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Die Bundesurkunde vom 15 Dezember 1832 auch als Rossi Plan bekannt war ein Revisionsentwurf zum Bundesvertrag von 1815 Sie war ein wichtiger Meilenstein in der Verfassungsgeschichte Bundesverfassung der modernen Schweiz auf ihrem Weg zum Bundesstaat von 1848 Karikatur auf die Kommissionsarbeiten zur Bundesrevision 1833 von Heinrich von Arx Inhaltsverzeichnis 1 Historische Entwicklung 2 Inhalt der Bundesurkunde 3 Literatur 4 WeblinksHistorische Entwicklung BearbeitenDie Eidgenossische Tagsatzung vom 17 Juli 1832 in Luzern beauftragte eine Kommission unter der Leitung von Gallus Jakob Baumgartner mit der Revision des Bundesvertrages die seit 1831 von der Mehrheit der Kantone gewunscht wurde Als Berichterstatter wurde der Genfer Abgeordnete Pellegrino Rossi ernannt der den nach ihm benannten Entwurf ausarbeitete Der Entwurf wurde am 15 Dezember 1832 von der Revisionskommission unterzeichnet Rossi verteidigte den Entwurf an der Tagsatzung in Zurich im Mai 1833 wo er auf eine allgemeine Opposition der Kantone stiess Neuenburg Basel Stadt und den Waldstatten war er zu zentralistisch den Radikalen ging er zu wenig weit anderen war er zu sehr ein Werk der welschen Kantone Die Tagsatzung entschied den Entwurf durch eine im Marz 1833 eingesetzte Tagsatzungskommission zu uberarbeiten Der zweite uberarbeitete Entwurf wurde am 15 Mai 1833 von der Tagsatzung angenommen und den Kantonen zur Abstimmung vorgelegt Nachdem er nur von zehn Kantonen angenommen worden war fuhrte eine ablehnende Volksabstimmung in Luzern am 7 Juli 1833 zum vorlaufigen Scheitern des Revisionsprojektes Es ware falsch wollte man das Interesse fur die schweizerische Geschichte nach der Grosse des Landes bemessen Dieses kleine Land nimmt in der Geschichte des modernen europaischen Verfassungslebens eine sehr bedeutende Stellung ein Jeder Kanton hat ein Feld fur politische Versuche abgegeben und da jeder die verschiedenen Bedingungen der Sprache der Religion der Gebietsausdehnung des Wirtschaftslebens auf besondere Weise vereinigt so erfolgten die Versuche unter mannigfaltig variierten Bedingungen Jedem der die Entwicklung der modernen demokratischen Gesellschaft verstehen will ist diese Geschichte zu empfehlen als die instruktivste Sammlung von praktischen Beispielen fur die Anwendung des Prinzipes der Volkssouveranitat Charles Seignobos Politische Geschichte des modernen EuropaInhalt der Bundesurkunde BearbeitenDer Entwurf der Bundesurkunde der 120 Artikel umfasste sah eine eigentliche Regeneration der Eidgenossenschaft vor Er war neben der Praambel in die drei Abschnitte Allgemeine Bestimmungen Bundesbehorden Tagsatzung Bundesrat Bundeskanzlei Bundesgericht Sitz der Bundesbehorden und Revision der Bundesurkunde eingeteilt Die 22 souveranen Kantone sollten sich zu einem unaufloslichen Bundesstaat der Schweizerischen Eidgenossenschaft vereinigen Art 1 Im Sinne des Subsidiaritatsprinzips sollten die Kantone alle Rechte ausuben die nicht ausdrucklich der Bundesgewalt ubertragen sind Art 2 Der Zweck des Bundes sollte die Beforderung der gemeinsamen Wohlfahrt der Eidgenossen der Schutz ihrer Rechte und Freiheiten die Erhaltung der Unabhangigkeit und Neutralitat des Vaterlandes sein Art 3 Dem Bund allein sollte das Recht zustehen Krieg zu erklaren und Frieden zu schliessen Bundnisse und Staatsvertrage mit dem Ausland einzugehen Art 11 Neben der Allgemeinen Wehrpflicht Art 30 sollten als Grundrechte die Gleichheit vor dem Gesetz die Ausubung der politischen Rechte nach reprasentativen und demokratischen Formen Art 6 der freie Personen und Warenverkehr Art 14 die Niederlassungsfreiheit Art 36 und die Petitionsfreiheit Art 37 eingefuhrt werden Im institutionellen Bereich wurde ein moderner Staat in foderativer Form angestrebt Die eidgenossische Tagsatzung sollte in ein Parlament umgewandelt werden das nach dem freien Willen der Mehrheit seiner Mitglieder entschied Art 43 67 Es war eine Exekutive mit einem funfkopfigen Bundesrat und einem Landammann der Schweiz als Prasident Art 68 86 sowie ein Bundesgericht Art 90 104 vorgesehen Zolle Art 15 Post Art 26 und Wahrung Art 27 sollten zentralisiert Masse und Gewichte vereinheitlicht und durch ein dezimales System Art 28 ersetzt werden Literatur BearbeitenAlfred Kolz Neuere Schweizerische Verfassungsgeschichte Ihre Grundlinien vom Ende der Alten Eidgenossenschaft bis 1848 Stampfli Bern 1992 ISBN 3 7272 9380 2 William E Rappard Trois economistes genevois et la revision du Pacte federal de 1815 1941 Alfred Dufour Hommage a Pellegrino Rossi Helbing Lichtenhahn Basel 1998 ISBN 978 3 7190 1764 4 Romeo Astorri Da Peter Ochs a Pellegrino Rossi le costituzioni dal 1798 al 1834 In Bollettino storico della Svizzera italiana BSSI Bellinzona 2002 S 143 159 Alexis Keller Liberalisme et democratie dans la pensee politique de Pellegrino Rossi et d Antoine Elysee Cherbuliez In Un liberale europeo Pellegrino Rossi 1787 1848 Giuffre Mailand 2001 Weblinks BearbeitenAlfred Dufour Rossi Plan In Historisches Lexikon der Schweiz Entwurf zu einer Bundesurkunde der schweizerischen Eidgenossenschaft vom 15 Dezember 1832 Entwurf zu einer revidierten Bundesurkunde der schweizerischen Eidgenossenschaft vom 15 Mai 1833 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundesurkunde amp oldid 228606877