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Die Standeversammlung des Grossherzogtums Frankfurt war das Parlament des Grossherzogtums Frankfurt zwischen 1810 und 1813 Grossherzog CarlInhaltsverzeichnis 1 Voraussetzungen 2 Aufgaben und Organisation 2 1 Zusammensetzung 2 2 Arbeitsweise 2 3 Kompetenzen 3 Mitglieder 4 Praxis 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseVoraussetzungen BearbeitenIm Alten Reich bestanden in vielen Landern Landstande als Vertreter der Untertanen gegenuber dem Landesherren im Grossherzogtum waren das z B die Landstande des Stifts Fulda Mit der Grundung der napoleonischen Musterlander in Deutschland wurden erstmals derartige Standerversammlungen auf Basis kodifizierter Verfassungen eingerichtet Im Grossherzogtum Frankfurt war diese Verfassung das Hochste Organisations Patent der Verfassung des Grossherzogtums Frankfurt vom 16 August 1810 1 Diese regelte in Artikel 10 bis 21 26 bis 28 und 35 die Zusammensetzung Wahl und Kompetenzen der Standeversammlung Aufgaben und Organisation BearbeitenZusammensetzung Bearbeiten Je funf Mitglieder wurden in indirekter Wahl durch Wahlkollegien aus je 50 bis 90 Mannern ihrer jeweiligen Departements gewahlt Die Wahler wurden durch Grossherzog Karl Theodor von Dalberg aus Listen der reichsten Mannern des jeweiligen Departements ausgewahlt einer je 1 000 Einwohnern Die Wahler und die zu Wahlenden mussten im Verhaltnis 4 1 einerseits reiche Grundbesitzer Kaufleute oder Fabrikanten und andererseits Gelehrte oder Kunstler sein 2 Die Wahlkollegien wahlten aus ihrer Mitte wiederum die eigentlichen Abgeordneten insgesamt 20 die dann vom Grossherzog ernannt wurden 3 Jedes der vier Departement bestimmte so im Oktober 1810 funf Abgeordnete 4 Zur einzigen Wahl traten die Wahlmanner am 8 Oktober 1810 in den Departementshauptstadten zusammen Arbeitsweise Bearbeiten Die Standeversammlung sollte einmal jahrlich tagen Die Abgeordneten erhielten bereits Diaten 5 Das Parlament hatte nicht das Recht aus eigenem Willen zusammenzutreten Es musste vom Grossherzog einberufen werden und er ernannte auch den Parlamentsprasidenten Prasident wurde 1810 Johann Georg Engelhard Die Standeversammlung errichtete 3 Ausschusse denen jeweils 3 Abgeordnete angehorten Die Finanzkommission die Ziviljustizkommission und die Kommission des peinlichen Gerichtswesens Kompetenzen Bearbeiten Aufgabe war vor allem die Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren insbesondere dem Haushaltsgesetz Die Standeversammlung hatte kein Initiativrecht Gesetze mussten ihr von der Regierung vorgelegt werden damit sie sich mit ihnen befassen konnte Ohne eine Zustimmung der Standeversammlung waren Gesetze aber in Form vorlaufiger Regelungen durch grossherzogliche Dekrete moglich Das Gesetzgebungsverfahren sah vor dass Gesetzesentwurfe im Staatsrat erarbeitet und mit den zustandigen Kommissionen beraten wurden Der ggf uberarbeitete Entwurf wurde dann der Standeversammlung vorgelegt und dort ohne Beratung daruber beschlossen Bei Zustimmung folgte dann die In Kraft Setzung und Verkundigung durch den Grossherzog Insbesondere die fehlende Beratung und Debatte unterscheidet die Arbeitsweise der Standeversammlung von der spaterer Parlamente Mitglieder Bearbeiten nbsp Das Stadtschloss von Hanau Ort der einzigen Sitzung der Standeversammlung Das alte Schloss in Hanau vor dem Abbruch Lithographie v C W Woerishoffer um 1828 Name Ort Klasse DepartementCarl Friedrich Buderus von Carlshausen Hanau Grundbesitzer HanauGeorg Gottfried Clausius Frankfurt Fabrikant FrankfurtJohann Adam Eisenberger Aschaffenburg Fabrikant AschaffenburgJohann Georg Engelhard Aschaffenburg Grundbesitzer AschaffenburgLudwig Friedrich Wilhelm August Freiherr Gayling von Altheim Hanau Gelehrter HanauFriedrich Maximilian von Gunderrode Frankfurt Grundbesitzer FrankfurtJohann Philipp Christoph Erasmus Joseph von Hess Hammelburg Grundbesitzer FuldaNikolaus Koch Fulda Grundbesitzer FuldaJohann Karl Lavater Hanau Grundbesitzer HanauJohannes Menz Fulda Fabrikant FuldaDr Bernhard Sebastian von Nau Aschaffenburg Grundbesitzer AschaffenburgGeorg Christoph Roschel Frankfurt Grundbesitzer FrankfurtIgnatz Ruttger Fulda Grundbesitzer FuldaJohann Carl Schnerr Frankfurt Grundbesitzer FrankfurtLeonhard Sickenberger Weiberhofe Grundbesitzer AschaffenburgFranz Simon Eiterfeld Gelehrte FuldaDr Johann Martin Stark Frankfurt Gelehrte FrankfurtLudwig Otto Toussaint Hanau Fabrikant HanauDr Johann George Johann George Bischofsheim Grundbesitzer HanauFriedrich Graf Waldbott von Bassenheim Aschaffenburg Grundbesitzer AschaffenburgPraxis BearbeitenDer Grossherzog berief das Parlament lediglich zu einer einzigen Landtagssession ein Diese erste und einzige Session wurde am 15 Oktober 1810 eroffnet dauerte 11 Tage und fand im Stadtschloss Hanau statt da dieses aus allen Landesteilen am einfachsten erreichbar war 4 Die Sitzung wurde mit grosstmoglichem Zeremoniell eroffnet wobei man sich an dem Modell des Konigreichs Westphalen zu orientieren suchte Die dort stattgehabten Salutschusse zur Eroffnung der Standeversammlung mussten allerdings entfallen da wie der Grossherzog zu seinem grossten Bedauern feststellte das Grossherzogtum keine Kanonen besass 6 Die Volksvertreter wurden in Hofequipagen zum Schloss gefahren der Grossherzog hielt unter Trommelwirbel und Glockengelaut Einzug in den Sitzungssaal und anschliessend eine Ansprache Mittags durften die Abgeordneten an seiner Hoftafel teilnehmen Sie wurden vereidigt und am nachsten Tag begannen die Beratungen Diese bezogen sich auf drei Gesetze Das Staatsbudget fur 1811 ein Gesetz uber die Zustandigkeit des Kassationsgerichts und ein Gesetz uber die Strafgewalt der Polizeibehorden Nach Uberweisung in Kommissionen Ausschusse wurden diese dort mit Regierungsvertretern diskutiert und noch einige kleinere Anderungen vereinbart Anschliessend wurden sie in das Plenum zuruckverwiesen und dort einstimmig verabschiedet 7 Die Gesetze wurden dann sogar mit der Formel die Stande haben nachfolgendes Dekret erlassen und der Mit Unterschrift des Prasidenten der Stande veroffentlicht 8 Bereits 1811 aber bestanden seitens der Regierung Bedenken die Stande erneut einzuberufen Befurchtet wurde offenbar dass sie sich der Einfuhrung des Code Napoleon widersetzen wurden 9 1812 kam es dann zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Grossherzog und dem Departementrat von Frankfurt dem Selbstverwaltungsgremium auf der Ebene des Departements die deutlich zeigte dass die Untertanen Interessen an der Mitwirkung in Staatsgeschaften zeigten Das aber missfiel dem Grossherzog dermassen dass er auf eine erneute Einberufung der Stande ganzlich verzichtete 10 Literatur BearbeitenWolfram Bilz Die Grossherzogtumer Wurzburg und Frankfurt Ein Vergleich Diss Wurzburg 1968 Paul Darmstaedter Das Grossherzogtum Frankfurt Ein Kulturbild aus der Rheinbundzeit Frankfurt am Main 1901 Jochen Lengemann Hrsg Parlamente in Hessen 1808 1813 Biographisches Handbuch der Reichsstande des Konigreichs Westphalen und der Standeversammlung des Grossherzogtums Frankfurt Insel Verlag Frankfurt am Main 1991 ISBN 3 458 16185 6 Weblinks BearbeitenHochstes Organisations Patent der Verfassung des Grossherzogthums Frankfurt koeblergerhard deEinzelnachweise Bearbeiten GfRegBl 1810 1 Band S 10 ff Instruktion der Wahl oder Departementskollegien betreffend vom 16 September 1810 GfRegBl 1810 1 Band S 25 ff Organisations Patent Art 26 und 35 a b Wolfram Bilz Die Grossherzogtumer Wurzburg und Frankfurt Ein Vergleich Diss Wurzburg 1968 S 215 Bestimmung der Reisegelder und Diaten der Stande vom 12 Oktober 1810 GfRegBl 1810 1 Band S 70 ff Darmstaedter S 103 Darmstaedter S 103 f Darmstaedter S 104 Wolfram Bilz Die Grossherzogtumer Wurzburg und Frankfurt Ein Vergleich Diss Wurzburg 1968 S 216 f Wolfram Bilz Die Grossherzogtumer Wurzburg und Frankfurt Ein Vergleich Diss Wurzburg 1968 S 218 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Standeversammlung des Grossherzogtums Frankfurt amp oldid 237948310