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Dieser Artikel behandelt den zahnarztlich pflegerechtlichen Kooperationsvertrag zum familienrechtlichen Schuldverhaltnis siehe Kooperationsvertrag Ehe Vertragszahnarzte konnen nach 119b Abs 1 SGB V seit 1 April 2014 mit stationaren Pflegeeinrichtungen einzeln oder gemeinsam Kooperationsvertrage schliessen Grundlage ist eine Rahmenvereinbarung uber eine kooperative und koordinierte zahnarztliche und pflegerische Versorgung von stationar Pflegebedurftigen zwischen der Kassenzahnarztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen Inhaltsverzeichnis 1 Zielsetzung 2 Qualitats und Versorgungsziele 3 Aufgaben des Kooperationszahnarztes 4 Anspruchsberechtigte 5 Pflegeeinrichtungen 6 Kritik 7 Siehe auch 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseZielsetzung BearbeitenDie Vereinbarung soll eine die besonderen Bedurfnisse von pflegebedurftigen Versicherten berucksichtigende zahnarztliche Versorgung in stationaren Pflegeeinrichtungen sicherstellen Erforderlich sind hierzu insbesondere eine regelmassige Betreuung der Pflegebedurftigen sowie eine enge Kooperation zwischen den Vertragspartnern des Kooperationsvertrags Die regelmassige Betreuung und alle in der Vereinbarung vorgesehenen oder empfohlenen zahnarztlichen und pflegerischen Massnahmen werden nur durchgefuhrt wenn der Bewohner oder sein gesetzlicher Vertreter dem zustimmt Das Recht auf freie Arztwahl bleibt unberuhrt 1 Fur Pflegebedurftige verbessert eine gute Zahn und Mundgesundheit die gesamte Lebensqualitat und tragt dazu bei lebensbedrohliche Erkrankungen zu verhindern Sie erleichtert das Essen und Sprechen und fordert somit auch die soziale Teilhabe Die Kassenzahnarztliche Vereinigung stellt gegenuber dem Vertragszahnarzt konstitutiv fest dass dieser auf der Grundlage des von ihm mit der Pflegeeinrichtung geschlossenen Kooperationsvertrags zur Abrechnung der Leistungen gemass 87 Abs 2j SGB V berechtigt ist Qualitats und Versorgungsziele BearbeitenDie Qualitats und Versorgungsziele sind insbesondere Erhalt und Verbesserung der Mundgesundheit einschliesslich des Mund und Prothesenhygienestandards und damit Verbesserung der mundgesundheitsbezogenen Lebensqualitat unter anderem Schmerzfreiheit Essen Sprechen soziale Teilhabe Vermeiden fruhzeitiges Erkennen und Behandeln von Erkrankungen des Zahn Mund und Kieferbereichs Regelmassige Kontroll und Bonusuntersuchungen Zeitnahe den Lebensumstanden des Pflegebedurftigen Rechnung tragende Behandlung bzw Hinwirken auf eine solche Behandlung Verminderung der beschwerdeorientierten Inanspruchnahme Vermeiden von zahnmedizinisch bedingten Krankentransporten und Krankenhausaufenthalten Starkung der Zusammenarbeit und Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den an der Pflege sowie der medizinischen und zahnmedizinischen Versorgung der Bewohner beteiligten Berufsgruppen den Bewohnern gesetzlichen Vertretern sowie deren Angehorigen 1 Aufgaben des Kooperationszahnarztes BearbeitenIm Fall der Neuaufnahme eines Pflegebedurftigen in die Pflegeeinrichtung soll die erste Untersuchung innerhalb von acht Wochen stattfinden Bis zu zweimal jahrlich soll eine Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn Mund und Kieferkrankheiten stattfinden wahrend der die Beurteilung des zahnarztlichen Behandlungsbedarfs des Pflegezustands der Zahne der Mundschleimhaut sowie der Prothesen stattfindet gefolgt von Vorschlagen fur Massnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Mundgesundheit Die eingehende Untersuchung dient auch zur Bestatigung der zahnarztlichen Untersuchung im Hinblick auf die Erhohung der Festzuschusse zum Zahnersatz nach 55 Abs 1 SGB V Bonusheft Bis zu zweimal jahrlich soll eine Anleitung ggf praktisch des Pflegepersonals bei der Durchfuhrung der ihm obliegenden Aufgaben durch versichertenbezogene Vorschlage fur Massnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Mundgesundheit sowie Hinweise zu Besonderheiten der Zahnpflege sowie zu Pflege und Handhabung des Zahnersatzes erfolgen Ferner gehoren hierzu organisatorische Hinweise und Konsilien die bedarfsorientiert erfolgen sollen beispielsweise zum Krankheitsbild der Xerostomie oder eine Uberweisung zur weiteren Abklarung oder Behandlung In der Pflegeeinrichtung selbst erfolgen nur solche Massnahmen die nach den konkreten Umstanden sowie nach den Regeln der zahnmedizinischen Kunst fachgerecht erbracht werden konnen 1 Anspruchsberechtigte BearbeitenAnspruchsberechtigt sind Pflegebedurftige in stationaren Pflegeeinrichtungen die dem Kooperationsvertrag zwischen Pflegeeinrichtung und Kooperationszahnarzt beigetreten sind und einer der nachfolgenden Pflegestufen angehoren Pflegestufe 0 Demenzkranke geistig psychisch und physisch Behinderte mit erheblich eingeschrankter Alltagskompetenz konnen Pflegegeld und bestimmte Leistungen zur Deckung eines Bedarfs an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Anspruch nehmen auch wenn noch nicht der fur Pflegestufe I erforderliche Zeitumfang erfullt wird Pflegestufe I erhebliche Pflegebedurftigkeit d h durchschnittlicher Hilfebedarf mindestens 90 Minuten pro Tag Auf die Grundpflege mussen dabei mehr als 45 Minuten taglich entfallen Pflegestufe II schwere Pflegebedurftigkeit d h durchschnittlicher Hilfebedarf mindestens 180 Minuten pro Tag mit einem Grundpflegebedarf von mehr als 120 Minuten taglich Pflegestufe III schwerste Pflegebedurftigkeit d h durchschnittlicher Hilfebedarf mindestens 300 Minuten pro Tag Der Anteil an der Grundpflege muss mehr als 240 Minuten taglich betragen und es muss auch nachts zwischen 22 und 6 Uhr regelmassig Grundpflege anfallen Pflegebedurftige in Deutschland nach Pflegestufen 2 3 Vollstationar in Heimen Pflegestufe 0 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III S2011 283 266 299 404 151 952 734 6222013 11 583 291 193 302 636 157 164 762 576Pflegeeinrichtungen BearbeitenDem Kooperationsvertrag konnen Pflegebedurftige beitreten die in einer Pflegeeinrichtung gemass 71 Abs 2 SGB XI untergebracht sind Es handelt sich dabei um selbstandig wirtschaftende Einrichtungen in denen Pflegebedurftige unter standiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden ganztagig vollstationar oder tagsuber oder nachts teilstationar untergebracht und verpflegt werden konnen In Deutschland gibt es 12 354 Pflegeheime darunter 10 706 mit vollstationarer Dauerpflege Stand 2011 4 Von 2 5 Mio Pflegebedurftigen werden 743 000 vollstationar versorgt 2 Ausgehend von der 12 koordinierten Bevolkerungsvorausberechnung der Statistischen Amter des Bundes und der Lander konnte die Zahl der Pflegebedurftigen in Deutschland bis zum Jahr 2030 auf rund 3 4 Millionen Menschen ansteigen 5 6 Kritik BearbeitenDie Kassenzahnarztliche Bundesvereinigung und die Bundeszahnarztekammer kritisieren dass die im Gesetz vorgeschlagenen Massnahmen nicht fur alle Pflegebedurftigen Wirkung zeigen sondern nur fur diejenigen die in stationaren Einrichtungen leben Zum anderen bleibt der Versorgungsanspruch der Pflegebedurftigen auf den gesetzlichen Leistungskatalog BEMA beschrankt einen Einstieg in ein zahnarztliches Praventionsmanagement mit zusatzlichen vorsorgeorientierten Leistungen enthalt das Pflege Neuausrichtungs Gesetz nicht Dabei waren praventive Leistungen die auf die besonderen Bedurfnisse von Pflegebedurftigen und Menschen mit Behinderung eingehen dringend notwendig 7 Siehe auch BearbeitenBewertungsmassstab zahnarztlicher Leistungen Besuche Aufsuchende BetreuungWeblinks BearbeitenPflege Neuausrichtungs Gesetz Broschure des Bundesministeriums fur GesundheitEinzelnachweise Bearbeiten a b c Vereinbarung nach 119b Abs 2 SGB V uber Anforderungen an eine kooperative und koordinierte zahnarztliche und pflegerische Versorgung von pflegebedurftigen Versicherten in stationaren Pflegeeinrichtungen Rahmenvereinbarung kooperative und koordinierte zahnarztliche und pflegerische Versorgung von stationar Pflegebedurftigen PDF 44 kB In aok gesundheitspartner de Abgerufen am 2 Juni 2014 a b Pflegestatistik 2011 PDF 1 4 MB Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung Deutschlandergebnisse In Destatis Statistisches Bundesamt S 9 Tabelle 1 1 abgerufen am 2 Juni 2014 Pflegestatistik 2013 Destatis Seite 9 Tabelle 1 1 Abgerufen am 26 November 2015 Pflegeeinrichtungen In Destatis Statistisches Bundesamt abgerufen am 2 Juni 2014 Prognose zur Anzahl der Pflegebedurftigen in Deutschland bis zum Jahr 2030 In Statista Abgerufen am 2 Juni 2014 Bevolkerung Deutschlands bis 2060 PDF 987 kB 12 Koordinierte Bevolkerungsvorausberechnung In Destatis Statistisches Bundesamt abgerufen am 2 Juni 2014 Versorgung von Pflegebedurftigen und Menschen mit Behinderungen In kzbv de Kassenzahnarztliche Bundesvereinigung abgerufen am 2 Juni 2014 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kooperationsvertrag amp oldid 207709968