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Das Patrimonialgericht Burg Grafenrode war ein Patrimonialgericht das als Kondominat organisiert war und ausschliesslich das Dorf Burg Grafenrode umfasste Inhaltsverzeichnis 1 Besitzverhaltnisse im Kondominat 2 Ubergang an das Grossherzogtum Hessen Hessen Darmstadt 3 Literatur 4 EinzelnachweiseBesitzverhaltnisse im Kondominat BearbeitenAm Ende des Alten Reiches gehorte das Patrimonialgericht Burg Grafenrode zu je einem Drittel 1 dem Kurfursten von Hessen als Graf von Hanau den Freiherren Wetzel genannt von Carben die ihr Drittel ursprunglich als Lehen von Kurmainz besessen hatten und den Freiherren von Eltz Ubergang an das Grossherzogtum Hessen Hessen Darmstadt BearbeitenAm 11 Mai 1810 schlossen das Grossherzogtum und das Kaiserreich Frankreich einen Staatsvertrag 2 mit dem Frankreich Gebiete die es 1806 Kurhessen abgenommen hatte an das Grossherzogtum weiter gab Der im Mai geschlossene Vertrag wurde von Napoleon aber erst am 17 Oktober 1810 unterschrieben 3 Das hessische Besitzergreifungspatent datiert vom 10 November 1810 4 Damit fiel auch das 1806 beschlagnahmte bis dahin franzosisch verwaltete ehemals kurhessische Drittel am Patrimonialgericht Burg Grafenrode an das Grossherzogtum Hessen Hessen Darmstadt Die Patrimonialgerichtsbarkeit umfasste nicht nur die erstinstanzliche Rechtsprechung sondern auch eine Reihe von Kompetenzen im Bereich der offentlichen Sicherheit und Ordnung ahnlich der eines Amtes in grosseren Territorien Der Staat war im Sinne seines Gewaltmonopols bestrebt die mit dem Patrimonialgericht verbundenen hoheitlichen Kompetenzen ubernehmen und bemuhte sich auch die anderen Anteile zu erwerben Die Eltzer traten ihre entsprechenden Rechte am Patrimonialgericht zum 1 Juli 1822 an das Grossherzogtum Hessen ab 5 Ein Jahr spater einigten sich auch die Grafen von Solms Rodelheim im Rahmen einer umfassenderen Vereinbarung auch darauf dass das Solms Rodelheimer Drittel an das Grossherzogtum Hessen Hessen Darmstadt uberging 6 Das Grossherzogtum loste das Patrimonialgericht auf unterstellte es hinsichtlich der Verwaltung dem Landratsbezirk Vilbel und hinsichtlich der Rechtsprechung dem Landgericht Grosskarben 7 Literatur BearbeitenArthur Benno Schmidt Die geschichtlichen Grundlagen des burgerlichen Rechts im Grossherzogtum Hessen Curt von Munchow Giessen 1893 113 S Volltext in der Google Buchsuche S 106 Einzelnachweise Bearbeiten Burg Grafenrode Wetteraukreis In LAGIS Historisches Ortslexikon Stand 16 Oktober 2018 Text in franzosischer Sprache in Schmidt S 30ff Anm 100 Schmidt S 30 Schmidt S 33 Die Abtretung des Graflich von Eltzischen Antheils an der Patrimonial Juristiction zu Burggrafenrode betreffend vom 6 Juni 1822 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 19 vom 5 Juli 1822 S 211 Buchst A Nr 5 Die neue Eintheilung des Landes in Landraths und Landgerichtsbezirke betreffend vom 5 Juni 1823 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 20 vom 11 Juli 1823 S 231f 232 Buchst A Nr 5 Die neue Eintheilung des Landes in Landraths und Landgerichtsbezirke betreffend vom 5 Juni 1823 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 20 vom 11 Juli 1823 S 231f 232 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Patrimonialgericht Burg Grafenrode amp oldid 220696928