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Die Rittersteuer auch Ritteranlage genannt war eine vom Hochmittelalter bis weit in die Neuzeit erhobene Steuer Inhaltsverzeichnis 1 Ursprungliche Bedeutung 2 Zweite Bedeutung 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseUrsprungliche Bedeutung BearbeitenEs war eine Abgabe die Ritter bzw spater die Besitzer von Lehnsgutern oder Rittergutern an ihre Lehnsherren oder Landesherren statt der ehemals personlich zu leistenden Kriegsdienste zu zahlen hatten Sie wird bereits 1317 in einem Tiroler Kanzleibuch Heinrichs von Karnten erwahnt 1 Zur Berechnung der Steuer fur die einzelnen Guter wurde meist die Zahl der Pferde zu Grunde gelegt die der Besitzer des Gutes auf Grund der Heeresfolge zu stellen gehabt hatte daher ist sie auch unter der Bezeichnung Ritterpferdsgeld bekannt 2 Zweite Bedeutung BearbeitenEine sekundare Bedeutung der Rittersteuer war die einer Abgabe die ein Ritter in vier bestimmten Fallen von seinen Horigen erheben konnte wenn ein Sohn den Ritterschlag empfangen sollte wenn ein Sohn oder eine Tochter heiratete wenn der Ritter aus Gefangenschaft losgekauft werden musste oder wenn er zu einem Kreuzzug uber das Meer ausziehen wollte 2 3 Literatur BearbeitenRittersteuer In Heidelberger Akademie der Wissenschaften Hrsg Deutsches Rechtsworterbuch Band 11 Heft 7 8 bearbeitet von Heino Speer u a Hermann Bohlaus Nachfolger Weimar 2006 ISBN 3 7400 1231 5 adw uni heidelberg de Weblinks BearbeitenAdelung Grammatisch kritisches Worterbuch der Hochdeutschen MundartEinzelnachweise Bearbeiten Wilhelm Szaivert Ein Tiroler Kanzleibuch Konig Heinrichs von Bohmen aus den Jahren 1315 1320 Dissertation Universitat Wien 1951 a b Rittersteuer In Universal Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit 4 umgearb und stark vermehrte Auflage Band 14 Reif Saugeschacht Eigenverlag Altenburg 1862 S 195 Gesellschaft fur Salzburger Landeskunde Mitteilungen der Gesellschaft fur Salzburger Landeskunde 27 1887 S 248 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rittersteuer amp oldid 207512422