Eisenbahninfrastrukturunternehmen Angaben zu der Bezeichnung und Nummer der betroffenen Gleise Weichen und Gleissperren Angaben zu der Signalbezeichnung Angaben zu der Bezeichnung und Bauform der beteiligten Stellwerke den Bahnubergang die Art der Sicherung des Bahnubergangs und der Uberwachung des Bahnubergangs und dessen Bauform und die ortlich aktuell zugelassene Geschwindigkeit und Eisenbahnverkehrsunternehmen die europaische Fahrzeugnummer der beteiligten Fahrzeuge die Art der beteiligten Fahrzeuge und das Abfertigungsverfahren Nach den Handlungshilfen zum Melden gefahrlicher Ereignisse der BEU sind Schienensuizide grundsatzlich nicht zu melden 3 Untersuchungsberichte BearbeitenDie BEU unterrichtet die Offentlichkeit regelmassig uber Untersuchungen schwerer Unfalle oder sonstiger gefahrlicher Ereignisse die zu schweren Unfallen hatten fuhren konnen 5 EUV 4 Geschichte Bearbeiten nbsp Bahnbetriebsunfall Verunfallter Triebzug der Baureihe 425 nach einem Aufprall auf eine Schaufel eines Baggers der sich nicht im profilfreien Raum des abgebildeten Triebzugs befandDeutsche Bundesbahn und DB AG Bearbeiten Arten Bearbeiten Gefahrliche Ereignisse wurden vom deutschen Eisenbahn Bundesamt EBA in zwei Kategorien eingeteilt 5 Kategorie 1 Bahnbetriebsunfalle Bearbeiten Aufprall Fahrt gegen eine Person oder Hindernis Entgleisung Abheben eines oder mehrerer Rader von der Schiene oder zweispuriger Lauf Gefahrliches Ereignis mit Fahrgasten Gefahrdung oder Schadigung von Reisenden Zusammenprall Zusammentreffen von Schienenfahrzeugen und Strassenverkehrsteilnehmern an einem Bahnubergang Zusammenstoss Auffahren eines Schienenfahrzeugs auf ein anderes Schienenfahrzeug Kategorie 2 Gefahrliche Unregelmassigkeiten Bearbeiten Eine gefahrliche Unregelmassigkeit war jedes Ereignis das die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes so beeintrachtigt dass es bei konkreter Gefahrdung zu einem Unfall fuhren konnte Sie lag vora stets bei Anfahrt am Haltbegriff ohne Zustimmung Einfahrt in besetzten Gleisabschnitt ohne Zustimmung Vorbeifahrt am Haltbegriff ohne Zustimmungb nur bei konkreter Gefahrdung Sonstiges Gefahrliches Ereignis Unregelmassigkeit am Bahnubergang Unregelmassigkeit an Eisenbahnfahrzeugen Unregelmassigkeit mit betrieblicher Fehlhandlungc nach Massgabe spezieller Gesetze und Rechtsverordnungen Austreten oder mogliches Austreten von gefahrlichen Gutern Freiwerden von gefahrlichen Betriebsstoffen Arbeitsunfall Schaden an uberwachungs genehmigungsbedurftigen AnlagenWar ein Ereignis beiden Kategorien zuzuordnen war die Kategorie 1 massgebend Fur die Zuordnung innerhalb einer Kategorie war das Ausgangsereignis massgebend Meldung und Untersuchung Bearbeiten Sofortmeldungen an die Betriebsleitstellen regelten die EVU und EIU intern In bestimmten Fallen war 30 Minuten nach Ereigniseintritt eine Sofortmeldung an das EBA abzusetzen Je nach Erkenntnisstand und Bedarf erfolgen spatere Erganzungsmeldungen Bis 7 30 Uhr des folgenden Werktages war eine Lagemeldung abzugeben Arbeitsunfalle waren unabhangig vom Meldeweg Gefahrlicher Ereignisse gemass SGB VII innerhalb von 3 Tagen dem Unfallversicherungstrager zu melden Sammelmeldungen waren innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des Quartals oder der Halbjahres bzw Ganzjahresfrist abzugeben Jeder Eisenbahnunternehmer war verpflichtet Gefahrliche Ereignisse in seinem Zustandigkeitsbereich zu untersuchen Er konnte einen Untersuchungsfuhrer bestellen Bei der DB AG waren dafur Notfallmanager als Leiter eines abgegrenzten Notfallbezirkes eingesetzt Ihre Aufgaben und Kompetenzen regelte die Konzernrichtlinie KoRil 123 Notfallmanagement Brandschutz In Fallen gemass 3 Abs 2 Nr 7 BEVVG ubernahm das EBA die Untersuchung War fur den Untersuchungsfuhrer erkennbar dass das Ergebnis der Untersuchung nicht abgeschlossen werden kann war dies mit Begrundung der EBA Aussenstelle unverzuglich mitzuteilen Der Untersuchungsfuhrer hatte Beweismittel zur Klarung der Ereignisursache bzw Schuldfrage zu sichern und aufzubewahren Er durfte Veranderungen nur zulassen sofern sie fur die Rettung von Personen oder zur Vermeidung weiterer Schaden an Gegenstanden zwingend erforderlich waren Der Untersuchungsfuhrer hatte geeignete Massnahmen zur Gewahrleistung der weiteren Betriebssicherheit im Ereignisumfeld zu ergreifen Nach Abschluss der Untersuchung war ein Eisenbahn Untersuchungsbericht mit zusatzlichen Feststellungen bzw bei ausgewahlten Ereignissen ein Vereinfachter Eisenbahn Untersuchungsbericht anzufertigen Der Eisenbahn Untersuchungsbericht war spatestens nach 4 Wochen unaufgefordert an die zustandige EBA Aussenstelle zu ubersenden 1 bei allen Ereignissen die als Sofortmeldung gemeldet werden 2 bei allen Ereignissen bei denen die Ursache ungeklart ist 3 bei einer Unregelmassigkeit am Bahnubergang wenn vorgeschriebene Sicherungsmassnahmen ausgefallen waren oder unterlassen wurden 4 wenn der Vereinfachte Eisenbahn Untersuchungsbericht nicht nach 72 Stunden beim EBA eingegangen ist 5 auf Anforderung des EBA im Einzelfall In allen anderen Fallen ausser Arbeitsunfalle war der EBA Aussenstelle nach 72 Stunden ein Vereinfachter Eisenbahn Untersuchungsbericht zu ubersenden Die Untersuchung wurde mit Einstellungsbescheid des EBA abgeschlossen Die Untersuchungsberichte waren vom Eisenbahnunternehmer mindestens 5 Jahre aufzubewahren Angaben zu Gefahrlichen Ereignissen flossen in die Schienenverkehrsunfallstatistik gemass 21 Verkehrsstatistikgesetz VerkStatG ein Die notwendigen Daten wurden vom Eisenbahnunternehmer zusammengestellt und an das Statistische Bundesamt geliefert Abgrenzung anderer Unregelmassigkeiten Storungen Unfalle Bearbeiten Unregelmassigkeiten Storungen Unfalle und andere Ereignisse auf Bahngelande oder an bzw in Schienenfahrzeugen waren keine Gefahrlichen Ereignisse im Sinne der EBA Anweisung wenn sie nicht im direkten Zusammenhang mit bewegten Schienenfahrzeugen stehen Das konnten z B folgende sein Ausfall von Zugen Erste Hilfe bei einem kranken Reisenden im Zug oder Bahnhof Leckagen Storungen im operativen Bereich tatliche Angriffe oder Verbrechen auf Bahngelande technische Storungen an Anlagen z B Stromausfall Wasserschaden Funktionsstorungen Diese waren naturlich ebenso zu beseitigen und zu untersuchen Deutsche Reichsbahn Bearbeiten Bis in die 1990er Jahre kannte die Deutsche Reichsbahn in ihrer Bahnbetriebsunfallvorschrift DV 423 Buvo den Begriff des Unfalls darin enthalten waren Bahnbetriebsunfall Zuggefahrdung sonstige Ereignisse Arbeitsunfall Unfall sowie Sachschaden von Reisenden oder anderen Bahnfremden Wagenbeschadigungen und Brande 6 Ein Bahnbetriebsunfall war hierbei eine Entgleisung ein sonstiger Bahnbetriebsunfall und zwar bei Auffahrten auf Gleisabschlusse z B Prellbock oder auf Zuge Entgleisungen oder Zusammenstossen von Nebenfahrzeugen der Gruppen A oder B Sachschaden die im Zusammenhang mit Zugfahrten oder Rangierfahrten entstehen ein Zusammenprall ein ZusammenstossEine Zuggefahrdung war eine unzulassige Einfahrt in ein Streckengleis oder besetztes Bahnhofsgleis Ereignisse im Zugbetrieb an schienengleichen Wegubergangen nicht rechtzeitiges Raumen eines Gleises von Baumaschinen wenn dadurch ein Zug zum Halten gezwungen wird sonstige Zuggefahrdungen bei denen eine konkrete Gefahr fur Zuge bestand unzulassiges Uberfahren von Signalen oder Rangieren uber festgelegte Grenzen Zulassen von Transporten mit Lademassuberschreitung ohne Vorliegen der dafur notwendigen VoraussetzungenZu den sonstigen Ereignissen zahlten Angriffe auf den Verkehr oder seine Anlagen Beschadigungen an Wegubergangsanlagen ausser Zuggefahrdungen Entgleisungen im Baugleis Entgleisungen von Schneeraumfahrzeugen wahrend des Einsatzes grossere Schaden aus Mangeln im Gesundheits und Arbeitsschutz Naturereignisse o a erhebliche Storungen des Betriebsablaufs Schaden an uberwachungspflichtigen Anlagen Ol Havarien Entweichen von Giftstoffen u a Chemikalien einschl verdichteter oder verflussigter Gase Zerknallen von Kesseln oder BehalternOsterreich BearbeitenDie Richtlinie EU 2016 798 wurde in Osterreich im Unfalluntersuchungsgesetz UUG 7 und dem Eisenbahngesetz 1957 EisbG umgesetzt 8 Danach ist fur die Sicherheitsuntersuchung von Vorfallen im Bereich Schiene die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes zustandig Das gilt fur Unfalle schwere Unfalle und Storungen deren Definition in 5 Abs 2 Abs 3 und Abs 8a UUG den Begriffsbestimmungen in Art 3 Nr 11 13 der Richtlinie EU 2016 798 entspricht Eine zusammenfassende Bezeichnung wie in Deutschland gibt es im osterreichischen Recht nicht Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit Sitz in Osterreich haben der Behorde jedes Jahr vor dem 31 Mai einen Sicherheitsbericht vorzulegen der unter anderem Angaben uber Mangel und Storungen der Sicherheit des Betriebes der Eisenbahn des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn oder des Verkehrs auf der Eisenbahn enthalten muss 193 Nr 4 EisbG Siehe auch BearbeitenListe schwerer Unfalle im SchienenverkehrWeblinks Bearbeiten nbsp Commons Bahnunglucke Sammlung von Bildern Videos und AudiodateienEinzelnachweise Bearbeiten Richtlinie EU 2016 798 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 11 Mai 2016 uber Eisenbahnsicherheit In Amtsblatt der Europaischen Union L Nr 138 26 Mai 2016 S 102 Verordnung uber die Untersuchung gefahrlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb Eisenbahn Unfalluntersuchungsverordnung EUV vom 5 Juli 2007 BGBl I S 1305 1319 die durch Artikel 1 der Verordnung vom 26 November 2019 BGBl I S 1958 geandert worden ist BEU Handlungshilfen zum Melden gefahrlicher Ereignisse gemass 2 Abs 3 Eisenbahn Unfalluntersuchungsverordnung EUV Stand 29 November 2019 S 3 abgerufen am 10 Juni 2023 Eisenbahn Bundesamt Veroffentlichungen Sicherheitsberichte Liste aller Downloads abgerufen am 10 Juni 2023 EBA Anordnung fur das Melden Untersuchen und Berichten Gefahrlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb vom 15 November 1999 Geschaftszeichen A21B3 3 Doc gultig ab 1 Januar 2000 enthalten als Anhang 1 in der Konzernrichtlinie 123 0180 der Deutschen Bahn AG DB AG DV 423 Dienstvorschrift zur Verhutung und Bekampfung von Bahnbetriebsunfallen und anderen Ereignissen Buvo gultig ab 1 Mai 1976 in der Fassung der Berichtigung Nr 4 vom 1 Mai 1986 Drucksachenverlag der Deutschen Reichsbahn Ost Berlin 1976 Nr 516 1365 Ag 130 5 76 1 20 Druckgenehmigungsnummer ES 21 C3 26 Nr 1 des Bundesgesetzes uber die unabhangige Sicherheitsuntersuchung von Unfallen und Storungen Unfalluntersuchungsgesetz UUG 2005 Rechtsinformationssystem des Bundes abgerufen am 10 Juni 2023 235 Nr 3 EisbG Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gefahrliches Ereignis amp oldid 234514975