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Der Promotion of Bantu Self Government Act Act No 46 1959 Afrikaans Wet op die Bevordering van Bantoe selfbestuur deutsch etwa Gesetz zur Beforderung der Bantu Selbstverwaltung aus dem Jahre 1959 war ein Gesetz der Apartheidpolitik in Sudafrika das die Umwandlung bisheriger Reservate in Homelands mit einem gewissen Grad von Selbstverwaltung in die Wege leitete Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Zweck und Ziele 3 Commissioners General 4 Korrespondierende Gesetze zum Promotion of Bantu Self Government Act 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseVorgeschichte BearbeitenDieses Gesetz bildet eine legislative Folgeentwicklung des Bantu Authorities Act von 1951 Zweck und Ziele BearbeitenMittels dieses Gesetzes gliederte die sudafrikanische Regierung die schwarze Bevolkerung relativ beliebig in so genannte National Units deutsch etwa Nationalitatengruppen und wies sie auf der Basis eines verordneten Heimatrechtes den dafur vorgesehenen Homelands zu Zunachst gab es acht National Units die man spater um eine weitere erganzte woraus zehn Homelands fur Xhosa zwei Homelands Ciskei und Transkei hervorgingen 1 Mit diesem legislativen Schritt wurde indirekte Vertretung der schwarzen Bevolkerung durch weisse Reprasentanten im Parlament der Sudafrikanischen Union beendet 2 3 In Folge dieser fundamentalen Veranderung standen der schwarzen Bevolkerung unabhangig von ihrem unmittelbaren Aufenthaltsort politische Rechte nur noch in den fur sie jeweils verbindlich zugewiesenen Homelands zu Zur Wahrung weisser Interessen in diesen Gebieten wurden auf der Grundlage dieses Gesetzes durch den Governor General Charles Robberts Swart funf Commissioners General berufen Diesen oblag es die ihnen unterstellten Gebiete nach den Vorstellungen der Zentralregierung in Pretoria unter Berucksichtigung der Selbstverwaltungsbefugnisse zu entwickeln 1 4 Die sich mit diesem Gesetz vollziehende Verwaltungsentwicklung sah weiterhin vor dass nach Massgaben der sudafrikanischen Regierung von den regionalen Behorden Steuern erhoben werden konnten und die Selbstverwaltungsaktivitaten allmahlich voranschritten Der eingeraumten Autonomie waren enge Grenzen gesetzt Die tatsachliche Kontrolle erfolgte durch den South African Development Trust und durch das Departement of Bantu Administration das die Mittel fur Entwicklungsaufgaben im Einzelnen gewahrte Zur effektiven Steuerung der weissen Aufsichtsfunktion existierten neben den Homelandbehorden so genannte Technical Committes als parallel geschaltete Verwaltungseinheiten der Bantu Administration 5 Im Jahr 1971 waren das beispielsweise 50 Verwaltungseinheiten des Ministeriums 6 Zur Erlangung des Selbstverwaltungsrechtes in den Homelands erliess das weisse Parlament in Pretoria eigene das jeweilige Territorium betreffende Gesetze Diese werden zusammen als Homeland Self Government Acts bezeichnet Die oberen Verwaltungsbehorden die Territorial Authorities wandelte man dabei zu gesetzgebenden Korperschaften Legislative Assemblies mit ex officio und gewahlten Mitgliedern um Letztere waren stets in zahlenmassiger Minderheit vertreten 7 Commissioners General BearbeitenIm Juni 1960 wurden berufen 8 Werner Willi Max Eiselen fur die Gruppe der Nord Sotho mit Verwaltungssitz in Turfloop ein ehemaliger Staatssekretar im Ministerium Bantu Administration S F Papenfus fur die Gruppe der Sud Sotho mit Verwaltungssitz in Witzieshoek ein ehemaliger Parlamentsabgeordneter WK Harrismith und Mitglied der Native Affairs Commission I S Kloppers fur die Gruppe der Tswana mit Verwaltungssitz in Mafeking ein ehemaliger Senator C G Nel fur die Gruppe der Zulu und Swasi mit Verwaltungssitz in Nongoma ein ehemaliger Senator J H Abraham fur die Gruppe der Xhosa mit Verwaltungssitz in Umtata ein ehemaliger Parlamentsabgeordneter WK Groblersdale Korrespondierende Gesetze zum Promotion of Bantu Self Government Act BearbeitenBantu Authorities Act 1951 zum Aufbau spezifischer Verwaltungseinheiten in den Homelands Bantu Homelands Citizen Act 1970 zur Ausburgerung der schwarzen Sudafrikaner durch automatischen Entzug ihrer sudafrikanischen Staatsangehorigkeit Bantu Homelands Constitution Act Act No 21 1971 zum Aufbau eigenstandiger Regierungsstrukturen in den HomelandsLiteratur BearbeitenChristoph Sodemann Die Gesetze der Apartheid Bonn 1986 ISBN 3 921614 15 5 Manfred Kurz Indirekte Herrschaft und Gewalt in Sudafrika Arbeiten aus dem Institut fur Afrika Kunde Nr 30 Hamburg Institut fur Afrika Kunde 1981 Andrea Lang Separate Development und das Departement of Bantu Administration in Sudafrika Geschichte und Analyse der Spezialverwaltung fur Schwarze Arbeiten aus dem Institut fur Afrika Kunde Bd 103 Hrsg v Verbund Stiftung Deutsches Ubersee Institut Hamburg 1999 ISBN 3 928049 58 5 Weblinks Bearbeiten1959 Promotion of Bantu Self Government Act No 46 auf www nelsonmandela org englisch Einzelnachweise Bearbeiten a b Manfred Kurz S 44 Christoph Sodemann S 218 Manfred Kurz S 45 Segregationist Legislation Timeline 1950 1959 The Promotion of Bantu Self Government Act of 1959 auf www sahistory org za englisch Andrea Lang S 82 85 Andrea Lang S 85 zitiert aus anonym Self Rule in Progress In Bantu 7 1971 S 24 Andrea lang S 84 85 SAIRR A Survey of Race Relations in South Africa 1959 1960 Johannesburg 1961 S 107 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Promotion of Bantu Self Government Act amp oldid 239227239