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Der Liber fundationis episcopatus Vratislaviensis ist ein in lateinischer Sprache verfasstes Zehntregister des Bistums Breslau Es entstand an der Wende vom 13 zum 14 Jahrhundert und erlangte besondere Bedeutung fur die Geschichte von Schlesien Die dank dem Register genauer umrissene Grenze des Bistums entspricht vermutlich dem geographischen Umfang des ursprunglichen Schlesien Zudem dient das Register als Quelle da in diesem viele schlesische Orte zum ersten Mal urkundlich erwahnt wurden Gelegentlich wird das Jahr der Veroffentlichung auch als Grundungsdatum der Orte angegeben Haufig wurde angenommen das Zehntregister sei 1305 in der Zeit des Bischofs Heinrich von Wurben erstellt worden Deshalb feierten viele Orte in Schlesien 2005 ihr 700 Jubilaum Neuerdings wird das Register auf das Jahr 1295 in die Amtszeit des Bischofs Johann Muskata datiert Allerdings wird auch vermutet dass die Daten aus verschiedenen Teilen des Bistums uber mehrere Jahre gesammelt wurden Das Register ist aufgeteilt in Registrum Nissense mit dem Furstentum Neisse Registrum Wratislaviense mit dem Archidiakonat Breslau Registrum Wyasdense mit dem Archidiakonat Ujest Registrum Legnicense mit dem Archidiakonat Liegnitz Registrum Glogoviense mit dem Archidiakonat Glogau Der Register diente fur die Ordnung der Finanzierung des Bistums Nicht alle schon fruher erwahnten Ortschaften wurden im Zehntregister gelistet wahrscheinlich weil die alten Steuerverbindlichkeiten schon anderswo aufgeschrieben worden waren Fur die besser etablierten deutschrechtlichen Siedlerdorfer wurde die Zahl der Hufen angegeben die jungsten Ortschaften wurden oft nur als item in XXX eingeschrieben Zudem belegt das Register dass durch die Deutsche Ostsiedlung bereits um 1300 bis in die ostlichsten Teile Oberschlesiens deutsche Siedler verbreitet waren und sesshaft wurden besonders im Herzogtum Teschen mit der Kastellanei von Auschwitz die jedoch im Bistum Krakau lag 1 Dies ergibt sich u a bei Ortsnamen mit dem Suffix dorf oder wald und mit deutschen Personennamen als Bestandteil von Ortsnamen Zudem ist bei einigen Orten verzeichnet ob diese nach deutschem die Unterscheidung von Orten als Theutonicalis oder polnischem Recht iure polonico bzw Ius Ducale gegrundet worden waren Die Veroffentlichung des Zehntregisters als 14 Teil des Codex diplomaticus Silesiae im Jahr 1889 fuhrte dazu dass es erstmals der breiten Offentlichkeit zuganglich gemacht wurde Literatur BearbeitenH Markgraf Wilhelm Schulte Codex diplomaticus Silesiae T 14 Liber Fundationis Episcopatus Vratislaviensis Breslau 1889 Digitalisat Idzi Panic Iste sunt ville circa Z badan nad Liber fundationis episcopatus Wratislaviensis Wieki Stare i Nowe Katowice 2001 S 52 61 polnisch online Weblinks BearbeitenLiber fundationis episcopatus Vratislaviensis auf der Webseite www dokumentyslaska plEinzelnachweise Bearbeiten Grzegorz Chromik Mittelalterliche deutsche Ortsnamen in Oberschlesien In Kwartalnik Neofilologiczny LXVII 3 2020 Jahrgang Krakow 2020 S 355 374 pan pl Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Liber fundationis episcopatus Vratislaviensis amp oldid 233422137