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Die Normenhierarchie im Volkerrecht beschreibt die Frage des Vorrangs bestimmter Rechtsnormen des Volkerrechts vor anderen Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsquellen des Volkerrechts 2 Ubereinstimmende Normen 3 Normenkollision 3 1 Zwischen den Parteien 3 2 Zwischen anderen Beteiligten 4 Zwingendes Volkerrecht 5 Art 103 UN Charta 6 Verhaltnis der Rechtsquellen in der Praxis 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseRechtsquellen des Volkerrechts BearbeitenArt 38 Abs 1 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs IGH Statut nennt als Rechtsquellen des Volkerrechts volkerrechtliche Vertrage Volkergewohnheitsrecht und allgemeine Rechtsgrundsatze Diese Rechtsquellen sind untereinander grundsatzlich gleichrangig 1 Ubereinstimmende Normen BearbeitenDa sich die verschiedenen Rechtsquellen unabhangig voneinander entwickeln konnen verschiedene volkerrechtliche Normen mit dem gleichen Inhalt nebeneinander bestehen In diesem Fall gelten beide Normen parallel Dadurch kann zum Beispiel eine Norm die Inhalt eines volkerrechtlichen Vertrages ist auch gegenuber dritten Staaten angewendet werden wenn die entsprechende Norm gleichzeitig auch volkergewohnheitsrechtlich gilt 2 Beispielsweise konnte der IGH im Nicaragua Urteil aufgrund eines Vorbehalts der USA zur Unterwerfungserklarung gem Art 36 Abs 2 des IGH Statut nicht uber Verstosse der USA gegen die UN Charta entscheiden Allerdings stellte der IGH fest dass sich dieselben Verpflichtungen auch aus dem Volkergewohnheitsrecht ergaben und verurteilte die USA entsprechend 2 3 Normenkollision BearbeitenSofern sich verschiedene Rechtsnormen widersprechen ist zunachst zu klaren ob eine davon zwingendes Volkerrecht darstellt Ist dies nicht der Fall sind zwei Konstellationen zu unterscheiden Zwischen den Parteien Bearbeiten Wenn es sich um Normen handelt die zwischen allen Beteiligten gelten so bestimmt sich das Verhaltnis nach den allgemeinen Regeln das heisst Die speziellere Regelung geht der allgemeineren vor lex specialis derogat legi generali Die spatere Regelung geht der fruheren vor lex posterior derogat legi priori Daruber hinaus sind verschiedene Rechtssatze zwischen den Parteien gemass Art 31 Abs 3 lit c des Wiener Ubereinkommens uber das Recht der Vertrage WVK moglichst harmonisierend auszulegen 4 Zwischen anderen Beteiligten Bearbeiten Geht ein Staat widerspruchliche Rechtsbindungen zu verschiedenen Parteien ein so sind diese zueinander gleichrangig In diesem Fall kann sich der Staat keinem seiner Vertragspartner gegenuber auf seine Verpflichtungen gegenuber anderen Staaten berufen Fur daraus entstehende Vertragsverletzungen ist der Staat verantwortlich 5 Zwingendes Volkerrecht Bearbeiten Hauptartikel Ius cogens Einen besonderen Status hat das sogenannte zwingende Volkergewohnheitsrecht das ius cogens Dieses wird in Art 53 WVK definiert E ine Norm die von der internationalen Staatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit angenommen und anerkannt wird als eine Norm von der nicht abgewichen werden darf und die nur durch eine spatere Norm des allgemeinen Volkerrechts derselben Rechtsnatur geandert werden kann Zum ius cogens gehoren beispielsweise das allgemeine Gewaltverbot das Verbot des Volkermordes der Sklaverei und der Apartheid 6 Ein volkerrechtlicher Vertrag der gegen zwingendes Volkerrecht verstosst ist gemass Art 53 WVK nichtig Ein Vertrag der gegen spater entstandenes ius cogens verstosst wird gemass Art 64 WVK nichtig und erlischt Auch neues Gewohnheitsrecht das bestehendem zwingendem Volkerrecht widerspricht kann nur wirksam entstehen wenn es selbst zwingendes Volkergewohnheitsrecht wird 7 Art 103 UN Charta BearbeitenArt 103 der UN Charta legt fest Widersprechen sich die Verpflichtungen von Mitgliedern der Vereinten Nationen aus dieser Charta und ihre Verpflichtungen aus anderen internationalen Ubereinkunften so haben die Verpflichtungen aus dieser Charta Vorrang Ob diese Norm lediglich den Vorrang von Charta Verpflichtungen statuiert so wie der Wortlaut nahelegt oder den widersprechenden Vertrag ganz oder teilweise unwirksam werden lasst ist umstritten 8 Letzteres wird insbesondere von Verfechtern der Charta als einer Verfassung des Volkerrechts vertreten Verhaltnis der Rechtsquellen in der Praxis BearbeitenIn der praktischen Rechtsanwendung wird in der Regel vorrangig auf volkerrechtliche Vertrage zuruckgegriffen Gewohnheitsrecht wird demgegenuber nachrangig angewendet Die allgemeinen Rechtsgrundsatze konnen sodann zur Beseitigung verbleibender Unklarheiten herangezogen werden Diese Vorgehensweise beruht jedoch nicht auf einer tatsachlichen Hierarchie sondern ist dem Umstand geschuldet dass sich Bestimmungen in Vertragen einfacher ermitteln lassen als Gewohnheitsrecht oder allgemeine Rechtsgrundsatze 1 Literatur BearbeitenAndreas von Arnauld Volkerrecht 4 Auflage C F Muller Heidelberg 2019 ISBN 978 3 8114 4961 9 Torsten Stein u a Volkerrecht 14 Auflage Vahlen Munchen 2017 ISBN 978 3 8006 5338 6 Volker Epping Wolff Heintschel von Heinegg Hrsg Volkerrecht 7 Auflage Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 71260 9 Weblinks BearbeitenWiener Ubereinkommen uber das Recht der Vertrage deutsche Ubersetzung in der schweizerischen Systematischen Sammlung des Bundesrechts Charta der Vereinten Nationen In UNRIC orgEinzelnachweise Bearbeiten a b Andreas von Arnauld Volkerrecht 4 Auflage C F Muller Heidelberg 2019 S 121 Rn 283 a b Oliver Dorr in Volker Epping Wolff Heintschel von Heinegg Hrsg Volkerrecht 7 Auflage C H Beck Munchen 2019 S 554 Rn 39 Urteil des IGH vom 18 November 1984 abgerufen am 10 Dezember 2020 Andreas von Arnauld Volkerrecht 4 Auflage C F Muller Heidelberg 2019 S 123 Rn 287 Torsten Stein u a Volkerrecht 14 Auflage Vahlen Munchen 2017 S 36 Rn 110 Andreas von Arnauld Volkerrecht 4 Auflage C F Muller Heidelberg 2019 S 124 Rn 289 Andreas von Arnauld Volkerrecht 4 Auflage C F Muller Heidelberg 2019 S 125 Rn 291 Rain Liivoja The Scope of the Supremacy Clause of the United Nations Charter The International and Comparative Law Quarterly Band 57 Nr 3 2008 S 583 612 Fur die Unwirksamkeit Torsten Stein u a Volkerrecht 14 Auflage Vahlen Munchen 2017 S 15 Rn 44 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Normenhierarchie Volkerrecht amp oldid 213984803