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Osterreichisches Ehrenzeichen fur Wissenschaft und Kunst ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Zum Vorganger siehe K u k Osterreichisches Ehrenzeichen fur Kunst und Wissenschaft Das Osterreichische Ehrenzeichen und Osterreichische Ehrenkreuz fur Wissenschaft und Kunst zusammengezogene Kurzform 1 amtliche Langform Osterreichisches Ehrenzeichen fur Wissenschaft und Kunst und Osterreichisches Ehrenkreuz fur Wissenschaft und Kunst ist eine staatliche Auszeichnung in Osterreich eingebettet in der Systematik der Orden und Ehrenzeichen der Republik Osterreich Es wird dreistufig verliehen als das Osterreichische Ehrenzeichen fur Wissenschaft und Kunst das Osterreichische Ehrenkreuz fur Wissenschaft und Kunst I Klasse und das Osterreichische Ehrenkreuz fur Wissenschaft und Kunst Osterreichisches Ehrenzeichen fur Wissenschaft und KunstOsterreichisches Ehrenkreuz fur Wissenschaft und Kunst I Klasse mit Verleihungsurkunde fur Arnulf RainerMarina Abramovic mit dem Ehrenzeichen fur Wissenschaft und Kunst Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Verleihungsbedingungen 2 1 Ehrenzeichen fur Wissenschaft und Kunst 2 2 Ehrenkreuz I Klasse und Ehrenkreuz fur Wissenschaft und Kunst 2 3 Aberkennung des Ehrenzeichens und der Ehrenkreuze 3 Trager des Ehrenzeichens und der Ehrenkreuze 4 Siehe auch 5 Rechtsquellen 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDas Bundesgesetz vom 25 Mai 1955 uber die Schaffung eines Osterreichischen Ehrenzeichens fur Wissenschaft und Kunst und eines Osterreichischen Ehrenkreuzes fur Wissenschaft und Kunst BGBl Nr 96 1955 war das erste Gesetz das nach der Unterzeichnung des Osterreichischen Staatsvertrags 15 Mai 1955 womit am 27 Juli 1955 die volle Souveranitat der Republik nach dem Zweiten Weltkrieg eintrat erlassen wurde Mit diesem Gesetz wurde das Osterreichische Ehrenzeichen fur Wissenschaft und Kunst sowie das Osterreichische Ehrenkreuz fur Wissenschaft und Kunst geschaffen bzw wiedererrichtet Die erlauternden Bemerkungen in der Regierungsvorlage RV vom 8 Marz 1955 2 berufen sich auf das mit kaiserlicher Entschliessung aus dem Jahre 1887 geschaffene K u k Osterreichisches Ehrenzeichen fur Kunst und Wissenschaft Des Weiteren wurde in der RV darauf verwiesen dass sehr bald in der neu gegrundeten Republik die nach dem Untergang der osterreichisch ungarischen Monarchie im November 1918 fehlende Moglichkeit hervorragende Leistungen auf den Gebieten der Kunst und der Wissenschaft durch eine sichtbar getragene Auszeichnung zu wurdigen als Mangel empfunden wurde weil durch die geschaffenen Ehrenzeichen fur Verdienste um die Republik Osterreich in erster Linie allgemeine Verdienste um den Staat und nicht besondere Verdienste um Kunst und Wissenschaft berucksichtigt werden konnten Zwar wurde der RV zufolge bereits im Jahr 1926 ein entsprechender Gesetzentwurf dem Nationalrat zugeleitet der aber niemals Grunde dafur sind nicht angefuhrt ins Plenum zur Abstimmung gelangte Erst unter dem austrofaschistische Standestaat wurde mit dem Bundesgesetz vom 9 Oktober 1934 betreffend die Schaffung eines Osterreichischen Ehrenzeichens und eines Osterreichischen Verdienstkreuzes fur Kunst und Wissenschaft BGBl II Nr 333 1934 3 Statuten in BGBl 83 1935 4 wieder eine solche Auszeichnung geschaffen wie sie von Vertretern der Kunst und der Wissenschaft vorgeschlagen wurden Bis zum Anschluss Osterreichs an das nationalsozialistische Deutsche Reich im Marz 1938 wurde das standestaatliche Ehrenzeichen fur Kunst und Wissenschaft an 19 Personen davon 15 an Inlander und vier an Auslander verliehen 2 In den erlauternden Bemerkungen der Regierungsvorlage wird daher im allgemeinen Teil abschliessend hervorgehoben 2 Die Eigenart und Besonderheiten von Verdiensten auf den Gebieten der Wissenschaft und Kunst erfordern und rechtfertigen es als sichtbare Auszeichnung fur solche Verdienste ein besonderes Ehrenzeichen und Ehrenkreuz zu schaffen Der bisherige Mangel solcher Auszeichnungen hat sich schon als fuhlbar gewordene Lucke erwiesen Diese Lucke zu schliessen ist das Ziel der Regierungsvorlage Verleihungsbedingungen BearbeitenDas Osterreichische Ehrenzeichen fur Wissenschaft und Kunst kurz Ehrenzeichen ist die hochste Bundesauszeichnung die die Republik fur wissenschaftliche oder kunstlerische Leistungen vergibt Diese sichtbare Auszeichnung stellt die grosste Wertschatzung dar und wird ausschliesslich verliehen an Personen des In und Auslandes die sich durch besonders hochstehende schopferische Leistungen auf dem Gebiete der Wissenschaft oder der Kunst allgemeine Anerkennung und einen hervorragenden Namen erworben haben Hierarchisch darunter werden abgestuft das Osterreichische Ehrenkreuz fur Wissenschaft und Kunst I Klasse kurz Ehrenkreuz I Klasse und das Osterreichische Ehrenkreuz fur Wissenschaft und Kunst kurz Ehrenkreuz verliehen an Personen des In und Auslandes die sich durch anerkannte Leistungen auf diesem Gebiete Verdienste erworben haben Die Verleihung erfolgt in allen drei Stufen durch den Bundesprasidenten auf Vorschlag der Bundesregierung nach Antrag durch den Bundesminister fur Unterricht heute Bundesministerium fur Bildung Wissenschaft und Forschung Ehrenzeichen fur Wissenschaft und Kunst Bearbeiten Das Ehrenzeichen durfen maximal 36 osterreichische Staatsburger je 18 auf dem Gebiet der Wissenschaft und der Kunst und 36 Auslander besitzen die zugleich je eine Kurie fur Wissenschaft und fur Kunst bilden und aus der heraus die neuen Trager des Ehrenzeichens gewahlt werden 1 Um besonders dem Osterreichischen Ehrenzeichen fur Wissenschaft und Kunst auf Dauer einen hohen ideellen Wert zu sichern ist im 2 vorgesehen dass die Gesamtzahl der Besitzer 36 osterreichische und 36 auslandische Staatsburger nicht ubersteigen darf 2 Das Ehrenzeichen wird ausschliesslich uber Vorschlag der jeweiligen Kurie verliehen Dabei darf der Bundesminister fur Bildung Unterricht der Bundesregierung nur solche Personen zur Verleihung vorschlagen die von mindestens einem Drittel aber nicht weniger als funf Mitgliedern der Kurie an ihn vorgeschlagen worden sind Andererseits ist der Minister auch berechtigt die Kurie zur Erstattung eines Vorschlages einzuladen Diese hohe Auszeichnung ist bisher nur etwa 200 Mal verliehen worden Das Ehrenzeichen bleibt im Eigentum des Bundes und ist nach dem Ableben des Besitzers zuruckzustellen Ehrenkreuz I Klasse und Ehrenkreuz fur Wissenschaft und Kunst Bearbeiten Anders als beim Ehrenzeichen gibt es bei den Ehrenkreuzen keine Beschrankung der Anzahl der Besitzer Die Verleihung erfolgt ohne Einbindung der oben genannten Kurie durch den Bundesprasidenten auf Vorschlag der Bundesregierung nach Antragstellung durch den Bundesminister fur Unterricht Die Ehrenkreuze verbleiben nach dem Ableben der Besitzer im Eigentum der Erben Aberkennung des Ehrenzeichens und der Ehrenkreuze Bearbeiten Mit Anderung vom 28 November 2001 wurde dem Gesetz folgender 8a hinzugefugt Werden spater Tatsachen bekannt die einer Verleihung entgegengestanden waren oder setzt der oder die Beliehene nachtraglich ein Verhalten das einer Verleihung entgegenstunde so ist das Ehrenzeichen bzw das Ehrenkreuz fur Wissenschaft und Kunst abzuerkennen Das bekannteste Beispiel und Anlass zur Hinzufugung des Aberkennungsparagrafen 5 betraf den NS Arzt Heinrich Gross dessen Verleihung des Ehrenkreuzes I Klasse aus dem Jahr 1975 durch Beschluss des Ministerrats per 1 April 2003 ausser Kraft gesetzt wurde Eine Aberkennung des Ehrenkreuzes fur den Unternehmer Johann Grander Belebtes Wasser wurde hingegen vom damaligen Wissenschaftsminister Johannes Hahn OVP am 5 August 2008 unter Verweis auf den Fall Gross aus Grunden der Verhaltnismassigkeit der beiden Falle abgelehnt Trager des Ehrenzeichens und der Ehrenkreuze BearbeitenEine Aufstellung der beliehenen Personen ist in der Liste der Trager des Osterreichischen Ehrenzeichens und der Osterreichischen Ehrenkreuze fur Wissenschaft und Kunst zu finden Siehe auch BearbeitenEhrenzeichen des Landes Steiermark fur Wissenschaft Forschung und KunstRechtsquellen BearbeitenSchaffung eines Osterreichischen Ehrenzeichens und Ehrenkreuzes fur Wissenschaft und Kunst in der geltenden Fassung im Rechtsinformationssystem des Bundes RIS Bundesgesetz vom 25 Mai 1955 uber die Schaffung eines Osterreichischen Ehrenzeichens fur Wissenschaft und Kunst und eines Osterreichischen Ehrenkreuzes fur Wissenschaft und Kunst In der Stammfassung BGBl Nr 96 1955 vom 22 Juni 1955 Anderung des Bundesgesetzes uber die Schaffung eines Osterreichischen Ehrenzeichens fur Wissenschaft und Kunst und eines Osterreichischen Ehrenkreuzes fur Wissenschaft und Kunst Hinzufugung des 8a mit BGBl I Nr 128 2001 vom 27 November 2001 Inkrafttretensdatum am 28 November 2001 Ehrenzeichen Ehrenkreuz fur Wissenschaft und Kunst Statut in der geltenden Fassung im RIS Verordnung des Bundesministeriums fur Unterricht vom 10 August 1956 uber das Statut fur das Osterreichische Ehrenzeichen fur Wissenschaft und Kunst und das Osterreichische Ehrenkreuz fur Wissenschaft und Kunst mit dem Statut in der Anlage 1 bis 7 und der Beschreibung der Dekorationen und der Art des Tragens derselben in der Beilage Ziffer 1 bis 3 In der Stammfassung BGBl Nr 180 1956 vom 28 August 1956 Mit dem Bundesverfassungsgesetz mit dem das Bundes Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geandert wird BGBl Nr 504 1994 vom 8 Juli 1994 Inkrafttretensdatum am 1 Janner 1996 wurde in dem Statut in der Anlage keine inhaltliche Anderung vorgenommen sondern nur in dessen 4 der ordentliche Wohnsitz in Hauptwohnsitz geandert Literatur BearbeitenLandesamtsdirektion Referat Protokoll und Auszeichnungen Sichtbare Auszeichnungen Ehrenzeichen ohne Datum Umfangreiche Dokumentation und Fotos aller in Osterreich aktuell sowie teils historisch dargestellt vergebenen Ehrungen uns Auszeichnungen der Republik Osterreich zivil und militarisch der Bundeslander und andere Land Steiermark Amt der Steiermarkischen Landesregierung Hrsg Osterreichisches Ehrenzeichen fur Wissenschaft und Kunst Osterreichisches Ehrenkreuz fur Wissenschaft und Kunst I Klasse Osterreichisches Ehrenkreuz fur Wissenschaft und Kunst Klaus Taschwer Ehre wem Ehre nicht unbedingt gebuhrt Zur staatlichen Ordenspolitik Osterreichs unter besonderer Berucksichtigung des Ehrenzeichens und des Ehrenkreuzes fur Wissenschaft und Kunst In Alexander Pinwinkler Johannes Koll Hrsg Zuviel der Ehre Interdisziplinare Perspektiven auf akademische Ehrungen in Deutschland und Osterreich Bohlau Wien Koln Weimar 2019 S 307 345 Weblinks BearbeitenBundeskanzleramt Sektion II Kunst Abteilung II 6 Kurien der Wissenschaft und Kunst offizielle Website Bundeskanzleramt Kurie fur Kunst Osterreichisches Ehrenzeichen fur Wissenschaft und KunstEinzelnachweise Bearbeiten a b Bundesministerium fur Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Hrsg Osterreichisches Ehrenzeichen und Osterreichisches Ehrenkreuz fur Wissenschaft und Kunst In HELP gv at Stand 8 Janner 2018 abgerufen am 20 Juli 2018 a b c d Regierungsvorlage Bundes verfassungs gesetz 471 d B 471 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des Nationalrates VII GP 8 Marz 1955 Bundesgesetz vom Leerplatz fur Tag und Monat 1955 uber die Schaffung eines Osterreichischen Ehrenzeichens fur Wissenschaft und Kunst und eines Osterreichischen Ehrenkreuzes fur Wissenschaft und Kunst Regierungsvorlage gescanntes Original PDF 193 kB Bundesgesetz vom 9 Oktober 1934 betreffend die Schaffung eines Osterreichischen Ehrenzeichens und eines Osterreichischen Verdienstkreuzes fur Kunst und Wissenschaft Bundesgesetzblatt fur den Bundesstaat Osterreich Jahrgang 1934 II Teil BGBl II Nr 333 1934 Verordnung des Bundesministeriums fur Unterricht betreffend die Statuten fur das Osterreichisches Ehrenzeichen fur Kunst und Wissenschaft und das Osterreichische Verdienstkreuz fur Kunst und Wissenschaft in der Anlage Statuten Bundesgesetzblatt fur den Bundesstaat Osterreich Jahrgang 1935 BGBl 83 1935 Ein Hauch von Herzmanovsky Orlando Nationalrat beschliesst Bundes Ehrenzeichengesetz In Parlamentskorrespondenz Nr 700 23 Oktober 2001 hier letzte drei Absatze abgerufen am 29 Juli 2018 Normdaten Sachbegriff GND 4826902 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Osterreichisches Ehrenzeichen und Osterreichisches Ehrenkreuz fur Wissenschaft und Kunst amp oldid 237858299