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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Zur gleichnamigen Website siehe Mundraub Website Mundraub ist ein ehemaliger Rechtsterminus der nur mehr in der gehobenen Allgemeinsprache verwendet wird Er bezeichnet den Diebstahl oder die Unterschlagung von Nahrungs oder Genussmitteln oder von anderen Gegenstanden des hauswirtschaftlichen Gebrauchs in geringer Menge oder von unbedeutendem Wert zum alsbaldigen Verbrauch Dieser Straftatbestand wurde mit Wirkung vom 1 Januar 1975 abgeschafft sodass heute die hoheren Strafen fur Diebstahl oder Unterschlagung verhangt werden konnen Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Heutige Rechtslage 3 Schweiz 4 Osterreich 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenNach der Bibel gab es Falle erlaubten Mundraubes Wenn du in den Weinberg eines andern kommst darfst du so viel Trauben essen wie du magst bis du satt bist nur darfst du nichts in ein Gefass tun Wenn du durch das Kornfeld eines andern kommst darfst du mit der Hand Ahren abreissen aber die Sichel darfst du auf dem Kornfeld eines andern nicht schwingen Dtn 23 25f EU Mundraub hiess im Strafgesetzbuch alter Fassung unscharf Verbrauchsmittelentwendung 370 Nr 5 StGB a F Im Entwurf des Strafgesetzbuchs von 1847 erschien die Anwendung einer ordentlichen Bestrafung wegen Diebstahls auf die Entwendung von Feld und Gartenfruchten als nicht mehr angemessen Die Entwurfe zur Feldpolizei Ordnung von 1844 und 1846 wollten diesen Tatbestand nur noch fur den Fall des Verzehrs unter Strafe stellen 1 Das alte Reichsstrafgesetzbuch RStGB 1872 1953 sah eine Kategorie von Straftatbestanden vor die als gemilderte privilegierte Diebstahls und Unterschlagungsfalle bezeichnet wurden Darunter fielen Familien und Hausdiebstahl 247 StGB Notdiebstahl 248a Verbrauchsmittelentwendung Mundraub 370 Abs 1 Nr 5 StGB sowie Forst und Felddiebstahl 2 Unter grossen Widerstanden wurde der Mundraub als Ubertretung in das RStGB vom 1 Januar 1872 aufgenommen Notdiebstahl am 19 Juni 1912 fand die Notentwendung als Vergehen Eingang in 248 StGB a F Damit gab es zwei privilegierte Falle des Diebstahls und der Unterschlagung namlich Notdiebstahl Notunterschlagung geringwertiger Gegenstande 248a StGB a F und den Mundraub 370 Abs 1 Nr 5 StGB a F 3 Ab etwa 1890 nahmen die Warenhausdiebstahle zu sodass die Straftatbestande Notentwendung und Mundraub oft zur Anwendung kamen Beide sahen eine Strafmilderung wegen unverschuldeter personlicher Notlagen vor Notentwendung 248a Abs 1 StGB a F und Mundraub 248a Abs 2 StGB a F unterschieden sich durch den gestohlenen Gegenstand Notentwendung erfasste alle Sachen auch Geld Mundraub war hingegen auf Nahrungs und Genussmittel sowie Gegenstande des hauswirtschaftlichen Gebrauchs begrenzt Bei Notentwendung musste der Tater aus personlicher Not gehandelt haben bei Mundraub stand der alsbaldige Verbrauch auch durch Angehorige im Vordergrund Mundraub juristisch eben Verbrauchsmittelentwendung wurde mit einer Geldstrafe Hochstbetrag 1964 auf 500 DM erhoht oder Haft bis zu sechs Wochen bestraft Diese Straftatbestande sahen einige unbestimmte Rechtsbegriffe vor die durch die spatere Rechtsprechung des Reichsgerichts zu konkretisieren waren Nahrungsmittel waren die zur Ernahrung des menschlichen Korpers bestimmten Esswaren und Getranke auch Saatkartoffeln solange sie noch geniessbar sind 4 Genussmittel sind Stoffe die vom Korper aufgenommen einen Reiz auf das Nervensystem auszuuben geeignet und bestimmt sind wie Tabak Zigarren Parfums nicht jedoch Blumen 5 oder Feuerungsmaterial 6 Gegenstande des hauswirtschaftlichen Gebrauchs sind alle Gegenstande die im gewohnlichen Leben zur Befriedigung eines hauswirtschaftlichen Bedurfnisses verbraucht zu werden pflegen gleichgultig ob mit diesem Verbrauch ein unmittelbares Geniessen des Menschen verbunden ist oder nicht 7 wie z B Viehfutter 8 nicht jedoch Waschestucke 9 Heutige Rechtslage BearbeitenAnders als allgemein angenommen blieb Mundraub fruher mithin keineswegs straffrei sondern nur unter Eheleuten und gegenuber bestimmten Verwandten Auch die Fruchte von Kulturpflanzen durften und durfen nicht einfach gepfluckt werden Das unerlaubte Betreten umzaunter Flachen war und ist zudem noch Hausfriedensbruch Lediglich bei wildwachsenden Pflanzen darf man Fruchte u a in geringen Mengen fur den personlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen sofern kein Betretungsverbot besteht 39 Abs 3 BNatSchG Art 141 Abs 3 Bay Verfassung Gestattung der Aneignung wildwachsender Waldfruchte Seit der Strafrechtsreform wurde die Verbrauchsmittelentwendung zum 1 Januar 1975 als eigenstandiges Delikt abgeschafft Es wird kein Unterschied mehr gemacht zwischen dem Stehlen eines Apfels und eines Kugelschreibers beim heutigen Diebstahl im Rahmen des fruheren Mundraubs handelt es sich daher um eine Strafverscharfung und nicht um eine Entkriminalisierung Ubertretungen wie die Verbrauchsmittelentwendung wurden abgeschafft einzelne bisherige Ubertretungen sind zu Vergehen aufgewertet worden so auch die Verbrauchsmittelentwendung als Diebstahl geringwertiger Sachen Nach heute geltendem Recht werden Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gemass 248a StGB grundsatzlich nur noch auf Strafantrag verfolgt Da der Diebstahl auch geringwertiger Sachen nunmehr zu den Vergehen gehort ist eine erhebliche Verscharfung der Strafandrohung gegen jede Form des Ladendiebstahls eingetreten 10 Schweiz BearbeitenIn der Schweiz war das Strafrecht bis 1942 kantonal geregelt In den meisten Kantonen war der Bestand des Mundraubes als privilegierte Form des Diebstahles anerkannt schuldig war wer zur Befriedigung augenblicklicher Lusternheit Lebensmittel geringen Wertes stahl Das 1942 in Kraft getretene eidgenossische Strafgesetzbuch kannte zwar dem Namen nach keinen Mundraub mehr stattdessen den Strafbestand der Entwendung Der Entwendung machte sich schuldig wer aus Not Leichtsinn oder zur Befriedigung eines Gelustes eine Sache geringen Wertes stahl Art 138 aStGB Die Gerichte legten diesen Tatbestand sehr weit aus so wurde auch der Diebstahl eines Buches als Entwendung aufgefasst 11 1995 wurde der Straftatbestand der Entwendung abgeschafft so dass Mundraub neu als Diebstahl verfolgt wurde was grundsatzlich zu einer Strafverscharfung fuhrte 12 Allerdings wird in der Schweiz der Diebstahl geringwertiger Sachen nur auf Antrag und nur mit Busse bestraft Art 172 StGB Osterreich BearbeitenIn Osterreich wird die Entwendung geringwertiger beweglicher Sachen aus Not oder Unbesonnenheit durch den Auffangtatbestand Entwendung bestraft Es handelt sich um ein Ermachtigungsdelikt ist der Geschadigte Angehoriger entfallt die Strafbarkeit Ebenso ist die rechtswidrige Aneignung von Bodenerzeugnissen oder Bodenbestandteilen wie Baumfruchte Waldprodukte Klaubholz geringeren Werts gerichtlich nicht strafbar In Osterreich liegt das Strafmass bei Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat oder Geldstrafe 141 StGB Siehe auch BearbeitenContainernWeblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Mundraub Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Zusammenstellung juristischer Quellen zum Mundraub inkl originaler Kommentierung von 1914 370 Nr 5 StGBEinzelnachweise Bearbeiten Rudolf Ludwig Decker Archiv fur preussisches Staatsrecht 1856 S 145 Hans Welzel Das deutsche Strafrecht Eine systematische Darstellung 1954 S 255 ff Werner Schubert Quellen zur Reform des Straf und Strafprozessrechts 1919 S 397 f RGSt 1 223 RGSt 4 72 z B Torf RGSt 9 46 RGSt 46 247 261 RGSt 46 379 RGSt 47 247 265 RGSt 46 422 Detlef Briesen Warenhaus Massenkonsum und Sozialmoral 2001 S 139 BGE 71 IV 7 Was klaut ein MundrauberBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mundraub amp oldid 237495241