www.wikidata.de-de.nina.az
Die Produkthaftung ist ein Teil des deutschen Deliktsrechts Sie ist in den 1 bis 19 des Produkthaftungsgesetzes ProdHaftG geregelt und von der verschuldensabhangigen Produzentenhaftung nach 823 BGB zu unterscheiden Die Produkthaftung setzt weder einen Vertrag zwischen dem Hersteller und dem Endverbraucher voraus noch ist ein Verschulden fur die Haftung des Herstellers erforderlich Vielmehr soll der Endabnehmer vor bestimmten von einem fehlerhaften Produkt ausgehenden Gefahren unabhangig von einem Verschulden des Herstellers geschutzt werden auch wenn sich diese erst nach Inverkehrbringen des Produkts gezeigt haben Es handelt sich also um eine reine Gefahrdungshaftung Mangels Vertrags oder Kontakt zwischen Hersteller und Endabnehmer der das Produkt in der Regel bei einem Zwischenhandler erworben hat scheiden Anspruche aus Gewahrleistung positiver Vertragsverletzung pVV und der culpa in contrahendo cic Verschulden vor Vertragsabschluss aus Auch ein Vertrag zugunsten Dritter kommt regelmassig nicht in Betracht da der Endabnehmer dem Hersteller und den Zwischenhandlern noch nicht bekannt ist und daher in dem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag nicht einbezogen ist Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Gesetzliche Regelung 2 1 Produkthaftungsgesetz 2 2 Weitere Gesetze 3 Die Haftungsvoraussetzungen 3 1 Schutzgutverletzung 3 2 Vorliegen eines Produktes 3 3 Inverkehrbringen 3 4 Vorliegen eines Fehlers 4 Die Haftungsadressaten 4 1 Der tatsachliche Hersteller 4 2 Der Quasi Hersteller 4 3 Der Importeur 4 4 Der Lieferant 4 5 Mehrere Haftende 5 Der Haftungsumfang 5 1 Haftung bei Sachschaden 5 2 Haftung bei Korper und Gesundheitsschaden 5 3 Haftung bei Totung 5 4 Haftungshochstbetrag 5 5 Haftungsminderung 5 6 Die Verjahrung der Anspruche 6 Literatur 7 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenSchon Rechtsordnungen des Mittelalters verlangten fur verschiedene Tatigkeiten und Produkte angemessene Pflichten fur Sorgfalt und das Inverkehrbringen zu beachten Auf Basis des am 1 Januar 1900 in Kraft getretenen BGB wurde als eine der ersten Auslegungen durch das Reichsgericht in Leipzig 1903 die allgemeine Sorgfaltspflicht definiert Sie ist eine Pflicht zum Handeln bzw Unterlassen zum Vermeiden Verhindern oder Vermindern von abwendbaren Gefahren fur den Benutzer oder Dritte und bildet die Grundlage fur die spateren gesetzlichen Regelungen Gesetzliche Regelung BearbeitenProdukthaftungsgesetz Bearbeiten Hauptartikel Produkthaftungsgesetz Deutschland Weitere Gesetze Bearbeiten Weitere Tatbestande der Produkthaftung finden sich in Spezialgesetzen wie beispielsweise dem deutschen Arzneimittelgesetz oder dem Lebensmittelgesetz Dort sind teils abweichende Regelungen zu Haftungsgrenzen und Produktbegriff niedergelegt 1 Die Haftungsvoraussetzungen BearbeitenSchutzgutverletzung Bearbeiten Zu den in 1 Abs 1 Satz 1 ProdHaftG genannten Schutzgutern gehoren Leben Korper Gesundheit und andere Sachen als die fehlerhafte Sache siehe Fehlproduktion Die Schutzguter des Lebens des Korpers und der Gesundheit wurden in der EG Richtlinie 85 374 EWG nicht naher definiert Insoweit ist davon auszugehen dass die Definition sich nach der Rechtsordnung des jeweiligen Mitgliedsstaates richtet Da auch im ProdHaftG keine Definition enthalten ist wird in den einschlagigen Kommentaren auf die Definition des 823 Abs 1 BGB verwiesen Die Haftung fur die Beschadigung von Sachen ist im Produkthaftungsgesetz begrenzt auf andere Sachen als das fehlerhafte Produkt welche zum privaten Ge oder Verbrauch bestimmt waren und hierzu vom Geschadigten hauptsachlich verwendet wurden Diese Formulierung schliesst u a Schaden an Erzeugnissen im Rahmen einer geschaftlichen Tatigkeit aus Vorliegen eines Produktes Bearbeiten Ein Produkt ist im 2 ProdHaftG jede bewegliche Sache auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet und Elektrizitat Die ausdruckliche Erwahnung des elektrischen Stroms war notwendig da dieser im deutschen Recht nicht als bewegliche Sache gilt Eine Sache die Teil einer anderen beweglichen Sache ist diese Ausdifferenzierung erlaubt es auch den Hersteller eines Einzelteils oder eines wesentlichen Bestandteils einer anderen Sache in Anspruch zu nehmen Die Haftung des Herstellers greift dann nicht wenn das Produkt gemass 1 Abs 2 Nr 3 ProdHaftG nicht fur den Verkauf oder eine Art des Vertriebs mit wirtschaftlichen Zweck hergestellt und nicht im Rahmen der beruflichen Tatigkeit hergestellt oder vertrieben wurde Wichtig ist neben diesem auch dass bei der Geltendmachung von Anspruchen auf Grundlage des ProdHaftG lediglich zivilrechtliche Anspruche geltend gemacht werden Schadensersatz neben der Leistung jedoch keine strafrechtlichen Inverkehrbringen Bearbeiten 1 Abs 2 Nr 1 ProdHaftG schliesst die Haftung des Produzenten fur den Fall aus dass er das Produkt nicht in den Verkehr gebracht hat Inverkehrbringen ist jedes Uberlassen an andere Wurde das Produkt gestohlen unterschlagen oder ging es beim Transport verloren und wurde von einem anderen gefunden so kommt kein Inverkehrbringen in Betracht und eine Haftung nach ProdHaftG greift somit nicht Wird das Produkt zum Zwecke der Erprobung oder Prufung an andere ubergeben gilt es ebenfalls nicht als in Verkehr gebracht Vorliegen eines Fehlers Bearbeiten Voraussetzung der Produkthaftung ist gemass 1 Abs 1 S 1 ProdHaftG ferner dass ein Fehler der schadensursachlichen Sache vorlag Ein Fehler liegt dann vor wenn ein Produkt nicht die erforderliche Sicherheit bietet Bei der Bewertung des erforderlichen Masses an Sicherheit mussen besonders die Darbietung des Produkts der zu erwartende Gebrauch und der Zeitpunkt des Inverkehrbringens beachtet werden Der Fehler muss zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens schon vorgelegen haben und darf nicht spater durch ubliche Abnutzung oder Einwirkung entstanden sein Die Haftungsadressaten BearbeitenAuch wenn in 1 Abs 1 Satz 1 ProdHaftG nur der Hersteller als Haftender genannt wird ist eine Differenzierung notwendig da verschiedene Arten des Herstellers unterschieden werden Daneben mussen sich auch andere Personen in bestimmten Fallen wie oder als Hersteller einer Sache behandeln lassen Der tatsachliche Hersteller Bearbeiten Der tatsachliche Hersteller ist die Person die eigenverantwortlich ein Produkt erzeugt oder gewonnen hat Zitat nach Taschner Frietsch 4 Rdn 12 Dabei umfasst der Begriff des Herstellers den Hersteller des Endproduktes Teilproduktes und Grundstoffes Alle drei haften gegenuber dem Geschadigten gleichermassen fur einen auf ihre Person bezogenen Fehler des Produktes Ausgeschlossen sind solche Personen die ein Produkt lediglich auf Anweisung abpacken oder portionieren dabei aber nicht in dessen Substanz eingreifen Der Hersteller des Endproduktes haftet gegenuber dem Endkunden fur alle Fehler des Produktes auch wenn lediglich ein zugekauftes Teilprodukt fehlerhaft war Der Quasi Hersteller Bearbeiten Auch wer nicht der tatsachliche Hersteller eines Produktes ist muss sich nach 4 Abs 1 Satz 2 ProdHaftG als solcher behandeln lassen wenn er sich durch das Anbringen seines Namens Marke oder anderen unterscheidungskraftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt Dabei ist nicht unbedingt das An oder Aufbringen eines Markennamens oder eines Markenzeichens auf dem Produkt notwendig Es reicht durchaus wenn dies auf der Verpackung oder einem Beipackzettel geschieht Der Importeur Bearbeiten Auch der Importeur der ein Produkt mit wirtschaftlichem Zweck aus einem Drittstaat in den Geltungsbereich des Abkommens uber den Europaischen Wirtschaftsraum einfuhrt haftet gemass 4 Abs 2 ProdHaftG wie ein Hersteller Hintergrund ist dass es unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes dem Geschadigten nicht zuzumuten ist seine Rechte in einem Drittstaat geltend machen zu mussen Der Import muss im Rahmen der geschaftlichen Tatigkeit und zum Zweck des Vertriebs geschehen Der Lieferant Bearbeiten Auch der Lieferant eines Produktes kann wie der Hersteller haften wenn er seinen Lieferanten oder den Hersteller nicht benennen kann Bei einem Import aus einem Drittstaat haftet der Lieferant auch dann wenn er zwar den Hersteller benennen kann aber nicht den Importeur Die Haftung des Lieferanten ist als hilfsweise Losung zu betrachten die verhindern soll dass die Haftung nach ProdHaftG durch Inverkehrbringen anonymer Produkte unterlaufen wird Mehrere Haftende Bearbeiten Im Laufe der Produktionskette kann es dazu kommen dass mehrere Personen ersatzpflichtig fur einen Schaden sind In diesem Fall haften sie nach 5 Satz 1 ProdHaftG gegenuber dem Geschadigten als Gesamtschuldner Falls der Schaden aber durch Instruktionsfehler falsche Bedienungsanleitung oder anderweitige Fehler falscher Einbau des Endhersteller entstanden ist so muss nur dieser haften Der Haftungsumfang BearbeitenDer Umfang der Haftung nach ProdHaftG ist teilweise begrenzt Haftung bei Sachschaden Bearbeiten Bei der Haftung fur Sachschaden gilt gemass 11 ProdHaftG eine Selbstbeteiligung in Hohe von 500 00 Ansonsten ist die Haftung der Hohe nach unbegrenzt Zu beachten ist nur die Einschrankung aus 1 Abs 1 Satz 2 ProdHaftG auf andere Sachen als die fehlerhafte Sache die zum privaten Ge oder Verbrauch bestimmt waren Haftung bei Korper und Gesundheitsschaden Bearbeiten Bei einem Gesundheitsschaden sind zunachst die Kosten einer Heilbehandlung zu ersetzen Auch Erwerbsschaden konnen vom Geschadigten geltend gemacht werden Der zu ersetzende Schaden bemisst sich nach dem jeweiligen Erwerbsausfall Ebenfalls zu ersetzen sind die Kosten einer durch die Verletzung notwendig gewordenen Umschulung soweit diese zur Abwendung des Verdienstausfalles objektiv sinnvoll ist sowie alle beruflichen Rehabilitationskosten Ebenso kann der Geschadigte die Kosten einer Vermehrung seiner Bedurfnisse aufgrund der Verletzung geltend machen Dazu gehoren beispielsweise Kosten fur Diatverpflegung Gehhilfen Rollstuhle oder hausliche Betreuung Auch Ersatz immateriellen Schadens also Schmerzensgeld kann verlangt werden Haftung bei Totung Bearbeiten Wird der Geschadigte durch oder infolge des Schadens getotet regelt 7 ProdHaftG den Umfang der Haftung Haftungshochstbetrag Bearbeiten Durch 10 Abs 1 ProdHaftG wird ein Haftungshochstbetrag von 85 Millionen Euro fur Personenschaden festgesetzt Dieser bezieht sich sowohl auf die Haftung gegenuber mehreren Geschadigten aus einem Schadensereignis als auch fur sogenannte Serienschaden Bei Serienschaden handelt es sich um Schaden aller Personen aus einem Fehler einer Produktserie Haftungsminderung Bearbeiten Die Haftung fur einen Schaden kann bei einem Mitverschulden des Geschadigten nach 6 Abs 1 ProdHaftG gemindert werden Es gelten die allgemeinen Regeln zum Mitverschulden gem 254 BGB mit einigen Besonderheiten Die Verjahrung der Anspruche Bearbeiten Die Anspruche des Geschadigten verjahren nach 12 Abs 1 ProdHaftG drei Jahre nachdem der Geschadigte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat oder Kenntnis hatte erlangen mussen Gehemmt wird die Verjahrung gemass 12 Abs 2 ProdHaftG durch Verhandlungen zwischen den Parteien Im ubrigen verweist das Gesetz in 12 Abs 3 auf die Vorschriften des BGB insb 195 198 195 regelmassige Verjahrungsfrist betragt 3 Jahre 198 Verjahrung bei Rechtsnachfolge Sind allerdings seit dem Inverkehrbringen des Produkts mehr als zehn Jahre vergangen konnen gem 13 Abs 1 ProdHaftG keine Anspruche mehr geltend gemacht werden es sei denn es ist ein Rechtsstreit oder Mahnverfahren bereits anhangig Literatur BearbeitenSebastian Polly EU Products Law A Guide to Product Compliance Product Liability and Product Safety for the Automotive amp Mobility Industry epubli 2020 ISBN 978 3 7531 0696 0 Sebastian Polly EU Product Compliance Safety and Liability A Best Practice Guide for the Automotive Sector Beuth Verlag 2018 ISBN 978 3 410 24247 5 Claudius Eisenberg Rainer Gildeggen Andreas Reuter Andreas Willburger Produkthaftung 1 Auflage Oldenbourg Verlag Munchen 2008 ISBN 978 3 486 58575 9 Hans Josef Kullmann ProdHaftG 5 neu bearbeitete Auflage Erich Schmidt Verlag Berlin 2006 ISBN 3 503 09355 9 Tobias Lenz Produkthaftungsrecht Produktbeobachtung und ruckruf NJW Praxis Band 9 1 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2011 ISBN 978 3 406 48161 1 Einzelnachweise Bearbeiten Looschelders Schuldrecht Besonderer Teil 2013 S 470 f Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Produkthaftung Deutschland amp oldid 235345339