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Das Gesetz des Landes Mecklenburg Vorpommern zur Ausfuhrung des Bundesnaturschutzgesetzes Naturschutzausfuhrungsgesetz NatSchAG M V ist das seit 22 Februar 2010 geltende Naturschutzgesetz des Landes Mecklenburg Vorpommern Es umfasst 43 Paragraphen in elf Kapiteln sowie drei Anlagen und regelt in konkurrierender Gesetzgebungskompetenz zusammen mit dem Bundesnaturschutzgesetz die Belange des Naturschutzes in Mecklenburg Vorpommern Der Gesetzestitel soll verdeutlichen dass dieses Landesgesetz keine landesrechtlichen Vollregelungen mehr enthalt sondern nur zusammen mit dem Bundesnaturschutzgesetz seine Wirkung entfaltet BasisdatenTitel Gesetz des Landes Mecklenburg Vorpommern zur Ausfuhrung des BundesnaturschutzgesetzesKurztitel NaturschutzausfuhrungsgesetzAbkurzung NatSchAG M VArt LandesgesetzGeltungsbereich Mecklenburg VorpommernRechtsmaterie Besonderes Verwaltungsrecht UmweltrechtFundstellennachweis GS Meckl Vorp Gl Nr 791 9Erlassen am 23 Februar 2010 GVOBl M V S 66 Inkrafttreten am 1 Marz 2010Letzte Anderung durch Art 4 G vom 15 Januar 2015 GVOBl M V S 30 36 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Februar 2015 Art 8 Abs 1 G vom 15 Januar 2015 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Entstehungsgeschichte 2 Unterschiede zum vorherigen Gesetz 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseEntstehungsgeschichte BearbeitenIm Rahmen der Foderalismusreform sollte in den Jahren 2006 bis 2009 ein Umweltgesetzbuch auf den Weg gebracht werden Das Ziel bestand darin landesrechtliche Vorgaben zu harmonisieren und zu vereinheitlichen um auf diesem Weg eine Starkung der Bundeslander gegenuber dem Bund zu erreichen Die bisherige Rahmengesetzgebungskompetenz in den Bereichen Naturschutz und Wasserwirtschaft ware abgeschafft worden Aufgrund des Widerstandes der CSU und des Bundeslandes Bayern scheiterte dies Im Sommer 2009 erfolgte eine Einigung auf die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz in der im Bundesrecht umfassende Regelungen getroffen werden die nur dann im Landesrecht zu konkretisieren sind wenn Vorgaben auf Bundesebene fehlen Das vorher als Rahmenrecht geltende Bundesnaturschutzgesetz wurde so zum unmittelbar geltenden Recht fur alle Bundesburger dass auf Detailbestimmungen im jeweiligen Landesrecht verzichtet 1 Im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz sind die Lander angehalten innerhalb eines halben Jahres nach Erlass des Bundesgesetzes eigene Regelungen zu erlassen um offene Details festzulegen Mit Beschluss des Bundesnaturschutzgesetzes zum September 2009 galt somit fur die Bundeslander eine Frist bis Marz 2010 eigene gesetzliche Regelungen zu treffen Den Weg dies uber eine Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes zu tun schlugen neben Mecklenburg Vorpommern auch Schleswig Holstein Niedersachsen Hamburg und Bremen ein Neben dem Naturschutzgesetz wurde auch das Landeswassergesetz Mecklenburg Vorpommern novelliert Die nun vorliegende Fassung basiert auf den Vorgangergesetzen aus den Jahren 1998 2002 und 2006 sowie der im 1 Halbjahr 2009 bereits erstellten Entwurfsfassung zur 2 Anderung des Landesnaturschutzgesetzes Im Vergleich halbierte sich der Gesetzestext durch die nun bundesweit einheitlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes was eine umfangreiche Deregulierung bedeutet Kritisiert wird die Vereinheitlichung in Einzelbereichen etwa der Verringerung der Gewasserschutzstreifen auf die bundeseinheitliche Vorgabe von 50 Metern Unterschiede zum vorherigen Gesetz BearbeitenIm neuen Landesnaturschutzgesetz mussten Regelungen die nun das Bundesnaturschutzgesetz unmittelbar regelt aufgehoben werden Sonderregelungen des bisherigen Landesnaturschutzgesetzes etwa zur Stiftung Umwelt und Natur fortgefuhrt sowie abweichende Regelungen neu gefasst werden Das NatSchAG MV wurde in Struktur Kapitelgliederung Paragraphenreihenfolge und Terminologie stark am Bundesnaturschutzgesetz ausgerichtet Zum uberwiegenden Teil finden sich die Inhalte in den gleichen Paragraphen wieder was eine Orientierung erleichtert Abweichungsfreie Bereiche also relativ strenge inhaltliche Vorgaben gibt das Bundesnaturschutzgesetz in allgemeinen Grundsatzen Artenschutz und Meeresnaturschutz vor Bisherige Vorgaben zur guten fachlichen Praxis wurden gestrichen da 5 BNatschG nun unmittelbar gilt Es gibt keine neuen Monitoringverpflichtungen Bund und Lander beobachten im Rahmen ihrer Zustandigkeit die Arten und Lebensraume die ihnen durch volkerrechtliche Verpflichtungen z B Berner Konvention und europaisches Recht im Rahmen von Natura 2000 vorgegeben sind In 11 NatSchAG MV wird erganzend zu den vier Ebenen der Landschaftsplanung Raumordnung im Bundesnaturschutzgesetz das Gutachtliche Landschaftsprogramm verpflichtend vorgeschrieben Was als Eingriff in Natur und Landschaft zu betrachten ist gibt 12 NatSchAG vor Der bisher vorrangige gleichartige und nah gelegene Ausgleich wurde dem im Naturraum liegenden gleichwertigen Ersatz gleichgestellt In diesem Themenfeld neu eingefuhrt wurden Regelungen zum Okokonto Eine dauerhafte Verschlechterung der belebten Natur Eingriff kann durch eine dauerhafte Aufwertung der belebten Natur kompensatorischer Charakter ausgeglichen werden Kompensationsmassnahmen konnen aufgrund der Kompensationsregelungen in 15 Absatz 2 auch in anderen Schutzgebieten durch Umsetzungen der Wasserrahmenrichtlinie sowie in Form von CEF Massnahmen erfolgen Zu beachten ist dass keine Doppelforderung etwa bei Planung und spaterer Umsetzung erfolgt damit es nicht zum Subventionsbetrug kommt Im Zuge der Kreisgebietsreform Mecklenburg Vorpommern 2011 ist eine verstarkte Verlagerung von Einzelaufgaben etwa in der Betreuung der Naturschutzgebiete sowie im Artenschutz auf die Landkreise zu erwarten Die im Bundesnaturschutzgesetz 2010 neu eingefuhrte Schutzgebietskategorie Nationales Naturmonument wird voraussichtlich auf die Insel Vilm angewendet werden 2 Der bisher umfangreiche Katalog an Leistungen der Naturparke wurde gestrichen Es gelten nun unmittelbar die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes 21 NatSchAG MV behandelt die 35 der Landesflache die als Natura 2000 Gebiet eingestuft sind Eine pauschale Unterschutzstellung durch Rechtsverordnungen der Landesregierung wird ermoglicht Mecklenburg Vorpommern orientierte sich hierbei an den Vorgaben anderer flachenhafter Bundeslander wie Rheinland Pfalz Die Einfuhrung einer neuen Schutzgebietskategorie etwa den Europaschutzgebieten in Osterreich unterblieb Weblinks BearbeitenGesamtausgabe des Naturschutzausfuhrungsgesetzes Abgerufen am 24 Juli 2015 Gesetzesentwurf vom 2 Dezember 2009 PDF 266 kB Mit Bezug zum Bundesnaturschutzgesetz und weiteren Erlauterungen ab S 74 Abgerufen am 24 Juli 2015 Einzelnachweise Bearbeiten 11 im alten BNatschG fallt somit weg Nationales Naturmonument neue Schutzgebietskategorie in Deutschland mit Nennung der geplanten Einstufung der Insel Vilm als Nationales NaturmonumentBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Naturschutzausfuhrungsgesetz Mecklenburg Vorpommern amp oldid 237348131