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Eingeschrankte Alltagskompetenz war ein Begriff aus dem Recht der deutschen sozialen Pflegeversicherung Wegen ihres erheblichen Bedarfs an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung hatten Versicherte mit einer eingeschrankten Alltagskompetenz einen Anspruch auf besondere Betreuungsleistungen zusatzliche Pflegeleistungen und hausliche Betreuung Mit dem Zweiten Pflegestarkungsgesetz ist der Begriff der eingeschrankten Alltagskompetenz entfallen Solche Verrichtungen werden nunmehr unmittelbar bei der Feststellung der neu eingefuhrten Pflegegrade berucksichtigt Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Hintergrund 3 Verfahren zur Feststellung der eingeschrankten Alltagskompetenz 3 1 Screening 3 2 Assessment 3 3 Erheblich eingeschrankte Alltagskompetenz 3 4 In erhohtem Masse eingeschrankte Alltagskompetenz 4 Leistungen fur Versicherte mit erheblich eingeschrankter Alltagskompetenz 4 1 Zusatzliche Betreuungsleistungen nach 45b SGB XI 4 2 Zusatzliche Pflegeleistungen nach 123 SGB XI 4 3 Leistungen der hauslichen Betreuung nach 124 SGB XI 5 EinzelnachweiseDefinition BearbeitenEine eingeschrankte Alltagskompetenz lag vor wenn der Versicherte auf Grund von demenzbedingten Fahigkeitsstorungen einer geistigen Behinderung oder von psychischen Erkrankungen in der Ausfuhrung der Aktivitaten des taglichen Lebens auf Dauer beeintrachtigt war und deshalb regelmassig und dauerhaft beaufsichtigt und betreut werden musste Es kam nicht darauf an ob im Ubrigen die Voraussetzungen fur die Einstufung in eine Pflegestufe erfullt waren 1 2 Hintergrund BearbeitenBei der Feststellung einer Pflegebedurftigkeit wurde nur derjenige Hilfebedarf berucksichtigt den pflegebedurftige Menschen bei den gesetzlich festgelegten Verrichtungen des taglichen Lebens in Form von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung benotigen Keine Berucksichtigung fanden dagegen Hilfebedarfe in Form von nicht auf Verrichtungen im Ablauf des taglichen Lebens bezogene allgemeine Beaufsichtigung und Betreuung 3 Um diesem Missstand abzuhelfen wurde zum 1 Januar 2002 bei hauslicher Pflege ein Anspruch fur Pflegebedurftige mit einem erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung auf zusatzliche Betreuungsleistungen nach 45b SGB XI eingefuhrt 4 Zum 1 Juli 2008 wurde der Leistungsanspruch auch auf Pflegebedurftige ausgedehnt deren Pflegebedurftigkeit nicht als erheblich eingestuft wurde Pflegestufe 0 5 Seit dem 1 Januar 2013 hatten Versicherte mit eingeschrankter Alltagskompetenz auch Anspruch auf zusatzliche Pflegeleistungen nach 123 SGB XI und auf hausliche Betreuung nach 124 SGB XI 6 Sie waren nach 119b Abs 1 SGB V seit dem 1 April 2014 berechtigt die besondere Betreuung von pflegebedurftigen Versicherten in der zahnarztlichen Versorgung in stationaren Pflegeeinrichtungen in Anspruch zu nehmen wenn diese einem zahnarztlich pflegerechtlichen Kooperationsvertrag zwischen Pflegeheim und Kooperationszahnarzt beigetreten sind Verfahren zur Feststellung der eingeschrankten Alltagskompetenz BearbeitenWie die Pflegebedurftigkeit wurde auch die eingeschrankte Alltagskompetenz im Rahmen eines Hausbesuchs durch Gutachter der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung MDK oder durch andere von der Pflegekasse beauftragte Gutachter festgestellt Fur Privatpatienten war die Firma Medicproof zustandig die Knappschaft hatte ihre eigenen Gutachter Das Begutachtungsverfahren gliederte sich in zwei Teile ein Screening und ein Assessment Screening Bearbeiten Die bei der Befunderhebung aufgedeckten Schadigungen Beeintrachtigungen der Aktivitaten und Ressourcen wurden im Rahmen eines Screenings mit dem Ziel ausgewertet ob ein Assessmentverfahren durchzufuhren ist 7 Dabei wurde der spezifische Hilfebedarf in den Bereichen Orientierung Antrieb Beschaftigung Stimmung Gedachtnis Tag Nachtrhythmus Wahrnehmung und Denken Kommunikation Sprache Situatives Anpassen Soziale Bereiche des Lebens wahrnehmenerfasst und als auffallig oder unauffallig bewertet Ein darauf folgendes Assessment wurde durchgefuhrt wenn mindestens in einem Bereich eine Auffalligkeit bestand die auf demenzbedingte Funktionsstorungen geistige Behinderung oder psychische Erkrankung zuruckzufuhren war und hieraus ein regelmassiger und dauerhafter Beaufsichtigungs und Betreuungsbedarf resultierte Assessment Bearbeiten Durch das Assessment erfolgte anhand der 13 Items des 45a Abs 2 SGB XI a F die Bewertung ob die Einschrankung der Alltagskompetenz auf Dauer erheblich ist indem ein regelmassiger und dauerhafter Beaufsichtigungs und Betreuungsbedarf besteht Dabei werden krankheits oder behinderungsbedingte kognitive Storungen sowie Storungen des Affekts und des Verhaltens erfasst 8 Folgende Items waren vorgegeben Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches Weglaufende Verkennen oder Verursachen gefahrdender Situationen Unsachgemasser Umgang mit gefahrlichen Gegenstanden oder potenziell gefahrdenden Substanzen Tatlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation Im situativen Kontext inadaquates Verhalten Unfahigkeit die eigenen korperlichen und seelischen Gefuhle oder Bedurfnisse wahrzunehmen Unfahigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schutzenden Massnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststorung Storungen der hoheren Hirnfunktionen Beeintrachtigungen des Gedachtnisses herabgesetztes Urteilsvermogen die zu Problemen bei der Bewaltigung von sozialen Alltagsleistungen gefuhrt haben Storung des Tag Nacht Rhythmus Unfahigkeit eigenstandig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren Verkennen von Alltagssituationen und inadaquates Reagieren in Alltagssituationen Ausgepragtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten Zeitlich uberwiegend Niedergeschlagenheit Verzagtheit Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression Erheblich eingeschrankte Alltagskompetenz Bearbeiten Eine erheblich eingeschrankte Alltagskompetenz lag vor wenn im Assessment wenigstens bei zwei Items ein Ja angegeben wird davon mindestens einmal bei einem Item aus einem der Bereiche 1 bis 9 In erhohtem Masse eingeschrankte Alltagskompetenz Bearbeiten Eine in erhohtem Masse eingeschrankte Alltagskompetenz lag vor wenn die fur die erheblich eingeschrankte Alltagskompetenz massgeblichen Voraussetzungen erfullt sind und zusatzlich bei mindestens einem weiteren Item aus einem der Bereiche 1 2 3 4 5 9 oder 11 ein Ja angegeben wird Leistungen fur Versicherte mit erheblich eingeschrankter Alltagskompetenz BearbeitenZusatzliche Betreuungsleistungen nach 45b SGB XI Bearbeiten Pflegebedurftige der Pflegestufen I bis III und Versicherte die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben die nicht das Ausmass der Pflegestufe I erreichen sogenannte Pflegestufe 0 hatten Anspruch auf Kostenersatz bei Inanspruchnahme zusatzlicher Betreuungsleistungen in Hohe von 104 Euro monatlich Grundbetrag oder 208 Euro monatlich erhohter Betrag je nach Umfang des Hilfebedarfs auf Grund der Schadigungen und Fahigkeitsstorungen 45a SGB XI Zusatzliche Pflegeleistungen nach 123 SGB XI Bearbeiten Versicherte ohne Pflegestufe hatten je Kalendermonat Anspruch auf Pflegegeld nach 37 SGB XI in Hohe von 120 Euro oder Pflegesachleistungen nach 36 SGB XI in Hohe von bis zu 225 Euro oder Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung nach 38 SGB XI Sie konnen ausserdem wie Pflegebedurftige der Pflegestufen I bis III Verhinderungspflege 39 SGB XI Pflegehilfsmittel und Zuschusse zur Wohnungsanpassung 40 SGB XI in Anspruch nehmen Fur Pflegebedurftige der Pflegestufe I erhohten sich das Pflegegeld um 70 Euro auf 305 Euro und die Pflegesachleistungen um 215 Euro auf bis zu 665 Euro Fur Pflegebedurftige der Pflegestufe II erhohten sich das Pflegegeld nach um 85 Euro auf 525 Euro und die Pflegesachleistungen nach um 150 Euro auf bis zu 1 250 Euro Leistungen der hauslichen Betreuung nach 124 SGB XI Bearbeiten Pflegebedurftige der Pflegestufen I bis III sowie Versicherte mit erheblich eingeschrankter Alltagskompetenz erhielten hausliche Betreuungsleistungen in Form von Unterstutzung und sonstigen Hilfen im hauslichen Umfeld insbesondere Unterstutzung von Aktivitaten im hauslichen Umfeld die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen Unterstutzung bei der Gestaltung des hauslichen Alltags insbesondere Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur zur Durchfuhrung bedurfnisgerechter Beschaftigungen und zur Einhaltung eines bedurfnisgerechten Tag Nacht Rhythmus 124 Einzelnachweise Bearbeiten Richtlinie zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschrankter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs vom 22 Marz 2002 geandert durch Beschlusse vom 11 05 2006 und 10 06 2008 Walhalla Fachredaktion Das gesamte Patienten und Pflegerecht Kranke Pflegebedurftige und deren Angehorige unterstutzen und qualifiziert beraten Mit den Heimgesetzen der Lander Walhalla Fachverlag 2013 ISBN 978 3 8029 0739 5 S 795 google com Siehe 14 und 15 SGB XI Artikel 1 Nr 6 Gesetz zur Erganzung der Leistungen bei hauslicher Pflege bei Pflegebedurftigen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf Pflegeleistungs Erganzungsgesetz PflEg vom 14 Dezember 2001 BGBl I Seite 3728 3730 ff Artikel 1 Nr 27 Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung Pflege Weiterentwicklungsgesetz PfWG vom 28 Mai 2008 BGBl I Seiten 874 882 f Artikel 1 Nr 48 Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung Pflege Neuausrichtungs Gesetz PNG vom 23 Oktober 2012 BGBl I Seiten 2246 2255 Richtlinie zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschrankter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs Punkt 2 1 Richtlinie zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschrankter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs Punkt 2 2Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Eingeschrankte Alltagskompetenz amp oldid 213481861