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Schatulle von lateinisch scatola Schachtel Schatzkastchen hiess der private Grundbesitz eines Landesherrn Es gab Schatullguter und Schatulldorfer Im Unterschied zu Staats und Hausvermogen Familienfideikommiss unterlag das Privatvermogen des Landesherrn der freien Verfugung des Eigentumers sowohl unter Lebenden als von Todes wegen nach den allgemeinen Regeln des Privatrechts die weder durch staatsrechtliche noch durch privatfurstenrechtliche Satze modifiziert waren Jedoch bestimmten viele Hausgesetze landesherrlicher Familien dass unbewegliche zum Schatullgut gehorende Sachen uber die der Erwerber bei Lebzeiten auch testamentarisch nicht verfugt hatte bei seinem Tode dem Hausfideikommiss fur immer zuwachsen sollten Dagegen galt in Preussen fur diesen Fall der Rechtssatz dass solche Guter von der Staatsdomane einverleibt wurden In Preussen beruhte das Finanzsystem des Staates bis 1713 auf dem Unterschied zwischen Domanen und Schatullgutern den Friedrich Wilhelm I durch Edikt vom 13 August 1713 zugunsten einer einheitlichen Gestaltung der Kammerguter aufhob Literatur BearbeitenSchatulle In Brockhaus Konversations Lexikon 1894 1896 14 Band S 391 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schatulle Grundbesitz amp oldid 212602234