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Die Preisangabenverordnung PAngV ist eine deutsche Verbraucherschutzverordnung die mit zwischenzeitlichen Anderungen seit 1985 in Kraft ist Sie bestimmt unter anderem wie der Preis fur das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen im Verhaltnis zum Endverbraucher anzugeben ist sofern das Angebot gewerbs oder geschaftsmassig oder regelmassig in sonstiger Weise erfolgt BasisdatenTitel PreisangabenverordnungFruherer Titel PreisauszeichnungsverordnungAbkurzung PAngVArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von 1 PAngG 8 Abs 1 Nr 9 EichGRechtsmaterie WirtschaftsverwaltungsrechtFundstellennachweis 720 17 3Ursprungliche Fassung vom 18 September 1969 BGBl I S 1733 Inkrafttreten am 1 Januar 1970Neubekanntmachung vom 18 Oktober 2002 BGBl I S 4197 Letzte Neufassung vom 12 November 2021 BGBl I S 4921 Inkrafttreten derNeufassung am 28 Mai 2022GESTA C134Weblink Text der VerordnungBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 2 Literatur 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseZweck BearbeitenZweck der Preisangabenverordnung ist es durch eine sachlich zutreffende und vollstandige Verbraucherinformation Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewahrleisten und durch optimale Preisvergleichsmoglichkeiten die Stellung der Verbraucher gegenuber Handel und Gewerbe zu starken und den Wettbewerb zu fordern 1 Die Preisangabenverordnung ordnet unter anderem an dass Preise gegenuber Letztverbrauchern immer einschliesslich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben sind Endpreise Die blosse Angabe von Nettopreisen auch mit Zusatzen wie zzgl der gesetzlichen Mehrwertsteuer gegenuber Letztverbrauchern ist somit unzulassig Des Weiteren sind in vielen Fallen Grundpreise anzugeben wie sie etwa aus dem Lebensmittelregal im Supermarkt bekannt sind wo neben den Endpreisen der Waren auch die Preise umgerechnet auf die jeweils ubliche Grundeinheit Liter Kilogramm Meter etc angegeben sind Bei Online Angeboten ergibt sich aus der Preisangabenverordnung die Verpflichtung zur Angabe dass die Umsatzsteuer im Preis enthalten ist und in welcher Hohe noch Versandkosten hinzukommen 6 Abs Nr 2 PAngV Die Vorschriften der Preisangabenverordnung sind dazu bestimmt im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln Aus diesem Grunde stellt ein Verstoss gegen die Preisangabenverordnung in aller Regel auch einen Verstoss gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG dar 3 Abs 1 und 3a UWG Dies kann unter anderem durch Konkurrenten Verbande zur Forderung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder oder durch Verbraucherschutzverbande verfolgt werden Zusatzlich geht ein Verstoss gegen die Preisangabenverordnung haufig auch mit einem Verstoss gegen das aus 5 UWG folgende Verbot der irrefuhrenden Werbung einher Bei Verstossen gegen die Preisangabenverordnung kommen ausserdem Ordnungsgelder in Hohe von bis zu 25 000 Euro in Betracht 3 Abs 2 Wirtschaftsstrafgesetz In der Preisangabenverordnung wird auch die Preisauszeichnung geregelt So besagt 4 der Verordnung dass in Regalen ausgestellte Ware mit einem Preis versehen werden muss Eine unverbindliche Preisempfehlung ist dem Handler bei dieser Art von ausgestellter Ware nicht erlaubt Damit sollen die Preiswahrheit und die Preisklarheit gewahrleistet werden KreditinstituteFerner werden die Kreditinstitute durch die Preisangabenverordnung verpflichtet in Angeboten und Darlehensvertragen Kreditvertragen alle relevanten Preise Zinsen beziehungsweise Kosten Finanzierungskosten aufzufuhren Zusatzlich muss im Privatkundengeschaft auch der Effektivzinssatz fur die Vergleichbarkeit von Finanzierungen angegeben sein Dazu schreibt die Anlage zu 16 PAngV fur Verbraucherdarlehen gemass 491 BGB eine Gleichung fur den effektiven Jahreszins vor die im Kreditwesen auch auf andere Kreditarten freiwillig angewandt werden kann Die Gleichung stellt die Auszahlungen Darlehensauszahlungen k 1 m C k 1 X t k displaystyle sum k 1 m C k 1 X t k nbsp und die Einzahlungen Tilgungen Kreditzinsen und Nebenkosten l 1 m 1 D l 1 X s l displaystyle sum l 1 m1 D l 1 X s l nbsp gegenuber 2 k 1 m C k 1 X t k l 1 m 1 D l 1 X s l displaystyle sum k 1 m C k 1 X t k sum l 1 m1 D l 1 X s l nbsp Diese Gleichung zur Ermittlung des effektiven Jahreszinses druckt auf jahrlicher Basis die rechnerische Gleichheit zwischen der Summe der Gegenwartswerte der in Anspruch genommenen Verbraucherdarlehens Auszahlungsbetrage einerseits und der Summe der Gegenwartswerte der Ruckzahlungen Tilgung Zinsen und Verbraucherdarlehenskosten andererseits aus In der Gleichung ist X displaystyle X nbsp der effektive Jahreszins m displaystyle m nbsp die laufende Nummer des letzten Auszahlungsbetrages k displaystyle k nbsp die laufende Nummer eines Auszahlungsbetrages wobei 1 k m displaystyle 1 leq k leq m nbsp ist C k displaystyle C k nbsp die Hohe des Verbraucherdarlehens Auszahlungsbetrags mit der Nummer k displaystyle k nbsp t k displaystyle t k nbsp der in Jahren oder Jahresbruchteilen ausgedruckte Zeitraum zwischen der ersten Verbraucherdarlehensvergabe und dem Zeitpunkt der einzelnen nachfolgenden in Anspruch genommenen Verbraucherdarlehens Auszahlungsbetrage wobei t 1 0 displaystyle t 1 0 nbsp m 1 displaystyle m1 nbsp die laufende Nummer der letzten Tilgungs Zins oder Kostenzahlung l displaystyle l nbsp die laufende Nummer einer Tilgungs Zins oder Kostenzahlung D l displaystyle D l nbsp der Betrag einer Tilgungs Zins oder Kostenzahlung s l displaystyle s l nbsp der in Jahren oder Jahresbruchteilen ausgedruckte Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme des ersten Verbraucherdarlehens Auszahlungsbetrags und dem Zeitpunkt jeder einzelnen Tilgungs Zins oder Kostenzahlung Zugrunde gelegt werden fur ein Jahr 365 Zinstage bzw fur ein Schaltjahr 366 Tage 52 Wochen oder 12 Standardmonate Ein Standardmonat hat 30 41666 Tage also 365 12 unabhangig davon ob es sich um ein Schaltjahr handelt oder nicht Literatur BearbeitenStefan Volker Preisangabenrecht Recht der Preisangaben und Preiswerbung Mit PAngV und UWG 2 Auflage C H Beck Munchen 2002 ISBN 3 406 49130 8 zudem mit kommentiert in den meisten Kommentaren zum UWGWeblinks BearbeitenPreisangabenverordnung PAngV aktuelle Fassung Preisangabenverordnung PAngV bis Juni 2022 geltende Fassung Hermann Josef Omsels Kommentierung der Preisangabenverordnung In Online Kommentar zum Wettbewerbsrecht Einzelnachweise Bearbeiten Preisangabenverordnung ipwiki de abgerufen am 7 August 2011 Horst Peters Wirtschaftsmathematik 2022 S 108 f Normdaten Werk GND 4122315 9 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Preisangabenverordnung amp oldid 237516744