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Eine Zollburg ist eine Burganlage die im Mittelalter und der Fruhen Neuzeit eine Zollstation sichern und uberwachen sollte Sie stand deshalb immer in deren Nahe an wichtigen Fernhandelsstrassen wie zum Beispiel den Alpenpassen oder dem Mittelrhein Eine solche Burg war meist strategisch gunstig an Grenzubergangen Flussquerungen oder Bergpassen gelegen damit die Zolleinziehung nicht umgangen werden konnte und verfugte uber bewaffnete Wachen Die eigentliche Zolleinnahmestelle lag zu ihren Fussen an der Strasse bzw dem Fluss so etwa beim Mautturm St Martin im Muhlkreis und war oft durch Mauern mit der Wehranlage verbunden oder war zur Talsperre ausgebaut Flusse wurden auch durch Eisenketten gesperrt Die Zollburg Stahleck in BacharachDie Burg Pfalzgrafenstein im Rhein bei KaubZollburgen unterstanden dem jeweiligen Landesherrn oder einem von diesem mit der Erhebung des Zolls belehnten oder beauftragen Vasallen oder Ministerialen und nahmen wie zum Beispiel die Burg Stahleck uber Bacharach am Rhein meist auch noch andere administrative und reprasentative Aufgaben wahr Es gab jedoch auch reine Zollburgen wie z B Karlsfried bei Zittau oder die im Rhein gelegene Burg Pfalzgrafenstein bei Kaub die ausschliesslich der Erhebung eines Wegzolls bzw Schiffszolls diente Es gab im Mittelalter keine Grenzzolle sondern nur Abgaben fur die Benutzung einer bestimmten Strassen oder Flussstrecke und Bruckenzoll Ursprunglich in der Hand des Konigtums wurde das Recht von Zoll und Geleit lat conductus et theloneum im Heiligen Romischen Reich als Lehen oder Pfand des Reiches oder eines Landesherrn von burgsassigen Grundherren ausgeubt welche einen Anteil fur sich behielten der fur sie eine wichtige Einnahmequelle darstellte Aber langst nicht jede Burg die sich nahe einer Fernstrasse erhob war mit dem Recht von Zoll und Geleit ausgestattet umgekehrt gab es auch Strassen deren Geleitrecht mit den Zolleinnahmen an eine weit entfernte Burg gebunden war Die Strassenzolle fanden ihre Begrundung in der Verpflichtung der Zollherren fur Reisekomfort den Unterhalt der Brucken und Wege sowie fur den Schutz vor Wegelagerern zu sorgen Beim Erheben des Wegzolls gab es aber keine bindenden Vorschriften weshalb oft Willkur herrschte Der Ubergang vom Zoll zum Raub siehe Raubritter war gleitend 1 Literatur BearbeitenHorst Wolfgang Bohme Zollburg In Horst Wolfgang Bohme Reinhard Friedrich Barbara Schock Werner Hrsg Worterbuch der Burgen Schlosser und Festungen Philipp Reclam Stuttgart 2004 ISBN 3 15 010547 1 S 272 doi 10 11588 arthistoricum 535 Einzelnachweise Bearbeiten Timothy Reuter Die Unsicherheit auf den Strassen im europaischen Fruh und Hochmittelalter Tater Opfer und ihre mittelalterlichen und modernen Betrachter In Trager und Instrumentarien des Friedens im hohen und spaten Mittelalter Sigmaringen 1996 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zollburg amp oldid 234073279