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Vorermittlungen sind Ermittlungen einer Staatsanwaltschaft die einen Anfangsverdacht begrunden und damit die Einleitung eines formlichen Ermittlungsverfahrens ermoglichen sollen Die deutsche Strafprozessordnung enthalt keine ausdrucklichen Regelungen zu Ermittlungsmassnahmen vor Bejahung eines Anfangsverdachts die Zulassigkeit schlechthin und die Reichweite der staatsanwaltschaftlichen Befugnisse zur Herstellung eines Anfangsverdachts sind somit in der Literatur ausserst umstritten Zwar kann durch Vorermittlungen im Einzelfall ein Verbrechen uberhaupt erst aufgeklart werden das sonst nie in die Kenntnis der Strafverfolgungsbehorden gelangen wurde insbesondere im Bereich der organisierten Kriminalitat sowie im hauslichen Milieu Allerdings besteht die Gefahr eines Missbrauchs durch Strafverfolgungsbehorden da aufgrund der fehlenden gesetzlichen Regelung den so Verdachtigen die Schutzregelungen des Ermittlungsverfahrens nicht zugutekommen Ferner sind systematische Vorermittlungen nicht geeignet Straftaten zu verhindern und binden lediglich weitere Ressourcen bei den Staatsanwaltschaften Einige Rechtsordnungen sehen Vorermittlungen ausdrucklich vor so enthalt etwa das sachsische Landesrecht eine Grundlage zur Durchfuhrung von Vorermittlungen durch den Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen im Rahmen eines Amtsenthebungsverfahrens gegen Abgeordnete des sachsischen Landtags dies da die Staatsanwaltschaft aufgrund ihrer Weisungsgebundenheit gegenuber dem Justizminister nicht unabhangig in derartigen Verfahren ermitteln konnte 1 Literatur BearbeitenSandra Forkert Hosser Vorermittlungen im Strafprozessrecht Erhebung und Verwendung von Daten vor dem Anfangsverdacht Peter Lang Frankfurt am Main 2010 ISBN 3631598629Belege Bearbeiten Michael Haas Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen BWV Verlag Berlin 2010 ISBN 3830521758 S 231ffBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vorermittlung amp oldid 238114563