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Das Raumordnungsgesetz ROG ist ein deutsches Bundesgesetz das bundes wie rahmenrechtliche Vorgaben zu Bedingungen Aufgaben und Leitvorstellungen der Raumordnung enthalt Seit der Foderalismusreform ist die Raumordnung Bestandteil der konkurrierenden Gesetzgebung Die Lander konnen seitdem von den Regelungen des ROG abweichen BasisdatenTitel RaumordnungsgesetzAbkurzung ROGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie VerwaltungsrechtFundstellennachweis 2301 2 fruher 2301 1 Ursprungliche Fassung vom 18 August 1997 BGBl I S 2081 2102 Inkrafttreten am 1 Januar 1998Letzte Neufassung vom 22 Dezember 2008 BGBl I S 2986 Inkrafttreten derNeufassung am 30 Juni 2009Letzte Anderung durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22 Marz 2023 BGBl 2023 I Nr 88 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Januar 2023 Art 5 G vom 20 Juli 2022 Anderung vom Marz 2023 wird am 28 September 2023 in Kraft treten GESTA E012Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Mit Wirkung vom 31 Dezember 2008 bzw 30 Juni 2009 hat der Gesetzgeber das Raumordnungsgesetz novelliert Die Gesetzgebungskompetenz ergibt sich dabei zum einen aus der Kompetenz kraft Natur der Sache zum anderen aus Art 74 Abs 1 Nr 31 GG Grundsatzlich soll mit der Raumordnung fur den Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland eine ausgewogene Siedlungs und Freiraumstruktur entwickelt werden die zugleich die Funktionsfahigkeit des Naturhaushalts berucksichtigt Eine Zersiedlung der Landschaft soll vermieden werden eine effektive Infrastruktur soll aufrechterhalten bleiben Die landlichen Raume sollen entwickelt werden und Erholungsgebiete gefordert werden Sichergestellt werden soll mit dem Raumordnungsgesetz dass dem Wohnbedarf Genuge getan wird Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Literatur 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDer Bundestag hat am 6 September 1953 den von einer interfraktionellen Gruppe vorgelegten Entwurf eines Rahmengesetzes uber Raumordnung beraten Danach sollte ein intermninisterieller Ausschuss fur Raumordnung eingerichtet ein Beirat gebildet und den Landern die Regelung der Raumordnung in ihren Bwereichen zugeordnet werden 1 Bund und Lander vereinbarten am 16 Dezember 1957 in einer Verwaltungsvereinbarung die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumordnung zu sichern 1961 wurde diese Vereinbarung um weitere vier Jahre verlangert Unabhangig davon hatte der Bundestag am 20 Mai 1960 in einer Entschliessung die Vorlage eines Raumordnungsgesetzes gefordert Die Regierung erweiterte zunachst ihre Wohnungsbaupolitik zu einer umfasswenden Stadtebaupolitik und setzte in der folgenden Legislaturperiode in ihrer Regierungserklarung einen entsprechenden Schwerpunkt Das vorherige Bundesministerium wurde erweitert zum Bundesministerium fur Wohnungswesen Stadtebau und Raumordnung das dann von Paul Lucke geleitet wurde unterstutzt durch Staatssekretar Werner Ernst der bereits 1960 die Verabschiedung des Bundesbaugesetzes erfolgreich vorbereitet hatte und der Friedrich Halstenberg als Leiter der neuen Abteilung Stadtebau und Raumordnung einsetzte 2 Die Vorarbeiten fur ein Raumordnungsgesetz leistete der Sachverstandigenausschuss fur Raumordnung SARO 1961 mit einem Gutachten 3 Massgeblich waren hieran die Wissenschaftler Erich Dittrich und Gerhard Isenberg beteiligt Nachdem dann 1962 auch eine Gruppe von Abgeordneten einen Initiativantrag eingebracht hatte BT Drs IV 472 zog die Regierung am 4 Dezember 1963 mit einem eigenen Entwurf nach BT Drs IV 1204 Trotz ausfuhrlicher Beratungen in verschiedenen Ausschussen und mit den Landervertretern wurde dieser Entwurf vom Bundesrat jedoch nicht angenommen Erst am 8 April 1965 hat der Bundestag das Raumordnungsgesetz beschlossen mit dem Ziel das Bundesgebiet in seiner allgemeinen raumlichen Struktur so zu entwickeln dass diese der freien Entfaltung der Personlichkeit in der Gemeinschaft am besten dient und dabei die naturlichen Gegebenheiten sowie die wirtschaftlichen sozialen und kulturellen Erfordernisse beachtet 4 In 2 sind die Grundsatze der Raumordnung definiert 1 Gebiete mit gesunden Lebens und Arbeitsbedingungen sind zu sichern und weiterzuentwickeln in Gebieten in denen eine solche Struktur nicht besteht sollen Massnahmen zur Strukturverbesserung sowie zur verkehrs und versorgungsmassigen Aufschliessung ergriffen werden 2 eine Verdichtung von Wohn und Arbeitsstatten soll angestrebt werden 3 in Gebieten in denen die Lebensbedingungen zuruckgeblieben sind sollen die wirtschaftlichen und sozialen Verhaltnisse sowie die kulturellen Einrichtungen verbessert werden wobei Gemeinden mit zentralortlicher Bedeutung zu fordern sind 4 die Leistungskraft des Zonenrandgebietes ist bevorzugt zu starken dass in all seinen Teilen Lebens und Arbeitsbedingungen sowie eine Wirtschafts und Sozialstruktur geschaffen werden die denen im gesamten Bundesgebiet mindestens gleichwertig sind die Bildungs Kultur Verkehrs Versorgungs und Verwaltungseinrichtungen sind vordringlich zu schaffen 5 die land und forstwirtschaftliche Bodennutzung ist zu erhalten fur landliche Gebiete sind eine ausreichende Bevolkerungsdichte und eine angemessene wirtschaftliche Leistungsfahigkeit anzustreben 6 in Verdichtungsraumen sollen die vorhandenen Bedingungen und Strukturen gesichert und verbessert werden 7 fur die Erhaltung den Schutz und die Pflege der Landschaft ist zu sorgen fur die Reinhaltung des Wassers die Sicherung der Wasserversorgung die Reinhaltung der Luft und den Schutz der Allgemeinheit vor Larmbelastigung ist ausreichend Sorge zu tragen 8 die landsmannschaftliche Verbundenheit soll berucksichtigt werden 9 die Erfordernisse der zivilen und militarischen Verteidigung sind zu beachten Die vorstehenden Grundsatze waren fur alle raumwirksamen Planungen und Massnahmen der Behorden des Bundes gultig einschliesslich der bundesunmittelbaren Planungstrager Korperschaften Anstalten und Stiftungen des offentlichen Rechts sowie fur die Landesplanung der Lander die wiederum ubergeordnete und zusammenfassende Programme und Plane aufzustellen hatten Ab 1966 erstellte die Bundesregierung jeweils alle zwei Jahre einen Raumordnungsbericht seit 2009 werden diese vom Bundesinstitut fur Bau Stadt und Raumforschung herausgegeben Gemass Auftrag des Bundestages vom 3 Juli 1969 beschlossen die Ministerkonferenz fur Raumordnung am 14 Februar 1975 und die Bundesregierung am 23 August 1975 die Aufstellung eines Bundesraumordnungsprogramms BROP mit dem die regionale Verteilung der raumwirksamen Bundesmittel festgelegt wurde 5 Literatur BearbeitenGunter Brenken Das Bundesraumordnungsprogramm Entstehung Inhalt und Bedeutung in Raumforschung und Raumordnung Bd 33 1975 S 103 108 Susan Grotefels Christian Bonker Werner Hoppe Offentliches Baurecht Raumordnungsrecht Stadtebaurecht Bauordnungsrecht 4 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2010 ISBN 978 3 406 59163 1 Willi Arenz Hans J Heide Hartmut Dyong Werner Cholewa Raumordnung in Bund und Landern Kommentar zum Raumordnungsgesetz des Bundes und Vorschriftensammlung aus Bund und Landern Loseblattsammlung Stand Dezember 2009 4 Auflage Verlag Kohlhammer Stuttgart 2009 ISBN 978 3 17 017921 9 Konrad Goppel Peter Runkel Willy Spannowsky Raumordnungsgesetz ROG Kommentar 2 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71936 3 Weblinks BearbeitenText des Raumordnungsgesetzes Bundesministerium fur Wohnen Stadtentwicklung und Bauwesen Raumordnung amp RaumentwicklungEinzelnachweise Bearbeiten Deutscher Bundestag Drucksache II 1656 6 September 1955 abgerufen am 3 August 2023 Gunter Koch Grunes Licht fur Raumordnung In Die Zeit Band 05 1 Februar 1963 Heinrich Mading The SARO Report 1961 In Sciendo 31 August 2017 abgerufen am 1 August 2023 Bundesminister der Justiz Bundesgesetzblatt I In Nr 16 21 April 1965 abgerufen am 31 Juli 2023 Bundesministerium des Innern und fur Heimatschutz Bundesraumordnungsprogramm In FragDenStaat 1975 abgerufen am 31 Juli 2023 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Raumordnungsgesetz Deutschland amp oldid 236157342