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Der Ferman zur Errichtung des Bulgarischen Exarchats vom 28 Februar 1870 ist ein Ferman Dekret des osmanischen Sultans Abdulaziz durch den die Bulgarisch orthodoxe Kirche in Form eines Exarchats ihre Unabhangigkeit zuruckerhielt Er wurde in Bulgarisch Turkisch Osmanisch und Griechisch verfasst Die Unabhangigkeit der bulgarischen Kirche wird als Etappensieg der Bewegung der bulgarischen Nationalen Wiedergeburt gesehen in ihrem Kampf um einen unabhangigen bulgarischen Staat Der Ferman zur Errichtung des Exarchats Inhaltsverzeichnis 1 Bedeutung und Auswirkungen 2 Text des Fermans 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseBedeutung und Auswirkungen BearbeitenDurch dieses Dokument konstituierte zum ersten Mal in der Geschichte des Christentums ein islamischer Herrscher eine christliche Kirche 1 Im 10 legte er auch die Grenzen des Exarchats fest Fur alle Orte die im Ferman nicht namentlich erwahnt wurden gestattete man ein Plebiszit 10 des Fermans Wenn sich dabei zwei Drittel der orthodoxen Einwohner zum Bulgarischen Exarchat bekannten wurde die Ortschaft der Jurisdiktion der bulgarischen Kirche unterstellt 2 Dieses betraf auf Druck des okumenischen Patriarchats von Konstantinopel vor allem Eparchien in Makedonien und Thrakien Nach einer Volksabstimmung traten einige der makedonischen Diozesen bei 3 Mit dem Ferman des Sultans wurde mit dem bulgarischen Exarchat zum ersten Mal ein Millet im osmanischen Reich auf ethnischer Grundlage zugelassen 4 Dieses bulgarische Millet Eksarhhane i Millet i Bulgar 5 hatte in Makedonien und Thrakien einen bulgarisch griechischen Kirchenkampf zur Folge der spater auch bewaffnet ausgetragen wurde Der Ferman von 27 Februar 1870 steht deutlich in der Linie der Vorschlage die in den Jahren zuvor zur Losung der bulgarischen Kirchenfrage gemacht wurden Er enthalt wesentliche Elemente aus dem Projekt des Patriarchen von Konstantinopel Gregorios VI geht auf die Forderungen der Bulgaren ein die im Vorschlag Paisijs von Plowdiw enthalten waren und stimmt grundsatzlich mit den beiden von der osmanischen Regierung im Jahr 1868 vorgelegten Projekten uberein 1 Dass die Hohe Pforte der bulgarischen Kirche nicht die volle Unabhangigkeit gewahrte hatte seinen Grund nicht nur in der Tatsache dass beide Seiten zufrieden gestellt werden sollten Vielmehr behielt die Regierung auch nach der Veroffentlichung des Fermans einen wichtigen Trumpf in ihrer Hand Sie konnte auch weiterhin jedem Versuch von bulgarischer Seite der angestrebten Autokephalie naher zu kommen mit Wohlwollen oder Ablehnung begegnen Auch sollten diejenigen bulgarischen Krafte die loyal zur Politik der Hohen Pforte standen gestarkt werden Ausserdem behielt sich die osmanische Regierung eine weitere Moglichkeit zur Beeinflussung der Politik des Exarchats vor die in den beiden Projekten von 1868 noch nicht vorgesehen war So musste nach 4 vor der Wahl des Exarchen eine Kandidatenliste von der Hohen Pforte genehmigt werden Der Ferman verankerte dadurch die Abhangigkeit des Exarchats vom Wohlwollen der osmanischen Regierung was in den folgenden Jahren deutlich wurde Beispiele sind die Beeinflussung der Wahl des bulgarischen Exarchen die Verzogerung der Herausgabe der Berats Ernennungsurkunden der bulgarischen Bischofe z B Dorotej von Skopje und Nathanail von Ohrid und die Verzogerung der im 10 vorgesehenen Volksbefragungen in den gemischten Eparchien Makedoniens und Thakiens Text des Fermans Bearbeiten 1 Es wird ein besonderes kirchliches Gebiet gebildet unter dem Namen Bulgarisches Exarchat das die unten aufgezahlten Metropolien Eparchien und andere Orte umfasst und die Verwaltung der kirchlich geistigen Angelegenheiten dieses Gebietes wird ganz dem Exarchat ubertragen 2 Der ranghochste Metropolit dieses Gebietes wird den Titel Exarch tragen und der kanonische Vorsitzende des Bulgarischen Synod sein der ein standiges Gremium sein wird 3 Die innere geistliche Verwaltung dieses Exarchats wird von einer anderen Verfassung geregelt die in allen Punkten mit den kanonischen Regeln und Bestimmungen der Orthodoxen Kirche ubereinstimmt und meiner Hohen Kaiserlichen Regierung zur Bestatigung vorzulegen ist Diese Verfassung muss gewahrleisten dass der Patriarch weder direkt noch indirekt Einfluss nehmen kann auf die Verwaltung und vor allem auf die Wahl der Bischofe und des Exarchen Nach seiner Wahl erhalt der Exarch vom Patriarchen sofort die vom Glauben geforderte Bestatigungsurkunde 4 Der Exarch durch meinen hohen Berat ernannt hat gemass den kirchlichen Regeln den Namen des Okumenischen Patriarchen zu erwahnen Bevor gemass dem Glauben die geistliche Wahl der Person die als wurdig fur dieses Amt befunden wird durchgefuhrt wird ist die Meinung und die Zustimmung meiner Hohen Regierung einzuholen 5 Der Exarch hat das Recht sich an die ortlichen Behorden und an die Hohe Pforte zu wenden insbesondere die Berats fur die bulgarischen Bischofe zu beantragen 6 In Fragen die den orthodoxen Glauben betreffen kann sich der Synod des Exarchats an den Okumenischen Patriarchen wenden der wenn moglich bald die benotigte Hilfe und die notwendigen Antworten gibt 7 Das heilige Myron erhalt der Bulgarische Synod vom Patriarchat 8 Die Hierarchen des Patriarchats durfen z B in Verwaltungsangelegenheiten das Gebiet des Exarchats bereisen und umgekehrt Aber sie durfen keinen Synod einberufen ausserhalb ihres geistlichen Gebietes noch durfen sie sich in Angelegenheiten von Christen die ihnen nicht unterstehen einmischen und ebenso durfen sie keine Gottesdienste abhalten ohne Erlaubnis des ortlichen Bischofs in dessen Diozese sie sich befinden nbsp Das Gebiet des bulgarischen Exarchats 9 Die bulgarische Klosterkirche in Konstantinopel untersteht dem Exarchen wie die Jerusalemer Kirche in der Hauptstadt dem Patriarchen von Jerusalem untersteht Wenn sich der Exarch in Konstantinopel aufhalt gelten fur ihn dieselben Bestimmungen wie im entsprechenden Fall fur den Patriarchen von Alexandrien Antiochien und Jerusalem 10 bestimmt den Jurisdiktionsbereich des Exarchats alle Eparchien auf dem Territorium des heutigen Bulgarien mit Ausnahmen einiger Orte an der Schwarzmeerkuste und im Rhodopen Gebiet dazu die heute auf serbischen bzw nordmazedonischen Gebiet gelegenen Bistumer von Nis Pirot und Veles Explizit ausgenommen wurden die Stadte Warna Anchialo Mesamvria zusammen mit den Kustendorfer der Sozopoli Kaaza Stanimaka zusammen mit den Dorfern Kuklen Vodin Arnautkoy Panagia Novo selo Lyaskovo Ahlan Batschkowo Belatschtiza und den Klostern Batschkowo St Silberschmiede St Paraskewa und St Georg Eine Sonderstellung erlange die bulgarische Kirchengemeinde und die Nachbarschaft der Maria Himmelfahrt Kirche bulg Sweta Bogorodiza in Plowdiw diese wurde dem Exarchat unterstellt obwohl der Rest der Stadt weiterhin unter der Jurisdiktion des okumenischen Patriarchats blieb Abgesehen von den konkret benannten Orten konnten sich auch andere Gebiete der Jurisdiktion des Exarchats unterstellen Dieses konnte nur durch den Wunsch und der Zustimmung alle oder mindestens zwei Drittel der orthodoxen Bewohner eines Ortes erfolgen was durch einen Plebiszit gepruft werden konnte Personen die unter den Einwohnern in diesem Zusammenhang Uneinigkeit und Zwietracht saten sollten rechtlich zu Rechenschaft herangezogen und nach dem Gesetz bestraft werden 6 11 Die Kloster die dem Patriarchat direkt unterstehen behalten ihren Status 7 Literatur BearbeitenGerhard Muller Hrsg Theologische Realenzyklopadie Band 10 Ausgaben 1 2 Walter de Gruyter 1977 S 436 ff Fikret Adanir Die makedonische Frage ihre Entstehung u Entwicklung 1979 S 57 ff Fikret Adanir Die Grundung des bulgarischen Exarchats in Die makedonische Frage Band 20 von Frankfurter historische Abhandlungen S 42 ff Lexikon zur Geschichte Sudosteuropas S 141 S 225 Ernst Reinhardt Die Entstehung des bulgarischen Exarchats R Berger Verlag 1912 Kirche im Osten Band 24 1981 Verlag Vandenhoeck amp Ruprecht S 68ff Hans Dieter Dopmann Kirche in Bulgarien von den Anfangen bis zur Gegenwart Munchen Biblion Verlag 2006 Gunnar Hering Der Konflikt des Okumenischen Patriarchats und des bulgarischen Exarchats mit der Pforte 1890 1988 Ioannis Zelepos Die Ethnisierung griechischer Identitat 1870 1912 Staat und private Akteure vor dem Hintergrund der Megali Idea Band 113 von Sudosteuropaische Arbeiten Verlag Oldenbourg 2002 S 271 Edgar Hosch Geschichte der Balkanlander von der Fruhzeit bis zur Gegenwart C H Beck 2008 S 152 53 S 175ff Jansen Christian Borggrafe Henning Nation Nationalitat Nationalismus Historische Einfuhrungen 1 Campus Verlag 2007 S 167ff Weblinks BearbeitenOriginaltext des bulgarischen Teils des Fermans in Wikipediaprojekt Wikisource Text nach den heutigen Rechtschreibstandards des bulgarischen Teils des Fermans in Wikipediaprojekt WikisourceEinzelnachweise Bearbeiten a b Kirche im Osten Fikret Adanir Dunja Melcic S 142 Vgl Lexikon zur Geschichte Sudosteuropas S 427 Sfetas Spyridon Makedonien und interbalkanische Beziehungen 1920 1924 Verlag Hieronymus 1992 S 5 Vgl Artikel Bulgarian Millet in der englischsprachige Wikipedia Originaltext Osvѣn tѣzi ischislenny i poimenovanny mѣsta ako pravoslavnytѣ zhiteli na drugytѣ mesta sichkytѣ ili naj malko dvѣtѣ tretini poiskat v duhovnytѣ si raboty da se podchinyavat na Blgarskѫ tѫ Eksarhiѭ i tova kato sa ispyta ako sa potvrdi i dokazhe she im sa doproshava N ponezhe tova she da stava kakto sa kaza gorѣ s zhelanieto i sglasieto na sichkytѣ ili pone na dvѣtѣ tretini zaradi tova koito s tozi predlog s trudyat da sѣѭt nѣkak si nesglasie i razdor pomezhdu zhiteli tѣ takyvato zakonno she bѫdѫt pod otgovornost i she sa mmrat Deutsch nach Kirche im Osten Band 24 1981 Verlag Vandenhoeck amp Ruprecht S 68ff Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ferman zur Errichtung des Bulgarischen Exarchats amp oldid 235485712