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Die Regierung ist das Organ der Exekutive des Grossherzogtums Luxemburg welches sich aus dem Staatsoberhaupt dem Grossherzog und den Ministern zusammensetzt Im allgemeinen Sprachgebrauch und in einem rein administrativen Rahmen sind mit der Regierung die Minister und die Staatssekretare gemeint Luxemburg Regierung des Grossherzogtums LuxemburgHauptsitz Refugium St MaximinLuxemburgLuxemburg LuxemburgWebsite www gouvernement luAufgrund der in der Verfassung verankerten Regelungen ist das Staatsoberhaupt allein derjenige der die Exekutivgewalt ausubt 1 samtliche Entscheidungen mussen allerdings durch ein Regierungsmitglied gegengezeichnet werden 2 Sitz der Regierung im Refugium Sankt MaximinDer Sitz der Regierung ist die Stadt Luxemburg und kann nur provisorisch und im Falle besonders gravierender Umstande an einen anderen Ort verlegt werden 3 Aktuell befindet sich der formelle Sitz im Refugium St Maximin dem Gebaude des Staatsministeriums Inhaltsverzeichnis 1 Regierungsapparat 2 Regierungsrat 2 1 Generalsekretar des Regierungsrats 3 Prasident 4 Ministerien 5 Aktuelle Einteilung der Ministerien 6 EinzelnachweiseRegierungsapparat BearbeitenDas Staatsoberhaupt regelt die Organisation seiner Regierung die aus mindestens drei Mitgliedern bestehen muss 4 und ernennt dementsprechend die Minister Daruber hinaus kann es Mitglieder in funf verschiedenen Kategorien ernennen Administrateurs generaux Premiers Councilors de Gouvernement Councilors de Gouvernement Premiere Classe Councilors de Gouvernement Councilors de Gouvernement Adjoints 5 Das Recht sein Personal zu ernennen stellt eine Ausnahme von der allgemeinen Regel dar die besagt dass alle dotierten Positionen beim Staat gesetzlich festgelegt sein mussen 6 Das Staatsoberhaupt hat die freie Wahl die Personen zu wahlen die gemeinsam mit ihm als Minister die Exekutive bilden In der Praxis sind die Wahlmoglichkeiten jedoch begrenzt da die demokratischen Grundsatze erfordern dass die Minister nicht nur das Vertrauen des Staatsoberhaupts sondern auch der Abgeordnetenkammer haben Nach den allgemeinen Gepflogenheiten wahlt das Staatsoberhaupt nur den Prasidenten Premierminister aus der dann die Bildung einer Regierung vorschlagt und von der Kammer angenommen wird In der Regel werden herausragende Personlichkeiten aus den Parteien ausgewahlt die in der Kammer uber die Mehrheit verfugen Allerdings kann es auch Minister geben die nicht in die Abgeordnetenkammer gewahlt wurden oder keine direkte politische Ausrichtung haben Das Staatsoberhaupt ernennt die ihm vom Premierminister vorgeschlagenen Personlichkeiten Die Regierungsmitglieder mussen Luxemburger Nationalitat sein Ein Ministeramt ist nicht mit dem eines Richters eines Rechnungshofrats eines Staatsrats eines Abgeordneten oder eines Gemeinderats vereinbar Die Dauer des Mandats eines Ministers ist nicht festgelegt und das Staatsoberhaupt kann einen Minister jederzeit seines Amtes entheben In der Praxis macht es von diesem Recht keinen Gebrauch sondern beschrankt sich darauf Rucktritte von Ministern anzunehmen sei es aus personlichen oder politischen Grunden Regierungsrat BearbeitenDer Regierungsrat Conseil de gouvernement oder Gouvernement en conseil ist das Organ das sich aus den Ministern und den Staatssekretaren zusammensetzt und wochentlich zusammentritt wobei die Staatssekretare nur beratend tatig sind und kein Stimmrecht innehaben Samtliche dem Staatsoberhaupt zur Entscheidung vorzulegenden Angelegenheiten mussen zuvor im Regierungsrat beraten worden sein 7 Der Regierungsrat befasst sich aber auch mit den Gesetzesvorhaben die aus der Abgeordnetenkammer eingebracht werden Jedes Regierungsmitglied kann im Regierungsrat uber Sachverhalte die in seinen Kompetenzbereich fallen bei Bedarf abstimmen lassen Samtliche Vorgange die mehr als ein Ministerium betreffen mussen im Regierungsrat debattiert werden Entscheidungen des Regierungsrats werden mit einfacher Mehrheit getroffen Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Staatsministers Premierministers ausschlaggebend Gemass der politischen Tradition fallt eine Entscheidung des Regierungsrats allerdings im Konsens so dass eine Abstimmung nur in seltenen Ausnahmefallen stattfindet Generalsekretar des Regierungsrats Bearbeiten Die Regierung bestimmt einen hohen Beamten aus der Regierungsverwaltung zum Generalsekretar des Regierungsrates 8 Der Generalsekretar bereitet die Zusammenkunfte des Regierungsrats vor und fertigt ein Sitzungsprotokoll an Er sorgt fur die Umsetzung der im Regierungsrat getroffenen Entscheidungen Der Regierungsrat kann dem Generalskrwetarz aber auch zusatzliche Aufgaben ubertragen Prasident Bearbeiten Hauptartikel Premierminister von Luxemburg Der Staatsminister ist Prasident der Regierung Dieser sorgt fur die Einhaltung des allgemeinen Ablaufs der taglichen Geschafte und dafur dass alle staatlichen Dienste nach denselben Prinzipien arbeiten Bei einer Stimmengleichheit im Regierungsrat ist die des Staatsministers ausschlaggebend In extrem dringenden Angelegenheiten kann er Entscheidungen treffen die gewohnlicherweise in die Kompetenz des Regierungsrates fallen In einem solchen Fall muss er den Regierungsrat in nachster Sitzung ins Bild setzen Der Staatsminister hat das Recht eine Entscheidung des Regierungsrats unter Information des Staatsoberhauptes zu suspendieren Sofern der Staatsminister zur Ausubung der Prasidentschaft nicht in der Lage ist fallt die Aufgabe an den Vizeprasidenten des Regierungsrats ist dieser ebenfalls verhindert ubernimmt der dienstalteste Minister Die Bezeichnung Prasident der Regierung ist nicht in der Verfassung genannt und hat auch keinen institutionellen Charakter Der Terminus der seit 1857 in den grossherzoglichen Beschlussen uber die Organisation der Regierung verwendet wird kann aufgrund von Artikel 79 der Verfassung jedoch nur der Premierminister derjenige sein der die Prasidentschaft des Regierungsrats ubernimmt Ministerien BearbeitenDie Minister leiten die vom Staatsoberhaupt ubertragenen Ministerien Weil die Verfassung samtliche Autoritat zwischen Staatsoberhaupt und Regierung verbietet 9 stehen die Minister hierarchisch direkt unter dem Staatsoberhaupt Ein Minister oder Staatssekretar ubernimmt die Leitung eines Ministeriums einer Ministeriumsabteilung oder eines Teils davon fur welches Kompetenzen ubertragen wurden Es kann auch eine Bevollmachtigung fur Angelegenheiten ausserhalb des eigenen Kompetenzbereichs erteilt werden 10 In die Zustandigkeit eines Ministers fallen folgende Aufgaben Gegenzeichnung von Entscheidungen des Staatsoberhauptes sofern diese das eigene Ministerium betreffen Entscheidung in Sachen des laufenden Tagesgeschafts seines Zustandigkeitsbereichs Ausarbeitung von durch das Staatsoberhaupt eingebrachte Gesetzesvorhaben und Vorlage in der Abgeordnetenkammer Beantwortung von das eigene Ministerium betreffenden Anfragen aus der Abgeordnetenkammer Sicherstellung dass die Rechtsnormen der offentlichen Verwaltung eingehalten werden Treffen von Ministerial und Verwaltungsentscheidungen und Erteilung von Weisungen und Rundschreiben an seine Verwaltung Die Ausfuhrung von Gesetzen die grundsatzlich nur dem Staatsoberhaupt obliegt kann in besonderen Fallen durch ein Gesetz oder einen grossherzoglichen Erlass einem oder mehreren Ministern ubertragen werden In diesem Fall konnen sie Durchfuhrungsbestimmungen in Form einer Ministerialverordnung erlassen werden Ausfuhren der Beschlusse des Regierungsrates sofern in den ministeriellen Kompetenzbereich fallend Ernennung von Personal in offentliche Funktionen sofern gesetzlich vorgesehen Aufstellung des Budgets fur seinen Kompetenzbereich Beauftragung von Zahlungen seines Ministeriums uber das Staatsbudget Aktuelle Einteilung der Ministerien Bearbeiten Hauptartikel Liste der Ministerien in Luxemburg Die Entscheidung eines einzelnen Ministerialdepartements Minister und des Staatsoberhaupts der Zustandigkeit durch alle Regierungsmitglieder wurde im grossherzoglichen Beschluss vom 28 Mai 2019 festgelegt 11 Einzelnachweise Bearbeiten LegiLux Art 33 Le Grand Duc est le chef de l Etat Il exerce le pouvoir executif conformement a la Constitution et aux lois du pays In legilux public lu 19 Juli 2021 abgerufen am 19 Oktober 2023 franzosisch legilux public lu Constitution du Grand Duche du Luxembourg Legilux In Art 45 Les dispositions du Grand Duc doivent etre contresignees par un membre du Gouvernement responsable 19 Juli 2021 abgerufen am 19 Oktober 2023 franzosisch LegiLux Art 109 Le siege du Gouvernement ne peut etre deplace que momentanement pour des raisons graves In legilux public lu 19 Juli 2021 abgerufen am 19 Oktober 2023 franzosisch LegiLux Art 76 Le Grand Duc regle l organisation de son Gouvernement lequel est compose de trois membres au moins In legilux public lu 19 Juli 2021 abgerufen am 19 Oktober 2023 fer LegiLux Arrete grand ducal du 21 decembre 2018 modifiant l arrete grand ducal modifie du 14 janvier 1974 relatif aux conseillers qui sont adjoints au Gouvernement Legilux In legilux public lu 20 Juli 2021 abgerufen am 19 Oktober 2023 franzosisch LegiLux Constitution du Grand Duche du Luxembourg Legilux In Art 35 Aucune fonction salariee par l Etat ne peut etre creee qu en vertu d une disposition legislative 19 Juli 2021 abgerufen am 19 Oktober 2023 franzosisch LegiLux Art 109 Le siege du Gouvernement ne peut etre deplace que momentanement pour des raisons graves In legilux public lu 19 Juli 2021 abgerufen am 19 Oktober 2023 franzosisch LegiLux Arrete grand ducal du 20 septembre 2004 modifiant l arrete grand ducal du 9 juillet 1857 portant organisation du Gouvernement grand ducal Legilux In legilux public lu 22 Juli 2021 abgerufen am 19 Oktober 2023 franzosisch LegiLux Art 79 Il n y a entre les membres du Gouvernement et le Grand Duc aucune autorite intermediaire In legilux publuic lu 19 Juli 2021 abgerufen am 19 Oktober 2023 franzosisch LegiLux Arrete grand ducal du 9 juillet 1971 modifiant l article 4 de l arrete royal grand ducal du 9 juillet 1857 portant organisation du Gouvernement grand ducal Legilux In legilux public lu 22 Juli 2021 abgerufen am 19 Oktober 2023 franzosisch LegiLux Arrete grand ducal du 28 mai 2019 portant constitution des Ministeres Legilux In legilux public lu 22 Juli 2021 abgerufen am 19 Oktober 2023 franzosisch Luxemburgische Regierungen seit 1848 de la Fontaine Willmar Simons de Tornaco Servais de Blochausen Thilges Eyschen Mongenast Loutsch Thorn Kauffman Reuter Prum Bech Dupong Krier Exilregierung vun der Befreiung National Unioun Dupong Schaus Dupong Schaus Bodson Bech Bodson Frieden Werner Schaus I Werner Cravatte Werner Schaus II Thorn Vouel Berg Werner Thorn Flesch Santer Poos I Santer Poos II Santer Poos III Juncker Poos Juncker Polfer Juncker Asselborn I Juncker Asselborn II Bettel Schneider Bettel Schneider Kersch Braz Bausch Regierung Frieden Bettel Listen von Ministerien der Staaten Europas Albanien Andorra Belarus Belgien Bosnien und Herzegowina Foderation Bosnien und Herzegowina Republika Srpska Bulgarien Danemark Faroer Gronland Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Heiliger Stuhl Vatikan Irland Island Italien Kosovo Kroatien Lettland Liechtenstein Litauen Luxemburg Malta Moldau Monaco Montenegro Niederlande Nordmazedonien Norwegen Osterreich Polen Portugal Rumanien Russland San Marino Schweden Schweiz Serbien Slowakei Slowenien Spanien Tschechien Turkei Ukraine Ungarn Vereinigtes Konigreich ZypernEuropaische Union vergleichbare InstitutionMinisterien in Afrika Amerika Asien Australien und Ozeanien Europa Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Regierung Luxemburg amp oldid 239243637