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Der Begriff nichtgebotener Gedenktag memoria ad libitum in liturgischen Buchern meist mit einem g abgekurzt bezeichnet im geltenden liturgischen Kalender der katholischen Kirche die Feier eines Heiligengedenkens das nach freiem Ermessen des Zelebranten oder des Rektors der Kirche in der heiligen Messe und im Stundengebet in Gemeinschaft begangen werden kann Im Gegensatz hierzu sind Hochfeste Feste und gebotene Gedenktage immer zu feiern solange sie nicht von einem hoherrangigen Tag der liturgischen Rangordnung verdrangt werden Diese Klassifizierung wurde im Rahmen der Liturgiereform mit der Neuordnung des Kirchenjahres und des Romischen Generalkalenders nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil am 14 Februar 1969 durch das Motu proprio Mysterii paschalis von Papst Paul VI approbiert und mit dem 1 Januar 1970 in Kraft gesetzt Sie loste eine seit dem 16 Jahrhundert geltende differenzierte Rangordnung liturgischer Feiern ab Durch nichtgebotene Gedenktage werden oft Heilige geehrt die im betreffenden Raum weniger bekannt sind Zum Teil geht es auch um Heilige deren Leben historisch kaum fassbar ist deren Verehrung aber aufgrund reicher Legendenbildung dennoch gewunscht wird und deren liturgische Feier so ermoglicht werden soll im Regionalkalender des deutschen Sprachraums sind das etwa die hll Georg 23 April Barbara 4 Dezember und Nikolaus 6 Dezember Siehe auch BearbeitenHeiligenkalender Allgemeiner Romischer Kalender Liste der Seligen und Heiligen Kirchenjahr Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Nichtgebotener Gedenktag amp oldid 225439350