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Die Mollner Pertinenzien waren der Streitgegenstand einer Auseinandersetzung zwischen dem in Personalunion mit Grossbritannien stehenden Kurfurstentum Hannover und der Hansestadt Lubeck die im Jahr 1747 durch einen Vergleich in Hannover beigelegt wurde Sachsen Lauenburg nach dem Vergleich zwischen Lubeck und Kurhannover 1747 bis zur danischen Zeit um 1848 Inhaltsverzeichnis 1 Verpfandung von Molln 2 1747 an Kurhannover gefallene Orte 3 1747 als Lubecker Besitz bestatigt 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseVerpfandung von Molln BearbeitenDie Stadt und die Vogtei Molln waren ursprunglich zentrale Bestandteile der nordelbischen Gebietsteile des kleinen Herzogtums Sachsen Lauenburg dessen askanische Herrscher sich seit dem Mittelalter in standiger Geldnot befanden So kam es dass die Stadt und Vogtei Molln von 1359 bis zu einem Reichskammergerichtsurteil im Jahr 1683 an die Hansestadt Lubeck verpfandet war obwohl seit 1571 das Gerichtsverfahren auf Ruckgabe anhangig war Mit der Entscheidung des Reichskammergerichts brach neuer Streit in mehreren Punkten aus Das Gericht hatte zunachst nur die Ruckgabe der Stadt ausgeurteilt nicht jedoch der Vogtei Der wichtigste Streitpunkt war sicherlich die Ermittlung des Geldbetrages der fur die Auslosung des Pfandes notwendig war Der Geldwert hatte sich uber die Jahrhunderte massiv verandert Aber auch uber den Umfang des zuruckzugewahrenden Territoriums nebst Zubehor Pertinenzien wie den aufstehenden Gebauden entstand erbitterter Streit hatte Lubeck doch zur Sicherung seiner Handelswege der durch Lauenburg fuhrenden Fernhandelsstrassen und des Stecknitz Kanals wahrend der Zeit seiner Pfandnahme an Molln zahlreiche weitere Ortschaften in Sachsen Lauenburg als Exklaven erworben die nun ebenfalls zuruckverlangt wurden Am 15 Oktober 1683 wurden die Mollner Burger im Wege der Reichsexekution wieder dem Herzog Julius Franz von Sachsen Lauenburg als Untertanen unterstellt Der Streit wurde nach dem Aussterben der Herzoge von Sachsen Lauenburg im Mannesstamm 1689 zunachst nicht weitergefuhrt Vordringlich war zunachst der Erbstreit der Nachbarn der durch den Hamburger Vergleich 1693 zugunsten des gerade entstandenen Kurfurstentums Braunschweig Luneburg entschieden wurdeJedoch besann sich Konig Georg I von Grossbritannien als Kurfurst von Hannover 1722 der ererbten Anspruche der Sachsen Lauenburger und begann mit der Durchsetzung Nach langwierigen Verhandlungen die zum Teil auch im nahegelegenen Amt Steinhorst und in Ritzerau gefuhrt wurden verzichtete Lubeck zusatzlich auf zehn Dorfer in der naheren Umgebung der Stadt Molln behielt allerdings zwanzig weitere Dorfer als Exklaven in seinem Staatsbesitz In diesen Verhandlungen waren die Lubecker durch Ratsherrn als Gesandte direkt beteiligt In der Abschlussphase lag die wesentliche Last der Verhandlungen bei dem Ratsherrn Philipp Caspar Lamprecht Auf hannoverscher Seite verhandelten der Freiherr Friedrich Christian von Albedyll und der Geheime Justizrat David Georg Strube Am Verfahrensausgang hatte der im Hintergrund wirkende hannoversche Geheime Archivrat Johann Gottfried von Meiern mit seinen Schriften erheblichen Anteil 1 Lubeck wurde vor dem Reichskammergericht in Wetzlar durch seinen Syndicus Hermann Georg Krohn vertreten Der Vergleichsschluss erfolgte fur Lubeck durch Lamprecht und die spateren Burgermeister Johann Friedrich Carstens und Daniel Haecks 1747 Die Paraphe in Hannover erfolgte am 30 Januar 1747 Die Lubecker unterzeichneten am 4 Februar 1747 und Konig Georg II genehmigte anschliessend am 21 Februar im Palast von St James Die vollstandige Umsetzung des Vergleichs erfolgte erst nach detaillierten Grenzfeststellungen im Jahr 1759 Diese Grenzen hatten dann bis zum Inkrafttreten des Gross Hamburg Gesetzes 1937 Bestand 1747 an Kurhannover gefallene Orte BearbeitenVon Lubeck an Lauenburg gingen durch den Vergleich von 1747 zum Teil auch nur die von Lubeck gehaltenen Anteile Woltersdorf Alt Molln Hornbek Breitenfelde Berkenthin Niendorf a d St Koberg Sirksfelde Siebenbaumen und Duvensee sowie die Hoheit uber die Adligen Guter in Rondeshagen Kastorf Bliestorf und Gronau 1747 als Lubecker Besitz bestatigt BearbeitenLubeck behielt die Exklaven den Hof Ritzerau mit Klein Ritzerau Poggensee Tramm und der Holzung Mannau Hof und Gut Behlendorf mit Behlendorf Albsfelde Giesenstorf und Harmstorf das Kirchspiel Nusse die Dorfer Schretstaken Sierksrade Duchelsdorf und Hollenbek die Hoheit uber den Brombsen Hof in Krummesse nebst Kronsforde und der Halfte von Niemark die Dorfer des St Johannis Klosters Wulfsdorf Blankensee Beidendorf ohne den Beidendorfer See der an Kurhannover fiel Utecht und Schattin Klein GronauAusserdem verzichtete Kurhannover in einem Nebenvergleich auf alle Anspruche an die im 14 Jahrhundert dem Lubecker Heiligen Geist Hospital geschenkten Guter Falkenhusen und Monkhof Literatur BearbeitenBernhard Diedrich Brauer Liquidatio Dess auff dem Stadlein Mollen haftenden Kauff und Pfand Schillings sambt dem was Ein E Hochweiser Raht des Heil Reichs Stadt Lubeck vor abtretung desselben in liquido ferner zu forderen hat Mit beygefugten theils bereits ad acta gebrachten theils durch Gottes Gnad allererst aufgefundenen klaren Siegel und Brieffen Auch anderen unstreitigen Beweiss und Uhrkunden Wider der SachsenLawenburgischen Bedienten in Truck ausgegebenen Triumphum ante victoriam Ex Mandato Ampliss Senatus Lubecensis publiciret In Sachen Holstein modo SachsenLawenburgh et c Contra Lubeck Simpl Querelae Lubeck Jager 1670 Bernhard Diedrich Brauer Eines Edlen Hochweisen Rahts des heiligen Reichs Freyen Stadt Lubeck Defensio Liquidationis des auff dem Stadtlein Mollen haftenden Kauff und Pfandschillings sambt was vor Abtretung desselben in liquido ferner zu fordern hat Mit dazu gehorigen und in folgenden pagina vermeldeten adiunctis Des Sachsen Lawenburgischen Schrifft Dichters illiquidissimis seu visis documentis plane cavillatoriis exceptionibus entgegen gesetzet In Sachen Holstein modo Sachsen Lawenburg Contra Lubeck S Q Die Ablosung Mollen betreffend Lubeck Jager 1670 Johann Schaevius Grundliche Deduction dass die vor alters also genannte Terra Molne oder Die Herrschafft und Land Vogtey des Landes Mollen durch die zwischen den ehemahligen Hertzogen von Sachsen Lauenburg und der Reichs Stadt Lubeck im Jahr 1359 geschlossene Pfandschafft am Stadtlein Mollen an die Stadt Lubeck nicht gekommen noch transportirt gewesen Mit Beylagen No I bis No XIII inclusive Green Lubeck 1741 Johann Gottfried von Meiern Grundliche Nachricht von dem an die Stadt Lubeck anno 1359 verpfandeten Dominio und Advocatia oder Herrschaft u Vogtey Mollen Fol 1740 Johann Gottfried von Meiern Demonstration dass die von Lubeck gegen das Judicatum camerale den 18 Jun 1741 interponirte Revision nach den Reichsgesetzen nicht Statt habe Hannover 1741 Antjekathrin Grassmann Lubeckische Geschichte Lubeck 1989 S 703 ISBN 3 7950 3203 2 Peter von Kobbe Geschichte und Landesbeschreibung des Herzogtums Lauenburg Altona 1837 S 152 167 Der Mollner Prozess als Digitalisat ISBN 3 7777 0074 6Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Die Mollnische Pfandschaft Sage Quellen und VolltexteEinzelnachweise Bearbeiten Peter von Kobbe Geschichte und Landesbeschreibung des Herzogtums Lauenburg Altona 1837 S 158 ff in Abschnitt Der Mollner Prozess ISBN 3 7777 0074 6 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mollner Pertinenzien amp oldid 219604873