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Der Bundesdisziplinaranwalt BDA war eine deutsche Institution der Rechtspflege im formlichen gerichtlichen Disziplinarverfahren wegen eines Dienstvergehens gegen Bundesbeamte bis 1967 vor dem Bundesdisziplinarhof und den Bundesdisziplinarkammern und ab 1967 dem Bundesdisziplinargericht Er nahm staatsanwaltschaftliche Aufgaben wahr und war Vertreter der Anklage vor Gericht Der Bundesdisziplaranwalt hatte die Aufgabe die einheitliche Ausubung der Disziplinargewalt zu sichern und das Interesse des offentlichen Dienstes und der Allgemeinheit in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen Wesentliche Rechtsgrundlage war die Bundesdisziplinarordnung Der Bundesdisziplinaranwalt hatte seinen Sitz bis 1967 am Standort des Bundesdisziplinarhofs in Berlin und danach am Standort des Bundesdisziplinargerichts in Frankfurt am Main BundesdisziplinaranwaltStaatliche Ebene BundStellung BundesoberbehordeAufsichtsbehorde Bundesministerium des InnernGrundung 1952Auflosung 1 Januar 2002Hauptsitz Frankfurt am Main Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsstellung und Aufgaben 2 Geschichte 3 Amtstracht 4 Bundesdisziplinaranwalte 5 Siehe auch 6 Literatur 7 EinzelnachweiseRechtsstellung und Aufgaben BearbeitenDer Bundesdisziplinaranwalt hatte grundsatzlich wenig eigene Entscheidungsbefugnisse und trat vorrangig beratend gegenuber den Dienstvorgesetzten auf in deren Verantwortung die Disziplinarverfahren durchgefuhrt wurden Der Bundesdisziplinaranwalt konnte die Einleitung eines formlichen gerichtlichen Disziplinarverfahrens beantragen wenn im Verfahren voraussichtlich auf Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt auf Entfernung aus dem Dienst oder Aberkennung des Ruhegehalts erkannt werden wird Der Bundesdisziplinaranwalt unterstand der allgemeinen Dienstaufsicht des Bundesministers des Innern Er war bei Ausubung seiner Befugnisse an die Weisungen der Bundesregierung gebunden die der Bundesminister des Innern im Benehmen mit der zustandigen obersten Bundesbehorde herbeifuhrte Der Bundesdisziplinaranwalt konnte um seine Aufgaben und Befugnisse wahrzunehmen bei den Einleitungsbehorden von diesen vorgeschlagene geeignete Beamte als Beauftragte im Nebenamt bestellen die ebenfalls grundsatzlich die Befahigung zum Richteramt haben mussten Die Beauftragten waren bei der Erfullung ihrer Aufgaben an die Weisungen des Bundesdisziplinaranwalts gebunden Der Bundesdisziplinaranwalt konnte gegenuber der Einleitungsbehorde die Fortsetzung eines ausgesetzten Disziplinarverfahrens verlangen Gegen eine Aussetzung durch das Bundesdisziplinargericht konnte der Bundesdisziplinaranwalt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen Das wesentliche Ergebnis der Vorermittlungen waren dem Bundesdisziplinaranwalt bekanntzugeben Vom Beginn der abschliessenden Anhorung an war dem Bundesdisziplinaranwalt bei jeder Anhorung des Beamten die Anwesenheit zu gestatten Wurde durch die Ermittlungen ein Dienstvergehen nicht festgestellt oder hielt der Dienstvorgesetzte eine Disziplinarmassnahme nicht fur angezeigt oder nicht fur zulassig stellte er das Verfahren ein und teilte dies dem Bundesdisziplinaranwalt mit Halt der Dienstvorgesetzte seine Disziplinarbefugnis fur ausreichend und ein formliches Disziplinarverfahren nicht fur geboten teilte er die Disziplinarverfugung dem Bundesdisziplinaranwalt mit Stellte die Einleitungsbehorde das Verfahren nicht ein ubersandte sie dem Bundesdisziplinaranwalt die Akten zur Fertigung der Anschuldigungsschrift diese sollte die Tatsachen in denen ein Dienstvergehen erblickt wurde und die Beweismittel geordnet darstellen Der Bundesdisziplinaranwalt konnte der Absicht der Einleitungsbehorde ein Verfahren einzustellen widersprechen Auf sein Ersuchen waren dem Bundesdisziplinaranwalt die Akten die fur die Beurteilung eines Dienstvergehens von Bedeutung sein konnen sowie die Personalakten vorzulegen Die tatsachlichen Feststellungen eines rechtskraftigen strafgerichtlichen Urteils auf denen das Urteil beruht waren im Disziplinarverfahren das denselben Sachverhalt zum Gegenstand hat fur den Bundesdisziplinaranwalt bindend Der Bundesdisziplinaranwalt war zu allen Erhebungen Beweisen abgesehen von Beschlagnahmen und Durchsuchungen zu laden Er konnte sich jederzeit durch Einsichtnahme in die Akten uber den Stand der Untersuchung unterrichten Der Bundesdisziplinaranwalt konnte beantragen die Untersuchung auf neue Punkte die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen zu erstrecken Alle Gerichte und Verwaltungsbehorden waren gegenuber dem Bundesdisziplinaranwalt in Disziplinarsachen Rechts und Amtshilfe verpflichtet Der Bundesdisziplinaranwalt und seine hauptamtlichen Mitarbeiter des hoheren Dienstes mussten grundsatzlich die Befahigung zum Richteramt haben Geschichte BearbeitenDer Bundesdisziplinaranwalt wurde mit dem Gesetz zur Anderung und Erganzung des Dienststrafrechts vom 28 November 1952 BGBl 1952 I S 749 eingefuhrt Nach dem bisherigen Recht wurden seine Aufgaben von dem Vertreter der Einleitungsbehorde bzw dem Vertreter der obersten Dienstbehorde wahrgenommen Da Beschuldigte und Vertreter der Einleitungsbehorde derselben Behorde angehorten war dies aufgrund oft personlicher Beziehungen nicht immer ohne Einfluss Zudem fuhrte das bisherige Recht zu einer uneinheitlichen Anwendung des Disziplinarrechts Jede Behorde hatte seine eigene Auffassung uber die im Gesetz nur grundsatzlich geregelten Beamtenpflichten entwickelt Bei kleineren Behorden fehlte wegen der Seltenheit der Falle zudem die Erfahrung Die Einfuhrung des Bundesdisziplinaranwalts sollte diese Probleme beheben und fur eine einheitlichere Behandlung gleichartiger Falle sorgen Mit einer Novelle des Disziplinarrechts 1967 mit der auch der Bundesdisziplinarhof mit den Bundesdisziplinarkammern zum Bundesdisziplinargericht zusammen gelegt wurden entfiel fur den Bundesdisziplinaranwalt das Recht zu eigenstandigen Ermittlungen Mit dem Ausserkrafttreten der Bundesdisziplinarordnung am 1 Januar 2002 und Inkrafttreten des Bundesdisziplinargesetzes am Folgetag wurde das Bundesdisziplinargericht und die Institution des Bundesdisziplinaranwaltes aufgelost 1 Die formlichen gerichtlichen Disziplinarverfahren finden seitdem vor den Verwaltungsgerichten statt Klagevertreter sind Beamte grundsatzlich Beamte der Beschaftigungsbehorde mit der Befahigung zum Richteramt oder von diesen beauftragte Rechtsanwalte 2023 forderte der DBB Beamtenbund und Tarifunion die Wiedereinfuhrung des Bundesdisziplinaranwaltes um durch Bundelung von Expertise disziplinare Ermittlungen sachkundiger effektiver einheitlicher und schneller zu machen 2 Amtstracht BearbeitenDie Amtstracht des Bundesdisziplinaranwaltes bestand aus einer Amtsrobe und einem Barett gemass der Anordnung des Bundesprasidenten uber die Amtstracht bei den Bundesdisziplinargerichten vom 31 Marz 1953 BGBl I S 122 Die Farbe der Amtstracht war karmesinrot Zur Amtstracht trug er eine breite weisse Binde mit herabhangenden Enden Der Besatz an der Amtsrobe und am Barett bestand aus Samt Der Bundesdisziplinaranwalt trug am Barett zwei karmesinrote Schnure in Seide Die fur den Bundesdisziplinaranwalt auftretenden Beamten trugen am Barett die fur die Beamten der gleichen Besoldungsgruppe in der Justizverwaltung festgelegten Abzeichen in Gold soweit sie vor dem Bundesdisziplinarhof und in Silber sofern sie vor den Bundesdisziplinarkammern tatig werden Zur Amtstracht hatte der Beauftragte ein weisses Hemd mit weissem Stehkragen mit Ecken zu tragen Bundesdisziplinaranwalte Bearbeiten1979 Rudolf Claussen 3 Siehe auch BearbeitenBundeswehrdisziplinaranwalt Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht fruher Oberbundesanwalt Literatur BearbeitenErich Lindgen Handbuch des Disziplinarrechts fur Beamte und Richter in Bund und Landern Band 2 Formelles Disziplinarrecht De Gruyter Berlin 1968 S 159 171 72 Einzelnachweise Bearbeiten Gansen Geschichtliche Entwicklung des Disziplinarrechts In rehm verlage de Abgerufen am 14 Februar 2023 Stellungnahme des dbb beamtenbund und tarifunion zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Anderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften PDF In DBB Beamtenbund und Tarifunion 6 Januar 2023 abgerufen am 13 Juni 2023 Uberaus korrekt In Der Spiegel Nr 37 1979 spiegel de Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundesdisziplinaranwalt amp oldid 234578309