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Die rechtliche Stellung der deutschen Sprache in Sudtirol wird durch das Zweite Autonomiestatut geregelt Die deutsche Sprache ist seit dessen Verabschiedung in der gesamten Region Trentino Sudtirol und somit auch in der Provinz Bozen bzw Sudtirol der italienischen Sprache gleichgestellt Der Artikel 99 des Statuts Dekret des Prasidenten der Republik vom 31 August 1972 Nr 670 lautet In Sudtirol ausgestellte Identitatskarten sind zusatzlich auf Deutsch beschriftet Die deutsche Sprache ist in der Region der italienischen Sprache die die amtliche Staatssprache ist gleichgestellt In den Akten mit Gesetzeskraft und immer dann wenn dieses Statut eine zweisprachige Fassung vorsieht ist der italienische Wortlaut massgebend 1 Damit ist Deutsch regionale amtliche Staatssprache Italiens De facto wird Deutsch aber nur in Sudtirol als Amtssprache verwendet da die Durchfuhrungsbestimmungen zum Sprachengebrauch nur fur das Gebiet der Autonomen Provinz Bozen Sudtirol gelten Auf lokaler Ebene werden Deutsch und Italienisch in manchen Gemeinden durch Ladinisch als dritte Amtssprache erganzt Inhaltsverzeichnis 1 Sprachgebrauch in der Schule 2 Sprachgebrauch im offentlichen Dienst 3 Verletzung des Rechts auf den Gebrauch der Muttersprache 4 Zugang zum offentlichen Dienst 5 Die Sprachgruppenzugehorigkeitserklarung bzw Sprachgruppenzuordnungserklarung 6 Deutschsprachige Ortsnamen 7 Siehe auch 8 EinzelnachweiseSprachgebrauch in der Schule Bearbeiten nbsp Eine deutschsprachige Schule in der Gemeinde Ahrntal Hauptartikel Bildungssystem in Sudtirol In Sudtirol ist der deutschen Sprachgruppe muttersprachlicher Unterricht in den Kindergarten und Schulen garantiert Das deutschsprachige Schulsystem besteht parallel neben den Schulen fur die italienische Sprachgruppe und jenen fur die ladinische Sprachgruppe In Grundschulen Mittelschulen und weiterfuhrenden Schulen fur die deutsche Sprachgruppe findet der Fachunterricht auf Deutsch statt Auch die Staatliche Abschlussprufung kann in deutscher Sprache abgelegt werden Sprachgebrauch im offentlichen Dienst BearbeitenDie deutschsprachigen Burger haben das Recht im Verkehr mit allen offentlichen Organen und Amtern die ihren Sitz in Sudtirol haben oder regionale Zustandigkeit besitzen letztere also auch wenn sie im Trentino ihren Sitz haben sowie mit den Konzessionsunternehmen die in Sudtirol offentliche Dienste versehen ihre Sprache zu gebrauchen Mit anderen Worten konnen sich Sudtiroler auf Deutsch an alle Gemeinden und Bezirksgemeinschaften an die Autonome Provinz Bozen Sudtirol und die Autonome Region Trentino Sudtirol an in Sudtirol angesiedelte staatliche Stellen etwa Gerichte Steuerbehorde sowie Dienstleister von zentraler Bedeutung etwa Poste Italiane Trenitalia wenden Die Amter die Organe und Konzessionsunternehmen verwenden im schriftlichen und im mundlichen Verkehr die Sprache dessen der sich an sie wendet und antworten in der Sprache in der der Vorgang von einem anderen Organ oder Amt eingeleitet worden ist wird der Schriftverkehr von Amts wegen eroffnet so wird er in der mutmasslichen Sprache des Burgers gefuhrt an den er gerichtet ist Der Europaische Gerichtshof urteilte dass die Moglichkeit die deutsche Sprache vor den Sudtiroler Zivilgerichten zu gebrauchen nicht allein den in dieser Region wohnhaften italienischen Burgern vorbehalten werden darf diese Moglichkeit muss vielmehr jeder Unionsburger haben 2 In den Sitzungen der Kollegialorgane der Region der Provinz Bozen und der ortlichen Korperschaften kann die italienische oder die deutsche Sprache benutzt werden In den anderen Fallen wird der getrennte Gebrauch der italienischen oder der deutschen Sprache anerkannt Unberuhrt bleibt der alleinige Gebrauch der italienischen Sprache innerhalb der Einrichtungen des Militars Verletzung des Rechts auf den Gebrauch der Muttersprache BearbeitenDie Durchfuhrungsbestimmungen uber den Sprachgebrauch enthalten im Dekret des Prasidenten der Republik vom 15 Juli 1988 Nr 574 sehen die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts vor wenn dieser nicht in der Muttersprache des Betroffenen verfasst ist Der Burger kann innerhalb von zehn Tagen den Einwand der Nichtigkeit geltend machen Es reicht ein Brief in dem die betroffene Person erklart nicht in ihrer Muttersprache behandelt worden zu sein oder auch nur eine mundliche Beschwerde Eingebracht wird der Einwand entweder bei der fur den Akt zustandigen Behorde oder beim Gemeindeamt am Wohnsitz des Betroffenen Der Einwand hat eine zeitweilige Unwirksamkeit des Verwaltungsakts zur Folge Die Behorde hat ihrerseits zehn Tage Zeit um zu reagieren Wenn sie den Einwand fur begrundet halt erneuert sie den Akt in der jeweils anderen Sprache Weist die Behorde den Rekurs ab muss sie dies dem Betroffenen innerhalb von zehn Tagen mitteilen Der Burger kann dann das regionale Verwaltungsgericht anrufen Lasst die Behorde die Zehntagesfrist ungenutzt verstreichen ist der vom Burger beanstandete Verwaltungsakt endgultig unwirksam Zugang zum offentlichen Dienst Bearbeiten Hauptartikel Zwei und Dreisprachigkeitsnachweis Die Anwarter fur den offentlichen Dienst mussen Kenntnisse in Deutsch und Italienisch nachweisen Dies gilt auch bei Versetzungen aus rein italienischen Sprachgebieten Um eine Anstellung im offentlichen Dienst zu erhalten muss ein Zweisprachigkeitsnachweis vorgelegt werden Dafur werden von einer eigenen amtlichen Dienststelle gemass Dekret des Prasidenten der Republik Nr 752 1976 Zweisprachigkeitsprufungen angeboten Seit 2010 bestehen aber auch andere behordlich anerkannte Moglichkeiten zum Nachweis sprachlicher Qualifikationen Man kann ein aquivalentes Zertifikat international anerkannter Korperschaften vorlegen oder Sprachkenntnisse durch die personliche Bildungsbiographie nachweisen Je nach angestrebter Laufbahn innerhalb des offentlichen Dienstes gibt es vier verschiedene Prufungniveaus C1 fur die hohere Laufbahn B2 fur die gehobene B1 fur die mittlere und A2 fur die einfache Laufbahn Ein erworbener Zweisprachigkeitsnachweis hat unbegrenzte Gultigkeit Eine Ausnahme von dieser Regel gilt fur Anwarter auf den Lehrberuf Da die Schulen nach Muttersprachen getrennt gefuhrt werden mussen Lehrer z B deutscher Muttersprache in deutschen Schulen nicht notwendig uber einen Zweisprachigkeitsnachweis verfugen Verfugen sie uber den Nachweis kommt ihnen eine Gehaltssteigerung in Form einer Zweisprachigkeitszulage zugute Die Sprachgruppenzugehorigkeitserklarung bzw Sprachgruppenzuordnungserklarung Bearbeiten Hauptartikel Ethnischer Proporz Sudtirol Um festzustellen in welchem Grossenverhaltnis die drei anerkannten Sprachgruppen Sudtirols deutsch italienisch ladinisch zueinander stehen werden alle Burger bei der alle 10 Jahre stattfindenden Volkszahlung aufgerufen ihre Sprachgruppenzugehorigkeit bzw Sprachgruppenzuordnung zu erklaren Dies ist rechtlich relevant weil in demselben Verhaltnis offentliche Stellen vergeben werden sowie Sozialwohnungen und andere fordernde Massnahmen Fur eine Bewerbung oder Inanspruchnahme derartiger offentlicher Mittel durch den Burger ist dann eine personliche Sprachgruppenzugehorigkeitserklarung bzw Sprachgruppenzuordnungserklarung gesetzlich vorgeschrieben Deutschsprachige Ortsnamen Bearbeiten nbsp Auf Strassenschildern an Staatsstrassen und Autobahnen stehen die italienischen vor den deutschen Ortsbezeichnungen nbsp Auf Strassenschildern an Landesstrassen stehen die deutschen vor den italienischen Ortsbezeichnungen Hauptartikel Toponomastik in Sudtirol In Sudtirol gilt bei den Ortsnamen offiziell flachendeckende deutsch italienische Zweisprachigkeit und regionale Groden Gadertal ladinisch deutsch italienische Dreisprachigkeit 3 Samtliche offentlichen Verwaltungen mussen daher gegenuber den deutschsprachigen Burgern auch die deutschen Ortsnamen verwenden wenn ein Landesgesetz ihr Vorhandensein festgestellt und die Bezeichnung genehmigt hat So sieht es das Autonomiestatut vor Tatsachlich ist ein solches Gesetz noch nicht verabschiedet worden Vor diesem Hintergrund stellt die Sudtiroler Ortsnamensgebung immer wieder einen ethnopolitischen Streitpunkt dar 3 Amtlich gultig sind nur die von Ettore Tolomei geschaffenen italienischen Orts und Flurnamen die 1923 unter Mussolinis faschistischem Regime fur alle Sudtiroler Ortschaften verbindlich wurden In Ermangelung eines Toponomastikgesetzes finden die ursprunglichen deutschen und ladinischen Bezeichnungen zwar uberall Verwendung werden aber lediglich geduldet Samtliche Ortstafeln und Verkehrsschilder sind demnach zweisprachig in ladinischsprachigen Landesteilen sogar dreisprachig Auf Autobahnen Staatsstrassen und an fast allen Bahnhofen steht der italienische Name an erster Stelle Die Beschilderung der Landesstrassen weist den deutschen Namen als ersten oder oben aus Es gibt verschiedene Losungsvorschlage fur eine Uberarbeitung der Sudtiroler Ortsnamenpraxis Einige Politiker der deutschen Sprachgruppe fordern die komplette Abschaffung von Tolomeis Ortsnamen Andere schlagen die Benennung der Ortschaften anhand ihrer grossten Bevolkerungsgruppe vor so dass Gemeinden mit verschwindend kleinem Anteil an italienischsprechender Bevolkerung immerhin 93 von 116 4 einzig die angestammten deutschen bzw ladinischen Ortsnamen erhalten sollen Bei Flurnamen soll zudem generell auf die erdachten italianisierten Bezeichnungen verzichtet werden 5 Auf italienischer Seite mochte man alle Ortsnamen Tolomeis beibehalten dafur sollen die deutschen Namen in Zukunft offiziell anerkannt werden bis dato sind sie zwar weitestgehend vorhanden aber nur geduldet Die Bestimmungen zur Autonomie Sudtirols die Verfassungsrang haben sehen diesbezuglich vor dass das Land die Gesetzgebungsbefugnis in Bezug auf die Ortsnamengebung hat mit der Verpflichtung zur Zweisprachigkeit im Gebiet der Provinz Bozen Art 8 I Z 2 Sonderstatut 1 Einige Beobachter heben hervor dass Zweisprachigkeit aber nicht mit der Verpflichtung zur Zweinamigkeit gleichzusetzen sei Siehe auch BearbeitenSudtiroler DeutschEinzelnachweise Bearbeiten a b Sonderstatut fur Trentino Sudtirol Memento des Originals vom 26 November 2018 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www regione taa it PDF 627 kB Pressemitteilung des EuGH Nr 40 14 vom 27 Marz 2014 betreffend Urteil in der Rechtssache C 322 13 Ulrike Elfriede Grauel Ruffer Katerina Pokorna a b Francesco Palermo Riflessioni giuridiche sulla disciplina della toponomastica nella Provincia autonoma di Bolzano In Hannes Obermair u a Hrsg Regionale Zivilgesellschaft in Bewegung Festschrift fur Hans Heiss Cittadini innanzi tutto Folio Verlag Wien Bozen 2012 ISBN 978 3 85256 618 4 S 341 352 http www provincia bz it ASTAT downloads mit17 02 pdf Archivierte Kopie Memento des Originals vom 27 September 2007 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte 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