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Ehescheidung oder kurz Scheidung bezeichnet im osterreichischen Ehegesetz die Auflosung einer Ehe durch gerichtliche Entscheidung Inhaltsverzeichnis 1 Internationale Zustandigkeit 2 Kollisionsrecht 3 Materielles Recht 3 1 Verschuldensscheidung 3 2 Scheidung wegen Auflosung der hauslichen Gemeinschaft 3 3 Einvernehmliche Scheidung 4 Geschichte 5 Zahlen und Statistiken zur Ehescheidung 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseInternationale Zustandigkeit BearbeitenOsterreichische Stellen prufen die Anwendbarkeit einer Rechtsordnung nur wenn sie insbesondere nach der EheVO II international zustandig sind Kollisionsrecht BearbeitenDie Vorschriften uber die Anwendbarkeit des osterreichischen Rechts Internationales Privatrecht sind im Bundesgesetz uber das Internationale Privatrecht IPR Gesetz geregelt Die Anwendbarkeit osterreichischen Rechts unterliegt in der Sache ahnlichen Vorschriften 20 in Verbindung mit 18 IPR Gesetz wie die des deutschen Das osterreichische Recht verzichtet aber auf eine Inlanderprivilegierung Stattdessen findet bei bi nationalen Ehen stets im Falle eines Osterreichers osterreichisches Recht im Falle eines Auslanders dessen Heimatrecht auf die Scheidung Anwendung wenn nach dem Recht des letzten gemeinsamen gewohnlichen Aufenthalts die Ehe nicht geschieden werden kann 20 Abs 2 IPR Gesetz Materielles Recht BearbeitenDie Scheidung der Ehe ist neben der Nichtigerklarung der Ehe und der Aufhebung der Ehe eine der Moglichkeiten die Ehe zu beenden Osterreich hat das Scheidungsrecht im Ehegesetz EheG das bis 1977 weitgehend gleichlautend mit dem EheG in Deutschland war geregelt Zwischenzeitlich kamen einige Anderungen wie der verschuldensunabhangige Unterhalt genauer Unterhalt trotz Verschuldens hinzu Rechtsdogmatisch gesprochen handelt es sich bei der Scheidung um die Kundigung des Dauerschuldverhaltnisses Ehe die nur aus besonderen Grunden moglich ist Wenngleich nicht ausschliesslich so steht dennoch seit der Reform des Eherechts im Jahr 1999 das Zerruttungsprinzip vor dem Verschuldensprinzip Scheidungsgrunde sind dem Zerruttungsprinzip folgend grundsatzlich relativ so kann z B ein Ehebruch der die Gemeinschaft der Ehegatten nicht tatsachlich zerruttet nicht zur Scheidung fuhren Ehescheidungsgrunde Streitige Scheidung Verschuldensscheidung Scheidung aus anderen Grunden Krankheit wg auf geistiger Storung beruhenden Verhaltens wg Geisteskrankheit wg ansteckender oder ekelerregender Krankheit Auflosung der hauslichen Gemeinschaft Einvernehmliche ScheidungVerschuldensscheidung Bearbeiten Die Verschuldensscheidung geregelt in 49 Ehegesetz erfordert eine schwere Eheverfehlung bzw ein ehrloses und unsittliches Verhalten die das zu einer Zerruttung der Ehe fuhrt Schwere Eheverfehlung Das Gesetz selbst nennt demonstrativ Ehebruch korperliche Gewalt oder schweres seelisches Leid Weiter zu nennen sind z B Trunksucht standige Streitereien schwere Beschimpfungen Vernachlassigung des Haushalts Verweigerung der ehelichen Beiwohnung Zerruttung Die Ehe ist zerruttet wenn die korperliche geistige und seelische Gemeinschaft der Ehegatten aufgehoben ist so dass eine Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann Der uberwiegend Schuldige kann die Scheidung nicht begehren Nicht um eine schwere Eheverfehlung handelt es sich bei Reaktionshandlungen z B Ehefrau verweigert Beiwohnung durch gegenwartig volltrunkenen Mann Auch Kompensationshandlungen z B Ehefrau verweigert zur Vergeltung den Geschlechtsverkehr zwei Tage nachdem Mann volltrunken war machen den vormalig Unschuldigen nicht zum uberwiegend Schuldigen Scheidung wegen Auflosung der hauslichen Gemeinschaft Bearbeiten Diese Scheidungsvariante geregelt in 55 Ehegesetz erfordert eine Aufhebung der hauslichen Gemeinschaft seit 3 Jahren bzw 6 Jahren und die Zerruttung der Ehe Hausliche Gemeinschaft Diese ist beendet wenn die eheliche Wohn und Wirtschaftsgemeinschaft in ehewidriger Intention beendet wird Demgemass reicht bereits eine Trennung von Tisch und Bett a mensa et toro Nur gelegentliches eheliches Beiwohnen genugt nicht fur das Bestehen der hauslichen Gemeinschaft Demgegenuber ist eine blosse raumliche Trennung z B aus beruflichen oder sonstigen Grunden ohne Zerruttung unbeachtlich Nach drei Jahren ist die Scheidung nur moglich wenn die Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann oder die Scheidung den unschuldigen Beklagten nicht harter Harteklausel treffen wurde als den Klagenden die Abweisung des Scheidungsbegehrens Ein derartiger Hartefall ist nach der Dauer der Lebensgemeinschaft dem Wohl der Kinder der Dauer der Aufhebung dem Alter der Ehegatten etc zu beurteilen Nach sechs Jahren kann die Ehe jedenfalls aufgehoben werden Insbesondere auch der uberwiegend Schuldige kann die Scheidung begehren er muss dafur jedoch damit rechnen Unterhalt nach 94 ABGB wie bei aufrechter Ehe leisten zu mussen Einvernehmliche Scheidung Bearbeiten Diese Scheidungsform geregelt in 55a Ehegesetz erfordert die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr eine schriftlichen Vereinbarung sowie Zerruttung der Ehe die rein formell es wird nicht nachgepruft eingestanden werden muss Eheliche Lebensgemeinschaft Diese umfasst die allgemeinen ehelichen Pflichten des 90 ABGB gemeinsames Wohnen Treue Beistand etc auf eine Aufhebung der hauslichen Gemeinschaft siehe oben im rein raumlichen Sinn kommt es nicht an folglich ist letzterer auch nicht erforderlich fur die einvernehmliche Scheidung Die schriftliche Vereinbarung die zivilrechtlich als Vergleich Recht qualifiziert werden kann muss Einigung enthalten uber hauptsachlichen Aufenthalt der Kinder Obsorge Ausubung des Rechts auf personlichen Verkehr Unterhalt fur die Kinder Unterhalt der Ehegatten zueinander Geschichte BearbeitenIm Jahr 1783 erliess Joseph II erstmals ein Ehepatent das zwischen dem kirchlichen Ehesakrament und der staatlichen Zivilehe unterschied Von diesem Zeitpunkt an konnten sich zumindest Nichtkatholiken einvernehmlich scheiden lassen und damit erneut heiraten Fur Katholiken galt dies nicht 1 Fur sie gab es jedoch die zumeist befristete Trennung von Tisch und Bett 2 Nur fur Nichtkatholiken galten ab 1812 die Bestimmungen des Eherechts im ABGB 3 Nach dem Anschluss Osterreichs im Marz 1938 trat im gesamten Grossdeutschen Reich das Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschliessung und der Ehescheidung im Lande Osterreich und im ubrigen Reichsgebiet Ehegesetz vom 6 Juli 1938 in Kraft 4 Das Gesetz sakularisierte das Scheidungsrecht und vereinheitlichte es konfessionsubergreifend Das EheG unterschied zwischen einer Scheidung wegen Verschuldens Eheverfehlungen wie Ehebruch oder der Verweigerung der Fortpflanzung 47 ff EheG und einer Scheidung aus anderen Grunden wie Geisteskrankheit eines Ehegatten oder dem Leiden an einer ansteckenden oder ekelerregenden Krankheit 50 ff EheG Dem Recht auf Scheidung wegen Verschuldens konnte die Verzeihung des verletzten Ehegatten entgegenstehen 56 EheG Die Scheidung musste innerhalb bestimmter Fristen beantragt werden die jeweils mit der Kenntnis des Scheidungsgrundes begann 57 ff EheG Der allein oder uberwiegend schuldig geschiedene Ehegatte war dem anderen zum Unterhalt verpflichtet und konnte nur ausnahmsweise das Sorgerecht fur die gemeinsamen Kinder erhalten Im Vierten Abschnitt enthielt das EheG von 1938 verschiedene Sondervorschriften fur das Land Osterreich 99 ff EheG So galt die Trennung der Ehe dem Bande nach 5 als Scheidung der Ehe nach den Vorschriften des EheG Die Wirkung einer Trennung von Tisch und Bett wurde hingegen durch das Inkrafttreten des EheG nicht beruhrt Das aktuelle Ehegesetz geht auf das EheG von 1938 zuruck Zahlen und Statistiken zur Ehescheidung BearbeitenFast 90 der Ehescheidungen erfolgen einvernehmlich 6 Bei einem Rechtsstreit mit richterlichem Urteil hatten beide Parteien mit zwei negativen Folgen zu rechnen Erstens wurden intime Details aus dem Privatleben in die Offentlichkeit getragen Schmutzwaschewaschen zweitens mussten die Parteien den Anordnungen des Richters Folge leisten Bei einer wenn auch muhsamen Einigung hingegen konnen die Parteien weitgehend selbst bestimmen wie sie die Scheidung regeln siehe auch Mediation Literatur BearbeitenVerena Doblhofer Ehescheidung in Osterreich Vom josephinischen Ehepatent bis zur aktuellen Rechtslage Diplomarbeit Universitat Linz 2012 Gerhard Hopf Georg Kathrein Eherecht mit wichtigen Nebengesetzen Manz Verlag 3 Auflage 2014Weblinks BearbeitenScheidung Website des Bundeskanzleramts Stand 6 Juni 2017 Bundesministerium fur Bildung und Frauen Was tue ich wenn es zur Scheidung Trennung kommt Rechtsratgeberin fur Frauen Wien 2015 Georg Tschannett Zerrissene Ehen Scheidungen von Tisch und Bett in Wien 1783 1850 Wien Univ Diss 2015 Stephanie Kohlbauer Familienstand geschieden Die Ehegerichtsbarkeit im Erzherzogtum Osterreich unter der Enns nach 1783 Diplomarbeit Wien 2013Einzelnachweise Bearbeiten Geschichte der Scheidung in Europa Asien und im Islam Kabel eins abgerufen am 27 Juli 2017 Petra Schiefer Trennung von Tisch und Bett Universitat Wien 8 Marz 2012 Rudolf K Schipfer Wussten Sie dass Informationsdienst beziehungsweise Ausgabe Mai 2013 RGBl 1938 I 807 Wilhelm Brauneder Die Ehescheidung dem Bande nach in den Landesordnungsentwurfen fur Osterreich unter und ob der Enns 1595 und 1609 Memento vom 30 Juli 2017 im Internet Archive Osterreichisches Archiv fur Kirchenrecht Vierteljahresschrift 22 Jahrgang 1971 S 273 290 Scheidungsrate um vier Prozent gesunken Abgerufen am 12 Juli 2013 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ehescheidung Osterreich amp oldid 221454573