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Leichte Nahverkehrstriebwagen sind Schienenfahrzeuge die nicht die fur gewohnliche Eisenbahnfahrzeuge erforderliche Rahmensteifigkeit also die vom Wagenkasten aufnehmbare Langsdruckkraft 1 B 1 3 aufweisen 2 3 Dabei ist wie bei anderen bei diesen Fahrzeugen moglichen Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik die mindestens gleiche Sicherheit gegenuber der Aufsichtsbehorde des Eisenbahninfrastrukturunternehmens nachzuweisen 4 4Ein GT8 100D der Albtal Verkehrs Gesellschaft in Karlsruhe Albtalbahnhof zwischen dem Karlsruher Strassenbahnnetz der VBK und der Rheinbahn der DBDer Saarbrucker Stadtbahnwagen 1016 im franzosischen Saargemund dort mittels besonderer Genehmigung 1 B 3 6Ein Regio Citadis in Kassel Hbf kurz vor dem Wechsel von Strassenbahn auf EisenbahnEin GT8 100D auf der Rheintal bahn zwischen Bruchsal und Karlsruhe unterhalb der Strassen bahn strecke Durlach Grotzingen die zu den Eisen bahn strecken nach Heilbronn und Pforzheim fuhrtEin Regiosprinter der Rurtal bahn inzwischen kein LNT mehr Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Anforderungen 3 Einschrankungen 4 LNT Fahrzeuge 5 Literatur 6 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenBereits fruher gab es Fahrzeuge mit geringer Rahmensteifigkeit als im internationalen Verkehr vorgeschrieben beispielsweise die VT 95 und VT 98 mit 500 kN 1 B 1 3 Nach mehreren schweren Unfallen mit diesen Fahrzeugen wegen der damals oft noch nicht vorhandenen Sicherungstechnik wurden bei der Deutschen Bundesbahn ab etwa 1972 die entsprechenden UIC Merkblatter auch fur Nahverkehrstriebwagen angewandt 1 B 1 3In den 1980er Jahren entstand in Karlsruhe der Mischbetrieb auf der Hardtbahn als erste Erweiterung der Stadtbahn Karlsruhe die bereits seit 1958 mit einem Mischbetrieb von Strassenbahnfahrzeugen auf Eisenbahngleisen auf der Albtalbahn bestand Bei den nur in diesem Einsystem Netz eingesetzten GT6 8 80C bestand jedoch noch kein Bedarf fur besondere Zulassungsbedingungen da es sich um eine nichtbundeseigene Eisenbahn handelt bzw im Fall der Hardtbahn sie zu einer solchen umgewandelt wurde 1 C 7 Daraufhin entstand jedoch der Wunsch nach weiteren Erweiterungen So fuhren die GT8 100C 2S ab 1991 anfangs mittels streckenbezogener Zulassung 1 B 3 4 Dies war ausserdem nicht auf der damals schon gewunschten Strecke nach Worth sondern nur auf den weniger stark befahrenen Strecken nach Bretten und Pforzheim moglich Im Oktober 1992 2 hat das Bundesministerium fur Verkehr ein Gutachten zum Einsatz von Strassenbahnfahrzeugen LNT auf Eisenbahnstrecken des offentlichen Verkehrs in Auftrag gegeben 3 das am 5 November 1993 fertiggestellt wurde 5 Als Folge dieses Basisgutachtens wurden am 28 Dezember 1993 die Besonderen Bedingungen fur das Verkehren von Leichten Nahverkehrstriebwagen im Mischbetrieb mit Regelfahrzeugen der Eisenbahnen des offentlichen Verkehrs bekanntgegeben 1 B 1 4 D X 23 Hierbei war die Hochstgeschwindigkeit auf 80 km h begrenzt 5 und Flankenschutz durch Schutzweichen vorgeschrieben 1 B 1 4Im August 1994 gab das BMV ein weiteres Gutachten in Auftrag das auch Geschwindigkeiten von 90 km h und 100 km h berucksichtigte und im Marz des Folgejahres fertiggestellt wurde 5 Am 24 April 1995 wurden die LNT Bedingungen aktualisiert 4 In einem dritten Gutachten von September 1994 bis Dezember 1996 6 wurde ermittelt welche Bedingungen ein Leichttriebwagen erfullen muss um nicht als LNT sondern als vollwertiges EBO Regelfahrzeug zugelassen zu werden 1 B 1 5 Hierauf basierend erfolgte im Mai 1998 die Anderung der Zulassung der RegioSprinter trotz seiner Langskraftfestigkeit von nur 600 kN 1 B 1 5Anforderungen BearbeitenDie Fahrzeuge mussen die Bremsverzogerungen erreichen die fur im Verkehrsraum offentlicher Strassen verkehrende Strassenbahnfahrzeuge vorgeschrieben sind 4 1 2 Sie mussen mindestens einen Pufferdruck von 600 kN statt der bei Strassenbahnen ublichen 200 kN aushalten 7 Ausserdem mussen sie und die befahrenen Strecken mit einem miteinander kompatiblen Zugfunksystem ausgerustet sein 4 1 3 2 1Einschrankungen BearbeitenGrundsatzlich durfen diese Fahrzeuge hochstens 100 km h schnell fahren Fur Geschwindigkeiten uber 90 km h muss jedoch fur die Betriebsfuhrung und sicherheit der Strecke ein Qualitatssicherungssystem nach ISO 9001 bestehen 4 3 2 Die Streckenhochstgeschwindigkeit darf nicht grosser als 160 km h 4 2 6 in zweigleisigen Tunneln nicht grosser als 120 km h sein 4 2 7Nebenbahnen mit einer Streckenhochstgeschwindigkeit ab 50 km h durfen sie ausser als nicht regelmassige Uberfuhrungsfahrten 4 3 4 nur befahren wenn Hauptsignale vorhanden sind die Weichen signalabhangig sind und bei eingleisigen Strecken ein Gegenfahrschutz vorhanden ist 4 2 2 Bei Strecken mit einer Hochstgeschwindigkeit von mehr als 80 km h und bei Hauptbahnen muss ausser fur Uberfuhrungsfahrten 4 3 4 zusatzlich Streckenblock vorhanden sein 4 2 3 Wenn die Streckenhochstgeschwindigkeit grosser als 100 km h ist sowie wenn die Streckenhochstgeschwindigkeit bei einem Anteil der Zuge aus Regelfahrzeugen von mehr als 30 grosser als 80 km h ist mussen ausser fur Uberfuhrungsfahrten 4 3 4 die Weichen signalabhangig und Hauptsignale Streckenblock und Zugbeeinflussungsanlagen sowie in den Bahnhofen in Gleisen die nicht ausschliesslich fur LNT verwendet werden Gleisfreimeldeanlagen vorhanden sein 4 2 4Das Gegengleis darf bei Einsatz von LNT nur im Gleiswechselbetrieb befahren werden 4 2 5 Bei Strecken mit durchschnittlich hochstens vier planmassigen Zugen pro Stunde und einer Hochstgeschwindigkeit von maximal 120 km h darf das Gegengleis daruber hinaus bei Storungen bis zum Ende des Betriebstags befahren werden wobei die LNT hochstens 90 km h schnell fahren durfen 4 2 5Rangiert werden darf mit Regelfahrzeugen in Gleise mit Reisenden besetzten LNT die nicht durch ein haltzeigendes Signal geschutzt sind nur wenn dies nur gelegentlich geschieht die Streckenhochstgeschwindigkeit hochstens 90 km h ist und planmassig durchschnittlich hochstens vier Zuge pro Stunde verkehren 4 3 1 Hierbei muss sich an der Spitze der Rangierabteilung ein Bahnmitarbeiter befinden der sie unmittelbar uber die Druckluftbremse anhalten konnen muss 4 3 1Bei der DB Netz werden Strecken bei denen die Erfullung dieser Kriterien erfolgreich gepruft wurde in den bestatigten Einsatzraum fur LNT aufgenommen und dem Eisenbahn Bundesamt bekanntgegeben 3 Die nach den LNT Bedingungen aufzustellenden betrieblichen Anweisungen 4 3 2 sind bei ihr beispielsweise die Betriebsanweisung fur das Fahren mit Leichten Nahverkehrstriebwagen im Mischbetrieb mit Regel Fahrzeugen auf Strecken von DB Netz Niederlassung Sudwest Betriebsstandorte Karlsruhe und Stuttgart gultig vom 26 September 1999 an 3 LNT Fahrzeuge BearbeitenGT8 100C 2S RegioSprinter 8 600 kN seit Marz 1998 volle EBO Zulassung 9 S1000 10 Variobahn Chemnitz GT8 100D 2S M RegioCitadis 11 ET 2010 12 Citylink ChemnitzLiteratur BearbeitenMartin Karr Mehrsystemkonzepte der Schienenbahnen in Europa Juli 1998 abgerufen am 20 Januar 2017 Einzelnachweise Bearbeiten a b c d e f g h i j Martin Karr Mehrsystemkonzepte der Schienenbahnen in Europa Juli 1998 abgerufen am 20 Januar 2017 a b K Fischer D Naumann D Muller K Linke H Frohlich H Friedemann D Lange Gutachten zum Einsatz von leichten Nahverkehrstriebwagen LNT im Mischbetrieb mit EBO Fahrzeugen auf Eisenbahnstrecken des offentlichen Verkehrs Forschungsauftrag des BVM Fe Nr 70404 92 Transportconsult International Berlin TCIB GmbH November 1993 ITRD 70 404 a b c d Leichte Nahverkehrstriebwagen LNT der AVG auf dem Netz der DB AG In karlsruher modell de TransportTechnologie Consult Karlsruhe GmbH TTK abgerufen am 20 Januar 2017 a b c d e f g h i j k l m n o p q r Verlautbarung des Bundesministeriums fur Verkehr Besondere Bedingungen fur das Verkehren von Leichten Nahverkehrstriebwagen LNT im Mischbetrieb mit Regelfahrzeugen der Eisenbahnen des offentlichen Verkehrs Aktenzeichen E 15 32 31 00 19 Va 95 1 vom 24 April 1995 online auf wedebruch de kein HTTPS oder im Light Rail Atlas Memento des Originals vom 20 Januar 2017 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot rajvdb home xs4all nl niederlandisch a b c H Frohlich D Lange Erganzendes Gutachten zum Einsatz von leichten Nahverkehrstriebwagen LNT im Mischbetrieb mit EBO Fahrzeugen auf Eisenbahnstrecken des offentlichen Verkehrs Forschungsauftrag des BVM Fe Nr 70457 94 DE Consult Marz 1995 ITRD 70 457 G Voss Beanspruchung von Schienenfahrzeugen im Stadt und Regionalverkehr Forschungsauftrag des BVM Fe Nr 70452 94 Technische Universitat Hannover Institut fur Schienenfahrzeuge und maschinelle Bahnanlagen Dezember 1996 ITRD 70 452 Fahrzeuge In karlsruher modell de TransportTechnologie Consult Karlsruhe GmbH TTK abgerufen am 20 Januar 2017 Gunter Koch Stadtbahn auf Eisenbahn Anmerkungen zu den rechtlichen und technischen Randbedingungen Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 20 Januar 2017 abgerufen am 20 Januar 2017 letztes Bild RegioSprinter fur 120 km h zugelassen Pressemitteilung Nicht mehr online verfugbar Siemens AG Marz 1998 ehemals im Original abgerufen am 1 Januar 1970 siehe auch Vertieferarbeit Mehrsystemkonzepte der Schienenbahnen in Europa von Martin Karr 1 2 Vorlage Toter Link w2 siemens de Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven An Introduction to Bombardier PDF 5 9 MiB Nicht mehr online verfugbar 2003 archiviert vom Original am 20 Januar 2017 abgerufen am 20 Januar 2017 Heribert Menzel Der Regio CITADIS von ALSTOM LHB fur die RegioTram Nordhessen Nicht mehr online verfugbar In tram kassel de 13 April 2006 archiviert vom Original am 2 Oktober 2013 abgerufen am 20 Januar 2017 Betriebsanweisung fur das Fahren mit Leichten Nahverkehrstriebwagen LNT der AVG im Mischbetrieb mit Regel Fahrzeugen auf Strecken von DB Netz Regionalbereich Sudwest sowie auf Pachtstrecken der AVG PDF 275 kB DB Netz Regionalbereich Sudwest und Albtal Verkehrsgesellschaft 2015 abgerufen am 12 April 2020 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Leichte Nahverkehrstriebwagen amp oldid 235694208