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Volkerrechtssubjekte in der Regel Staaten und auch Internationale Organisationen bedienen sich zur Pflege ihrer zwischenstaatlichen Beziehungen etwa seit dem 18 Jahrhundert diplomatischer und konsularischer Vertretungen im Ausland um ihre Interessen im Gastland nach den Regeln des Volkerrechts durchzusetzen Das an die Vertretungen im Ausland entsandte Personal bildet mit den Bediensteten des Aussenministeriums im Heimatstaat den Auswartigen Dienst des entsendenden Landes Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben 2 Deutschland 3 Osterreich 4 Schweiz 5 Europaische Union 6 EinzelnachweiseAufgaben BearbeitenDer Begriff Auswartiger Dienst ist nicht zu verwechseln mit dem Begriff Diplomatisches Corps der die Gesamtheit aller auslandischen Diplomaten in einem Gastland bezeichnet Die Rechtsbeziehungen zwischen den Gaststaaten und den dort akkreditierten fremden Diplomaten werden durch das Gesandtschaftsrecht geregelt dieses gewahrt auslandischen Diplomaten bestimmte Privilegien steuerlicher Art und insbesondere Schutz vor Vollstreckungsmassnahmen Immunitaten die im Zusammenhang mit ihrer hoheitlichen dienstlichen Tatigkeit stehen Ursprunglich als ehrenamtliche Tatigkeit ausgestaltet setzte die Ubernahme des Amtes eines Diplomaten z B als Gesandter im Ausland voraus dass der Bewerber uber erhebliche Einkunfte verfugte die es ihm gestatteten einen reprasentativen Wohnsitz im Ausland zu unterhalten Hinzu kam notwendigerweise ein personliches Vertrauensverhaltnis zur konstitutionellen Spitze des entsendenden Staates also in der Regel zu einem Konig oder Kaiser Aus dieser Entstehungsgeschichte erklart sich weshalb bis ins 20 Jahrhundert hinein der Adel in der Diplomatie nicht nur zahlenmassig stark vertreten war sondern auch bestimmte Laufbahnvorrechte genoss Die fruher z T grossburgerlichen heute jedoch von Laufbahnbeamten meist unvollkommen ubernommenen Umgangsformen in der Diplomatie ruhren ebenso aus der feudalen Entstehungsgeschichte des auswartigen Dienstes wie der ihm stets anhaftende Vorwurf der Amterpatronage 1 Deutschland Bearbeiten Hauptartikel Auswartiger Dienst Deutschland Osterreich Bearbeiten Hauptartikel Bundesministerium fur europaische und internationale AngelegenheitenSchweiz Bearbeiten Hauptartikel Eidgenossisches Departement fur auswartige AngelegenheitenEuropaische Union BearbeitenDer Vertrag von Lissabon sieht die Schaffung eines Europaischen Auswartigen Dienstes EAD vor welcher zunehmend die Europaische Union gegenuber Drittstaaten vertreten und Kompetenzen bundeln soll Eine Abschaffung der Auslandsvertretungen der einzelnen Mitgliedstaaten ist nicht vorgesehen Dieser Dienst soll auf den Delegationen der Europaischen Kommission in Drittstaaten aufbauen die um Personal aus dem EU Ratssekretariat und den nationalen diplomatischen Diensten erganzt werden Einzelnachweise Bearbeiten Amterpatronage in der Personalpolitik des AA in Welt Online vom 23 Mai 2001Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4012407 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Auswartiger Dienst amp oldid 232195492