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Das Oberste Parteigericht der NSDAP war die hochste Instanz der nationalsozialistischen Parteigerichte zur Durchfuhrung von Parteiordnungsverfahren Das Gericht hatte seinen Sitz am Karolinenplatz 4 in Munchen Das wiederaufgebaute Gebaude an der Stelle des ehemaligen Obersten Parteigerichts der NSDAP 2013Durch die Satzung der NSDAP vom 21 Juli 1921 wurden ein Schlichtungsausschuss und ein Untersuchungsausschuss eingerichtet der alle Neuaufnahmen und Parteiausschlussverfahren zu beurteilen hatte Adolf Hitler sah diese Ausschusse als Instrumentarium innerparteiliche Opposition zu unterbinden Nach Wiedergrundung der NSDAP 1925 wurden die beiden Ausschusse zum Untersuchungs und Schlichtungsausschuss USchlA vereint Laut der Satzung vom 25 Mai 1926 war die Hauptaufgabe des neuen Gremiums die Prufung von Aufnahme und Ausschlussverfahren und die Schlichtung innerparteilicher Streitigkeiten Auf Gau und Ortsebene wurden lokale USchlAs gebildet denen der USchlA in Munchen vorstand Die Gremien umfassten einen Vorsitzenden und zwei Beisitzer Um die Gremienmitglieder als ausfuhrendes Organ der Parteifuhrung nicht zu binden wurden die zum Ausschluss fuhrenden Tatbestande nicht genau definiert was dazu fuhrte dass die Richter weiterreichende Freiheiten hatten Zur Darstellung rechtsstaatlicher Grundsatze wurden 1929 fur die USchlAs neue Richtlinien erlassen die sich an der Strafprozessordnung orientierten 1931 wurde die Zustandigkeit auf die SA und SS erweitert Nach der Einfuhrung des Gesetzes zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat im Dezember 1933 wurden die USchlA in Parteigerichte umbenannt an deren Spitze das oberste Parteigericht mit mehreren Kammern stand 1934 wurden die Verfahren durch neue Richtlinien mehr an Strafverfahren angeglichen Der Strafkatalog wurde erweitert und Wiederaufnahmeverfahren zugelassen Die Parteigerichte wurden als eigener Zweig der staatlichen Gerichte angesehen staatliche Gerichte mussten Rechtshilfe leisten ab 1936 hatten Richter die Juristen waren das Recht Zeugen und Sachverstandige zu vereidigen Bestrebungen fur die SA eine eigene Gerichtsbarkeit zu schaffen scheiterten am Veto Hitlers und dem Widerstand der Justiz und der Reichswehr Das Gericht spielte nach den Novemberpogromen 1938 eine wichtige Rolle da es durch seine Verfahren half Verbrechen zu vertuschen und Tater zu decken und so die NS Diktatur festigte Nach der Verhandlung gegen Josef Wagner bei dem das Gericht gegen den Willen Hitlers aus formaljuristischen Grunden keine Grunde fur eine Verurteilung sah wurde die Macht des Gerichtes deutlich reduziert insbesondere da jedes Urteil von der Parteikanzlei bestatigt werden musste 1944 wurden fast alle parteigerichtlichen Verfahren ausgesetzt Personen die am obersten Parteigericht tatig waren BearbeitenBruno Heinemann Vorsitzender bis 1927 Walter Buch Vorsitzender von 1927 bis 1945 Karl Ostberg Ulrich Graf Hans Frank Wilhelm Grimm Kammervorsitzender bis 9 Marz 1939 1 Walter KnopLiteratur BearbeitenNils Block Die Parteigerichtsbarkeit der NSDAP Lang Frankfurt am Main u a 2002 ISBN 3 631 39097 1 Europaische Hochschulschriften Reihe 2 Rechtswissenschaft 3377 Zugleich Berlin Freie Univ Diss 2001 Einzelnachweise Bearbeiten Helmut Heiber Institut fur Zeitgeschichte Regesten Teil 1 Band 1 Akten der Partei Kanzlei der NSDAP Oldenbourg Verlag 1983 ISBN 3 486 49641 7 S 379 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Oberstes Parteigericht der NSDAP amp oldid 226991056