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Besoldungsempfanger ist in Deutschland ein Sammelbegriff fur naturliche Personen die Anspruch auf Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz BBesG oder den Besoldungsgesetzen der Lander haben Besoldungsempfanger sind Beamte und Richter des Bundes und der Lander sowie Soldaten Ausgenommen sind Ehrenbeamte und ehrenamtliche Richter Sie erhalten eine nach dem Grundgesetz verfassungsrechtlich garantierte Alimentation nach den hergebrachten Grundsatzen des Berufsbeamtentums auf gesetzlicher Grundlage Empfanger von Amtsbezugen sind den Besoldungsempfangern ahnlich Keine Besoldungsempfanger hingegen sind Arbeitnehmer im offentlichen Dienst Tarifbeschaftigte Sie erhalten ein Entgelt nicht auf gesetzlicher sondern privatrechtlicher Grundlage im Rahmen eines Arbeits und oder Tarifvertrags Das Entgelt stellt den Gegenwert der erbrachten Arbeitsleistung dar wohingegen die Besoldung nicht in direktem Zusammenhang mit der erbrachten Dienstleistung steht sondern mit dem offentlich rechtlichen Dienst und Treueverhaltnis Weblinks BearbeitenText des Bundesbesoldungsgesetzes Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Besoldungsempfanger amp oldid 192760866