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Das Zivilrecht polnisch prawo cywilne ist ein Bereich des polnischen Rechtssystems welches die rechtlichen Beziehungen von Privaten untereinander regelt Dabei handelt es sich bei Privaten um Rechtssubjekte dies konnen naturliche oder juristische Personen sein Inhaltsverzeichnis 1 Historische Entwicklung 2 Aufbau des Gesetzes 3 Strukturmerkmale des Zivilgesetzbuches 4 LiteraturHistorische Entwicklung BearbeitenGrundlage fur das polnische Zivilrecht ist das aus dem Jahre 1964 stammende Zivilgesetzbuch kodeks cywilny Durch die Geschichte der Republik Polen hindurch finden sich im ZGB Spuren verschiedener europaischer Rechtsordnungen Mit der Unabhangigkeit 1918 und den Bestimmungen des Versailler Vertrages sah sich die Zweite Polnische Republik vor der Herausforderung eine Einheitlichkeit des Staates zu schaffen Dabei mussten die unterschiedlichen Rechtssysteme der einzelnen Landesteile zu einem Gesamtsystem vereint werden Aus diesem Grund wurde im Jahre 1919 eine Kodifizierungskommission bestehend aus Professoren und Praktikern ins Leben gerufen die diese Aufgabe bewaltigen sollte So waren die Rechtssysteme des Deutschen Reiches Frankreichs Osterreichs sowie das des russischen Zarenreiches anzugleichen Trotz grosser Bemuhungen und eines vorlaufigen Kodifizierungsergebnisses aus dem Jahre 1933 welches unter anderem ein neues Schuldrecht vorsah konnten die Mitglieder des Ausschusses bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkrieges kein endgultiges Endergebnis vorlegen Durch Dekrete trat im Jahre 1947 ein einheitliches Zivilrecht in Kraft Dieses bestand massgeblich aus den Ergebnissen des Kodifizierungsausschusses Die Bedurfnisse eines sozialistischen Staates sollten dann auch in der Folge mit einem Entwurf des ZGB von 1949 Geltung erlangen jedoch wurde dieser nie verabschiedet So entstand im Jahre 1956 eine neue Kodifizierungskommission die im Wesentlichen aus den ehemaligen Mitgliedern aus den 1920er Jahren bestand bzw aus Mitgliedern von ehemaligen Mitarbeitern oder Studenten der ersten Kommission Das Ergebnis dieser Kommission war dann schliesslich das Zivilgesetzbuch aus dem Jahre 1964 In seinen wesentlichen Bestandteilen war dieses Zivilgesetzbuch ein modernes und konnte nach der politischen Wende 1989 bis auf wenige sozialistische Passagen auch so in die Dritte Polnische Republik ubernommen werden Vieles spricht also dafur dass die Arbeit der letzten Kommission auf ein nichtsozialistisches Polen ausgerichtet war und so den rechtlichen und politischen Verhaltnissen weit voraus war Die Angliederung an europaische Vorgaben mit Beginn des 21 Jahrhunderts hatte jedoch zur Folge dass der systematische Aufbau teilweise durchbrochen und die rechtssystematische Einheit teilweise nicht mehr gegeben ist Aufbau des Gesetzes BearbeitenDas polnische ZGB ist auf dem Pandektensystem aufgebaut und kennt somit die juristische Formel des Vor die Klammer ziehen eines allgemeinen Teils der den anderen vorsteht Es besteht im Wesentlichen aus vier Buchern dem allgemeinen Teil dem Sachenrecht dem Schuldrecht dem Erbrecht Das Familienrecht ist in Folge des russisch sowjetischen Einflusses und mehrheitlich nichtvermogensrechtlicher Regelung als separates Gesetzbuch verfasst Nach uberwiegender Auffassung gehort es aber zum Regelungsbereich des Zivilrechts Durch verschiedene Gegebenheiten sind traditionelle Bereiche des Zivilrechts aber in jeweils eigene Gesetze ausserhalb des ZGB fixiert So ist zum Beispiel das Wohnungsmietrecht und das Hypothekenrecht ausserhalb des ZGB verortet Auch die Umsetzung der europaischen Verbraucherkaufrichtlinien in nationales polnisches Recht hatten zur Folge dass diese in einem eigenen Gesetz mundeten Durch die daraus resultierende Uneinheitlichkeit wird haufig eine neue Regelung des ZGB in Erwagung gezogen Zurzeit ist eine Uberarbeitung fur das Jahr 2013 geplant Strukturmerkmale des Zivilgesetzbuches BearbeitenDas polnische Zivilrecht obwohl neben dem franzosischen vom deutschen Recht mit am meisten beeinflusst kennt den Grundsatz des Abstraktionsprinzips nicht Das bedeutet dass nach polnischem Recht ein Verfugungsgeschaft nicht unabhangig wirksam von einem Verpflichtungsgeschaft ist Das polnische Zivilrecht dagegen kennt nach franzosischem Recht die Grundsatze des Einheitsprinzips und des Kausalitatsprinzips Das bedeutet dass ein Verfugungsgeschaft immer eine bestehende wirksame Verpflichtung voraussetzt Auch im Deliktsrecht dient der Code civil als Vorlage da hier wie im franzosischen Rechtssystem nur eine Generalklausel namlich der Art 415 ZGB Anwendung findet Aus dem deutschen Rechtskreis haben hauptsachlich die rechtlichen Begriffe sowie die Methodik Einzug gefunden Literatur BearbeitenLehrbucher Marc Liebscher und Fryderyk Zoll Einfuhrung in das polnische Recht 1 Auflage C H Beck Munchen 2005 ISBN 3 406 52587 3 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zivilrecht Polen amp oldid 194673481