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Die Einheitliche Europaische Akte EEA stellte den ersten besonderen Reformvertrag dar auf den spater die Vertragswerke Maastricht Amsterdam Nizza und Lissabon folgten Sie bedeutete den vorlaufigen Abschluss einer mehrjahrigen Reformdebatte Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung 2 Bedeutung 3 Aufbau der EEA 4 Zeitliche Einordnung 4 1 Die wichtigsten Etappen bis zur Unterzeichnung der EEA 5 Die formulierten Ziele der Regierungskonferenz 6 Die erzielten Ergebnisse der EEA 7 Die Ergebnisse im Einzelnen 7 1 Titel I Gemeinsame Bestimmungen Art 1 3 7 2 Titel II Bestimmungen zur Anderung der Vertrage zur Grundung der Europaischen Gemeinschaften Art 4 29 7 3 Titel III Vertragsbestimmungen uber die Europaische Zusammenarbeit in der Aussenpolitik Art 30 8 Parallelaktivitaten Die wichtigsten der 282 konkreten Massnahmen 9 Siehe auch 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseEntstehung Bearbeiten1985 beschloss der Europaische Rat von Mailand in einer Kampfabstimmung mit einer Mehrheit von sieben zu drei eine Regierungskonferenz zu den Themen Befugnisse der Institutionen neue Zustandigkeitsbereiche der Gemeinschaft und die Schaffung eines Binnenmarktes mit dem Ziel eines Zusatzvertrages zu den Gemeinschaftsvertragen EGKS EWG und Euratom und einer vertraglichen Grundlage fur die bestehende Europaische Politische Zusammenarbeit EPZ in Auftrag zu geben Am 17 Februar 1986 wurde dieser Anderungsvertrag in Luxemburg von insgesamt neun der nunmehr zwolf Mitgliedstaaten Belgien Deutschland Frankreich Irland Luxemburg Niederlande Portugal Spanien Vereinigtes Konigreich unterzeichnet Die drei weiteren Mitgliedstaaten Danemark Griechenland Italien folgten am 28 Februar nachdem zuvor in Danemark noch ein Referendum uber die Unterzeichnung stattgefunden hatte Bedeutung BearbeitenMit der Einheitlichen Europaischen Akte wurden die Vertrage uber die EG geandert und erganzt es wurde keine Union geschaffen Die Europaische Union EU war weiterhin als Ziel der Entwicklung genannt Die EEA trat am 1 Juli 1987 in Kraft 1 zuvor hatte am 25 Juni 1987 mit der Republik Irland der letzte der zwolf Mitgliedstaaten die Akte ratifiziert Mittels des Kunstbegriffes Einheitliche Europaische Akte verbindet die EEA als volkerrechtlicher Vertrag zwei verschiedene Themenkreise Vereinbarung uber eine Europaische Politische Zusammenarbeit EPZ Rechtsakt insbesondere zur Anderung des Vertrags uber die Europaische Wirtschaftsgemeinschaft bezuglich der Entscheidungsprozesse im Rat der Befugnisse der Kommission der Befugnisse des Parlaments der Erweiterung der Befugnisse sog Zustandigkeiten Kompetenzen der Politiken der Gemeinschaften Ferner wurde erstmals ein mindestens zweimal jahrliches Zusammentreffen des Europaischen Rates vereinbart Art 2 EEA Aufbau der EEA BearbeitenDie EEA kennzeichnete demnach eine sog Doppelfunktion Einmal stellt sie als Revisionsvertrag das in ex Art 236 EWGV ex Art 204 EAGV und ex Art 96 EGKS V vorgesehene Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten zur Anderung der Grundungsvertrage dar Zum anderen ist die EEA auch ein klassischer volkerrechtlicher Vertrag zwischen den Mitgliedstaaten uber die Europaische Zusammenarbeit in der Aussenpolitik Die EEA besteht aus einer Praambel und aus vier Titeln ferner enthalt sie lt Schlussakte eine Reihe von Erklarungen Praambel Titel I Gemeinsame Bestimmungen Art 1 3 Titel II Bestimmungen zur Anderung der Vertrage zur Grundung der Europaischen Gemeinschaften Art 4 29 Kapitel I Bestimmungen zur Anderung des Vertrages uber die Grundung der Europaischen Gemeinschaft fur Kohle und Stahl Art 4 5 Kapitel II Bestimmungen zur Anderung des Vertrages zur Grundung der Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft Art 6 25 Abschnitt I Bestimmungen betreffend die Organe Art 6 12 Abschnitt II Bestimmungen uber die Grundlagen und die Politik der Gemeinschaft Art 13 25 Unterabschnitt I Binnenmarkt Art 13 19 Unterabschnitt II Wahrungspolitische Befugnisse Art 20 Unterabschnitt III Sozialpolitik Art 21 Unterabschnitt IV Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt Art 23 Unterabschnitt V Forschung und technologische Entwicklung Art 24 Unterabschnitt VI Umwelt Art 25 Kapitel III Bestimmungen zur Anderung des Vertrages zur Grundung der Europaischen Atomgemeinschaft Art 26 29 Titel III Vertragsbestimmungen uber die Europaische Zusammenarbeit in der Aussenpolitik Art 30 Titel IV Allgemeine und Schlussbestimmungen Art 31 34 Schlussakte Erklarungen angenommene Erklarungen Nr 1 11 beigefugte zur Kenntnis genommene Erklarungen Nr 1 9 Die Vereinbarung zur naheren Zusammenarbeit in der Aussenpolitik stellte sodann die entscheidende Vorstufe fur die Aufnahme der GASP in den neu begrundeten EU Vertrag durch den Vertrag von Maastricht dar Auch die EEA ist ebenso wie spater die Anderungen durch die nachfolgenden Reformvertrage Maastricht Amsterdam Nizza und Lissabon nicht annaherungsweise lesbar sondern bedarf der Hinzunahme einer konsolidierten Textfassung in der die einzelnen Anderungen in die Vertrage eingearbeitet sind Zeitliche Einordnung BearbeitenDie wichtigsten Etappen bis zur Unterzeichnung der EEA Bearbeiten Im Nachgang zum Tindemanns Bericht uber die Europaische Union 1975 mit einem Gesamtentwurf zur Konsolidierung und kunftigen Ausrichtung und Entwicklung der EG entstand eine langer anhaltende Diskussions und Vorschlagsphase Verstarkter Problemdruck verursacht durch interne Schwierigkeiten sowie durch externe Herausforderungen fuhrte ab 1980 zu intensiven Bemuhungen um eine EG Reform und damit auch zur Errichtung einer Europaischen Union Feierliche Erklarung von Stuttgart vom 19 Juni 1983Dieser Text der auf der Grundlage des Plans des deutschen Aussenministers Hans Dietrich Genscher und seines italienischen Amtskollege Emilio Colombo ausgearbeitet wurde wird erganzt durch Erklarungen der Mitgliedstaaten zu den zu verwirklichenden Zielen in den Bereichen interinstitutionelle Beziehungen Zustandigkeiten der Gemeinschaft und politische Zusammenarbeit Die Staats und Regierungschefs verpflichten sich die auf diesen Gebieten erzielten Fortschritte zu uberprufen und sie gegebenenfalls in einen Vertrag uber die Europaische Union aufzunehmen Entwurf fur einen Vertrag zur Grundung der Europaischen Union 1984 Auf Initiative des italienischen Abgeordneten Altiero Spinelli wird ein parlamentarischer Ausschuss fur institutionelle Angelegenheiten gebildet mit dem Ziel der Ausarbeitung eines Vertrages der die bestehenden Gemeinschaften durch eine Europaische Union ersetzt Das Europaische Parlament nimmt den Vertragsentwurf am 14 Februar 1984 an Europaischer Rat von Fontainebleau vom 25 26 Juni 1984Auf der Grundlage des Vertragsentwurfs des Parlaments pruft ein Ad hoc Ausschuss aus personlichen Vertretern der Staats und Regierungschefs unter dem Vorsitz des irischen Senators Dooge die institutionellen Fragen Der Bericht des Dooge Ausschusses fordert den Europaischen Rat auf eine Regierungskonferenz einzuberufen um einen Vertrag uber die Europaische Union auszuhandeln Das Weissbuch zum Binnenmarkt von 1985Auf Initiative ihres Prasidenten Jacques Delors veroffentlicht die Kommission ein Weissbuch in dem 300 spater reduziert auf 282 fur die Verwirklichung des Binnenmarktes notwendige legislative Massnahmen aufgefuhrt sind Das Weissbuch enthalt einen Zeitplan und nennt als Enddatum fur die Vollendung des Binnenmarktes den 31 Dezember 1992 Dieses Programm wurde auf dem Mailander Gipfel 1985 vom Rat der damals noch aus 10 Mitgliedstaaten bestehenden Gemeinschaft gebilligt Die formulierten Ziele der Regierungskonferenz BearbeitenDer Europaische Rat von Mailand am 28 29 Juni 1985 schlagt schliesslich die Einberufung einer Regierungskonferenz zu folgenden Themen vor Verwirklichung des Binnenmarktes bis zum 1 Januar 1993 Starkung der Rolle des Europaischen Parlaments zur Beseitigung des demokratischen Defizits im gemeinschaftlichen Beschlussfassungssystem Verbesserung der Beschlussfahigkeit des Rates partiell revidiertes Abstimmungsverfahren s u Bildung einer Gesamtorganisation in Form der Europaischen Politischen Zusammenarbeit EPZ Die erzielten Ergebnisse der EEA BearbeitenDie unter der luxemburgischen Prasidentschaft am 9 September 1985 eroffnete Regierungskonferenz wird in Den Haag am 28 Februar 1986 mit folgenden Ergebnissen beendet Bekraftigung des Willens zur Schopfung der Europaischen Union Praambel und Art 1 EEA Vollendung des Binnenmarktes bis zum 31 Dezember 1992 wobei Entscheidungen im Bereich der Binnenmarktpolitiken kunftig in der Regel als Mehrheitsentscheidungen erfolgen sollen Ausrichtung der wirtschafts und wahrungspolitischen Zusammenarbeit auf das Ziel der Konvergenz Erweiterung des Aufgabenbereichs um die Bereiche Politiken Forschung und Technologie Umwelt sowie Sozialpolitik Erreichung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts durch ein neues Konzept fur die Verwendung der Strukturfonds und Finanzierungsinstrumente der EG Starkung der Rolle des Europaischen Parlaments zur Beseitigung des demokratischen Defizits im gemeinschaftlichen Beschlussfassungssystem Verbesserung der Beschlussfahigkeit des Rates partiell revidiertes Abstimmungsverfahren s u Die Europaische Politische Zusammenarbeit EPZ wird auf eine vertragliche Basis gestellt Eine Wirtschafts und Wahrungsunion wurde noch nicht errichtet Der Entscheidungsmodus Einstimmigkeit im Rat bleibt mit Ausnahme der Materie Binnenmarkt im Wesentlichen unberuhrt Des Weiteren kam es zu einer Anderung der Geschaftsordnung des Rates wobei eine Abstimmung im Rat nunmehr auf Initiative seines Prasidenten auf Antrag der Kommission oder eines Mitgliedstaates erfolgen kann Mit der EEA wurden die Befugnisse des Europaischen Parlaments leicht gestarkt da von nun an seine Zustimmung zu Erweiterungs und Assoziierungsabkommen der Gemeinschaft erforderlich ist Im gesetzgebenden Bereich erhielt das EP durch das Kooperationsverfahren zwischen EP und Rat eine echte wenn auch nur begrenzte Gesetzgebungsbefugnis Vor allem war es ein wichtiger Zwischenschritt um aus dem Parlament ab 1993 Vertrag von Maastricht durch das Mitentscheidungsverfahren ex Art 189 b EWGV einen gleichberechtigten Mitgesetzgeber der mit dem Rat in der Regel auf einer Stufe steht zu machen Art 251 EG Vertrag in der Fassung des Vertrages von Nizza siehe aktuell Art 294 AEUV Die Ergebnisse im Einzelnen BearbeitenTitel I Gemeinsame Bestimmungen Art 1 3 Bearbeiten In Art 1 EEA werden die Europaischen Gemeinschaften und die EPZ beide als Mittel gemeinsam zu konkreten Fortschritten auf dem Weg zur Europaischen Union beizutragen genannt Fur die EPZ gelten ausdrucklich die in den Berichten von Luxemburg 1970 Kopenhagen 1973 und London 1981 sowie in der Feierlichen Deklaration zur Europaischen Union 1983 vereinbarten Verfahren und Praktiken die sich nach und nach zwischen den Mitgliedstaaten herausgebildet haben Art 2 EEA bestimmt die Zusammensetzung des Europaischen Rates die Unterstutzung durch die Aussenminister und einem Kommissionsmitglied sowie die jahrliche Anzahl der Zusammenkunfte Fur die Befugnisse der Institutionen Organe verweist Art 3 EEA je nach betreffender Kompetenz Zustandigkeit auf die Regelungen der Gemeinschaftsvertrage oder der EPZ Titel II Bestimmungen zur Anderung der Vertrage zur Grundung der Europaischen Gemeinschaften Art 4 29 Bearbeiten Kapitel I und III enthalten wenige Anderungen Art 4 5 26 27 EEA zum Verfahren vor dem Gerichtshof fur EGKS und EAG Der Schwerpunkt liegt auf dem Kapitel II mit den Anderungen zur EWG Abschnitt I enthalt Neuerungen fur die Arbeit Kompetenzen der Organe Art 6 EEA bestimmt die Neuerungen zum Verfahren der Zusammenarbeit zwischen Rat und EP Art 7 EEA verandert die Beschlusskompetenz des Rates In Art 8 und 9 EEA wird das Verfahren des Beitritts abgeandert Art 10 EEA erweitert die Regelung der Ubertragung der Befugnisse der Kommission zur Durchfuhrung von Rechtsakten Art 11 und 12 EEA enthalten gleichlautende Regelungen zur EWG wie in Kapitel I zur EGKS und III zur EAG Abschnitt II erfasst sodann die entscheidenden und wegweisenden Anderungen in den Politiken der Gemeinschaft Zur Schaffung des Binnenmarktes wurde die Einstimmigkeit der Beschlussfindung durch ein mehrheitliches Abstimmungssystem in Angelegenheiten des Binnenmarktes ersetzt Art 13 19 EEA Diese Anderungen wurden auf den Gemeinsamen Zolltarif freien Dienstleistungsverkehr freien Kapitalverkehr und Gemeinsame See und Luftverkehrspolitik ausgeweitet Art 16 EEA Wahrungspolitische Befugnisse zwecks Beachtung der Konvergenz der Volkswirtschaften in den Mitgliedstaaten Art 20 EEA Erweiterung in der Sozialpolitik Art 21 22 EEA neue Politiken Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt Forschung und technologische Entwicklung Umwelt Art 23 25 EEA Diese Kompetenzerweiterungen folgten dabei der neofunktionalistischen Integrationstheorie zufolge meist wahrgenommenen Sachzwangen die sich aus den vorangegangenen Integrationsschritten sog Spill over effekt ergaben Hiernach fuhrt sektorale Integration zur Verflechtung immer weiterer Sektoren im Idealfall schliesslich zum Endstadium einer allgemeinpolitischen Foderation Titel III Vertragsbestimmungen uber die Europaische Zusammenarbeit in der Aussenpolitik Art 30 Bearbeiten Seit dem Gipfel von Den Haag 1969 bestand die Vereinbarung viermaliger Treffen der Aussenminister pro Jahr Art 30 EEA stellte die EPZ nunmehr auf eine vertragliche Grundlage Danach verpflichteten sich die Mitgliedstaaten gemeinsam eine europaische Aussenpolitik auszuarbeiten und zu verwirklichen Art 30 I EEA Bestandteil dieser Abrede waren nach Art 30 II XII EEA u a gegenseitige Unterrichtungen und Konsultationen insbesondere bevor einzelne Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer souveranen Aussenpolitik ihre endgultige Haltung festlegen Berucksichtigung der Standpunkte der ubrigen Partner bei den einzelnen Stellungnahmen und einzelstaatlichen Massnahmen Sicherstellung einer schrittweisen Entwicklung und Festlegung gemeinsamer Grundsatze Vermeidung von Massnahmen oder Stellungnahmen die Wirksamkeit der Europaischen Gemeinschaften als koharente Kraft in den internationalen Beziehungen oder in internationalen Organisationen schaden wurden regelmassige Treffen der Aussenminister und ein Mitglied der Kommission mindestens viermal jahrlich im Rahmen der EPZ Beteiligung der Kommission an der Arbeit der EPZ in vollem Umfange Verpflichtung im Rahmen des Moglichen die Herausbildung eines Konsenses zu behindern um rasch gemeinsame Standpunkte einzunehmen und gemeinsame Massnahmen durchzufuhren Beteiligung des Europaischen Parlaments durch regelmassige Unterrichtung Beachtung der Koharenz der auswartigen Politiken der Europaischen Gemeinschaften und der im Rahmen der EPZ vereinbarten Politiken politische Dialoge mit Drittlandern und regionalen Gruppen Parallelaktivitaten Die wichtigsten der 282 konkreten Massnahmen BearbeitenDie EEA legte somit den Grundstein fur eine beschleunigte Harmonisierung durch Rechtsangleichung mittels 282 Richtlinien die nunmehr im Rat vereinfacht mit qualifizierter Mehrheit zustande kamen Dieses Programm geht auf ein sog Delors Paket zuruck welches der damalige Kommissionsprasident acht Tage nach seiner Amtsubernahme im Januar 1985 in Strassburg vor dem EP im Rahmen seiner Antrittsrede vorstellte Delors stellte zu Beginn in einem Satz die Frage Ist es vermessen den Beschluss anzukundigen und dann auch durchzufuhren bis 1992 alle innergemeinschaftlichen Grenzen aufzuheben In der Folgezeit wurde eine Vielzahl an Rechtsakten zwecks Herstellung von Binnenmarktverhaltnissen erlassen Wegfall der Personen und Warenkontrollen an den EG Binnengrenzen z B Verlagerung der Kontrollen in die Produktion die Vereinheitlichung des Veterinarrechts Gegenseitige Anerkennung zahlreicher Produktnormen und Lebensmittelstandards bzw deren Harmonisierung Beseitigung der durch unterschiedliche Mehrwerts und Verbrauchssteuer gebildeten steuerlichen Schranken EG weite Offnung der offentlichen Beschaffungsmarkte fur staatliche Auftrage ab 10 Mio DM Weitreichende Marktoffnungen und liberalisierungen z B Versicherungs und Transportgewerbe Beseitigung von Staatsmonopolen z B Post Siehe auch BearbeitenPortal Europaische Union Europaische Politische Zusammenarbeit EPZ BinnenmarktWeblinks BearbeitenVertragstext der Einheitlichen Europaischen Akte Die Einheitliche Europaische Akte Zusammenfassung der Gesetzgebung In EUR Lex Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union abgerufen am 7 Januar 2022 Single European Act Vertrag verfugbar in ECOLEX the gateway to environmental law englisch Einzelnachweise Bearbeiten ABl EG L 169 1 ff vom 29 Juni 1987 auch Bundesgesetzblatt Deutschland 1986 II 1102Vertrage der Europaischen Union und GemeinschaftenGeltende Vertrage Vertrag uber die Europaische Union Vertrag uber die Arbeitsweise der Europaischen Union Euratom Vertrag nbsp Grundungs undAnderungsvertrage EGKS Vertrag 1951 Romische Vertrage EWG Vertrag Euratom Vertrag 1957 Fusionsvertrag 1965 Erster Finanzvertrag 1970 Zweiter Finanzvertrag 1975 Einheitliche Europaische Akte 1986 Vertrag von Maastricht 1992 Vertrag von Amsterdam 1997 Vertrag von Nizza 2001 Vertrag von Lissabon 2007 Beitritts undAustrittsvertrage 1972 1979 Gronland Vertrag 1984 1985 1994 2003 2005 2011 Brexit 2020 Abgelehnte Vertrage EVG Vertrag 1952 Vertrag uber eine Verfassung fur Europa 2004 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4206038 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Einheitliche Europaische Akte amp oldid 237742788