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Die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes SUB in Osterreich ist eine gesetzliche vorgesehene verkehrstragerubergreifende standig eingerichtete unabhangige Untersuchungsstelle fur Unfalle im Bereich des Bahn Seilbahn Zivilluftfahrt und Schiffsverkehrs 1 Osterreich Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes SUB Osterreichische BehordeStaatliche Ebene BundStellung der Behorde nachgeordnete Dienststelle weisungsfrei Aufsicht Bundesministerium fur Klimaschutz Umwelt Energie Mobilitat Innovation und TechnologieHauptsitz Wien 21 Trauzlgasse 1Behorden leitung Bettina BognerWebsite https www bmk gv at ministerium sub htmlDie SUB war bis 2017 eine Organisationseinheit der Bundesanstalt fur Verkehr BAV und ist seit deren Auflosung eine nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums fur Klimaschutz Umwelt Energie Mobilitat Innovation und Technologie Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Grundlage 2 Ziel 3 Aufgaben 4 Verfahrensgrundsatze 5 Verfahrensablauf 5 1 Einleitung 5 2 Untersuchung 5 3 Bericht 5 4 Sicherheitsempfehlungen 5 5 Sicherheitsbericht und Vorfallstatistik 6 Einrichtung und Organisation 7 Statistik 8 Verkehrssicherheitsbeirat 9 Siehe auch 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseGesetzliche Grundlage BearbeitenGesetzliche Grundlage fur die SUB ist vor allem das Bundesgesetz uber die unabhangige Sicherheitsuntersuchung von Unfallen und Storungen Unfalluntersuchungsgesetz UUG 2005 2 Europarechtliche Grundlage fur dieses nationale Gesetz sind 26 Nr 1 3 UUG die Richtlinie EU 2016 798 uber Eisenbahnsicherheit ABl Nr L 138 vom 26 Mai 2016 S 102 in der Fassung der Berichtigung ABl Nr L 110 vom 30 April 2018 S 141 die Richtlinie 2009 18 EG zur Festlegung der Grundsatze fur die Untersuchung von Unfallen im Seeverkehr und zur Anderung der Richtlinie 1999 35 EG des Rates und der Richtlinie 2002 59 EG des Europaischen Parlaments und des Rates ABl Nr L 131 vom 28 Mai 2009 S 114 sowie die Verordnung EU Nr 996 2010 vom 20 Oktober 2010 uber die Untersuchung und Verhutung von Unfallen und Storungen in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 94 56 EG ABl L 295 vom 12 November 2010 S 35 Ziel BearbeitenZiel der Sicherheitsuntersuchungen ist es die moglichen Ursachen eines Vorfalls zu finden aus den Fehlern zu lernen Wiederholungen zu vermeiden und dadurch die Verkehrssicherheit zu verbessern Die Untersuchungen durch die SUB dienen nicht der Klarung von Schuld und Haftungsfragen 3 Aufgaben BearbeitenDie SUB kann Sicherheitsuntersuchung von Vorfallen selbst wahrnehmen oder die Durchfuhrung einer Sicherheitsuntersuchung ganz oder teilweise beaufsichtigen 4 Die Beiziehung von geeigneten Personen z B Sachverstandige Arzte etc und Einrichtungen ist zulassig 5 Die SUB fuhrt ihre Aufgaben grundsatzlich nur in Osterreich aus Die Tatigkeit kann ausnahmsweise auch Untersuchungen von Unfallen von Eisenbahnfahrzeugen oder Schiffen im Ausland betreffen wenn osterreichische Fahrzeuge betroffen sind und kein anderer Staat eine Untersuchung durchfuhrt 6 Im Inland ist die Untersuchungstatigkeit der SUB eingeschrankt wenn es Vorfallen mit Fahrzeugen des Osterreichischen Bundesheeres betrifft und diese Vorfalle durch militarische Untersuchungskommissionen untersucht werden 7 Verfahrensgrundsatze BearbeitenDas Untersuchungsverfahren ist nach 6 UUG unter Berucksichtigung des Zieles einer Sicherheitsuntersuchung einfach und zweckmassig und unverzuglich 8 und schnellstmoglich abzuschliessen damit allenfalls vom Vorfall betroffene Infrastruktur so bald wie moglich wieder instand gesetzt und fur den Verkehr freigegeben werden kann und das Verfahren ist nicht offentlich Verfahrensablauf BearbeitenEinleitung Bearbeiten Die SUB bestimmt selbst bei Vorfallen ob untersucht wird und wer Untersuchungsbeauftragter im konkreten Fall ist In bestimmten Fallen und bei bestimmten Vorkommnissen muss die SUB eine Untersuchung einleiten 9 Die SUB kann die Wiederaufnahme einer Sicherheitsuntersuchung anordnen wenn innerhalb von zehn Jahren nach Fertigstellung des endgultigen Untersuchungsberichtes neu hervorgekommene Tatsachen bekannt werden auf Grund derer ein anderes Untersuchungsergebnis zu erwarten ist 10 Untersuchung Bearbeiten Die mit der Verfahrensdurchfuhrung beauftragten Untersuchungsbeauftragten haben umfangreiche Befugnisse um ihrer behordlichen Ermittlungen wahrzunehmen 11 Soll in die Rechte von naturlichen Personen eingegriffen werden ist vorab eine Verhaltnismassigkeitsprufung durchzufuhren ob der angestrebte Erfolg in einem vertretbaren Verhaltnis zu den voraussichtlich bewirkten Eingriffen in die Rechte von Personen steht und ob nicht auch mit weniger eingreifenden Massnahmen begrundete Aussicht auf den angestrebten Erfolg besteht 12 Bericht Bearbeiten Die durchgefuhrte Sicherheitsuntersuchung eines Vorfalls ist mit einem endgultigen Untersuchungsbericht abzuschliessen Der Bericht hat sich in seinem Inhalt nach Art und Schwere des Vorfalls zu richten Der Bericht verweist auf den ausschliesslichen Zweck einer Sicherheitsuntersuchung gemass 4 und 5 Abs 14 und enthalt gegebenenfalls Sicherheitsempfehlungen 13 Sicherheitsempfehlungen Bearbeiten Eine Sicherheitsempfehlung ist ein Vorschlag zur Verhutung von Vorfallen den der Leiter der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes auf Grundlage von Informationen herausgibt die sich im Zuge der Sicherheitsuntersuchung ergeben haben Sicherheitsempfehlungen werden grundsatzlich im Rahmen der Untersuchungsberichte herausgegeben und durfen in keinem Fall Aussagen oder Vermutungen zu Fragen der Schuld oder Haftung enthalten 14 Eine Sicherheitsempfehlung ist unabhangig vom Stand des Verfahrens der Sicherheitsuntersuchung ohne weiteren Aufschub herauszugeben wenn dies zur Verhutung kunftiger Vorfalle aus gleichem oder ahnlichem Anlass geboten ist 15 Sicherheitsbericht und Vorfallstatistik Bearbeiten Die SUB hat jahrlich einen Sicherheitsbericht uber ihre Tatigkeiten zu erstellen der bis spatestens 30 September jeden Jahres zu veroffentlichen ist sowie dem Nationalrat und fur den Bereich Schiene der Europaischen Eisenbahnagentur zu ubermitteln ist 16 Ebenfalls hat die SUB eine anonymisierte Statistik Vorfallstatistik uber die ihr gemeldeten Vorfalle zu fuhren und jahrlich als Teil des Sicherheitsberichtes gemass 19 zu veroffentlichen 17 Einrichtung und Organisation BearbeitenDie SUB wird von einem Leiter gefuhrt der vom Bundesminister fur Verkehr Innovation und Technologie bestellt wird 18 Die Untersuchungsbeauftragten 19 sind bei der Durchfuhrung ihrer Sicherheitsuntersuchungen an keine Weisungen von Organen ausserhalb der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes gebunden 20 Statistik Bearbeiten2013 wurden der SUB im Bereich Bahn 1693 Meldungen erstattet und 27 Untersuchungen eingeleitet Schifffahrt 42 Meldungen erstattet und eine Untersuchung eingeleitet Seilbahn 13 Meldungen erstattet und keine weitere Untersuchung eingeleitet Zivilluftfahrt 1927 Meldungen erstattet und 41 Untersuchungen eingeleitet Verkehrssicherheitsbeirat BearbeitenZur sachverstandigen Beratung in Fragen der Verkehrssicherheit und zur laufenden Evaluierung und Weiterentwicklung eines Verkehrssicherheitsprogrammes fur alle Verkehrstrager hat der Bundesminister fur Verkehr Innovation und Technologie den paritatisch besetzten Verkehrssicherheitsbeirat auf funf Jahre zu bestellen 21 Der Vorsitzende des Verkehrssicherheitsbeirates ist der Bundesminister fur Verkehr Innovation und Technologie 22 Die Sitzungen des Beirates sind nicht offentlich Der Verkehrssicherheitsbeirat gibt sich selbst eine Geschaftsordnung 23 Siehe auch BearbeitenEisenbahn Unfalluntersuchungsstelle des Bundes Deutschland Bundesstelle fur Flugunfalluntersuchung Deutschland Bundesstelle fur Seeunfalluntersuchung Deutschland Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST Weblinks BearbeitenSicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes Bereich Zivilluftfahrt Verordnung EU Nr 996 2010 PDF Einzelnachweise Bearbeiten Siehe 1 Abs 1 und 2 UUG RIS abgerufen am 10 Juni 2023 4 und 5 Abs 14 UUG 3 Abs 2 SUB Siehe 10 iVm 7 und 8 UUG Siehe 1 Abs 3 UUG 1 Abs 4 und 5 UUG Mit Ausnahmen siehe 9 Abs 3 UUG 9 UUG 17 UUG 11 Abs 1 UUG 11 Abs 2 UUG 15 Abs 1 UUG 16 Abs 1 UUG 16 Abs 2 UUG A 19 UUG 20 UUG 3 Abs 1 UUG Gemass 5 Abs 15 UUG sind Untersuchungsbeauftragte Bedienstete der Bundesanstalt fur Verkehr und andere Personen die von der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes zur Durchfuhrung einer Sicherheitsuntersuchung eingesetzt werden 3 Abs 3 UUG 25 Abs 1 bis 3 UUG 25 Abs 5 UUG 25 Abs 5 und 6 UUG Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes amp oldid 234480548