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Als Ius Ducale wurde in den fruhmittelalterlichen slawischen Staaten das Recht der Herrscher zur Erhebung von Diensten und Abgaben bezeichnet Als Zeitpunkt seiner Entstehung gilt das 9 10 Jahrhundert In seinem vollen Umfang blieb das ius ducale bis ins 14 Jahrhundert bestehen Teile davon erhielten sich z B in Schlesien bis ins 19 Jahrhundert Ab dem 11 Jahrhundert wurden Dienste und Abgaben aufgrund der Ubertragung von wirtschaftlichen und gerichtlichen Immunitaten an adelige und dem Klerus angehorende Gutsherren allmahlich abgebaut und letztendlich fast vollends aufgehoben Entscheidend hat zu diesem Prozess auch die Verleihung des ius Teutonicum auch libertas Teutonica an Dorfer und Stadte im 13 und 14 Jahrhundert beigetragen Die Natural und Dienstleistungen wurden von nun ab durch Beden und Steuern ersetzt In Urkunden erscheinen die iura ducalia mitunter als ius Bohemicale ius Polonicum ius Slavicum etc Literatur BearbeitenLexikon des Mittelalters Bd 5 Munchen 2003 Sp 817 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ius Ducale amp oldid 178576780