www.wikidata.de-de.nina.az
Nebenbahnen sind Eisenbahnstrecken untergeordneter sekundarer Bedeutung die im Gegensatz zur Hauptbahn Vereinfachungen im Bau und Betrieb aufweisen Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Rechtliche Grundlagen 2 1 Deutschland 2 2 Osterreich 2 3 Schweiz 2 4 Tschechien 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGeschichte Bearbeiten Lokalbahn Ober Grafendorf Gresten in Osterreich Enge Kurvenradien und die Ausfuhrung in Schmalspur ermoglichten eine bessere Anpassung an das Gelande und damit niedrigere Baukosten Da der Bau und Betrieb der Hauptbahnen nicht immer durch die Ertrage gedeckt wurde begann man nach Vereinfachungen zu suchen Bereits 1865 hatte die Techniker Versammlung des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen Grundsatze fur sekundare Bahnen aufgestellt Diese wurden am 1 Juli 1878 mit der Bahnordnung fur deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung als Reichsgesetz in Kraft gesetzt Die wichtigsten Veranderungen zum bisherigen Hauptbahnbetrieb waren Wegfall der Bahnbewachung Einmal tagliche Kontrolle der Gleisanlagen statt dreimal taglich Weniger zu besetzende Bremsen Keine Bahneinfriedungen Wegfall von Schrankenanlagen an Bahnubergangen Wegfall von Signalen an Bahnhofen Grosszugigere Verschleissgrenzmasse an den Radreifen der Wagen und LokomotivenMit vergleichbaren rechtlichen Rahmenbedingungen die Finanzierung Bau und Betrieb regelten wurden ab Ende des 19 Jahrhunderts in mehreren europaischen Staaten die Grundlagen fur die Erschliessung der Flache durch kostengunstige Schienennetze geschaffen In Osterreich war dies das ursprunglich zeitlich beschrankte Gesetz vom 25 Mai 1880 betreffend die Zugestandnisse und Begunstigungen fur Localbahnen 1 dessen Gultigkeit mehrmals verlangert wurde Daruber hinaus wurde den Kronlandern gestattet eigene Landesbahn Organisationen zu schaffen wie etwa die Niederosterreichischen Landesbahnen und die heute noch existierenden Steiermarkischen Landesbahnen Im Vereinigten Konigreich wurde 1896 mit dem Light Railways Act ein Gesetz verabschiedet das den Bau und Betrieb von Bahnen vereinfachter Bauart regelte Rechtliche Grundlagen BearbeitenDeutschland Bearbeiten Nicht technisch gesicherter Bahnubergang auf einer Nebenbahn 1952 Eine Definition von Haupt und Nebenbahnen gibt es in der Eisenbahn Bau und Betriebsordnung EBO Der 1 Abs 2 lautet Die Strecken werden entsprechend ihrer Bedeutung nach Hauptbahnen und Nebenbahnen unterschieden Die Entscheidung daruber welche Strecken Hauptbahnen und welche Nebenbahnen sind treffen fur die Eisenbahnen des Bundes das jeweilige Unternehmen fur Eisenbahnen die nicht zum Netz der Eisenbahnen des Bundes gehoren nichtbundeseigene Eisenbahnen die zustandige Landesbehorde Unterscheidungsmerkmale werden in folgenden Paragraphen der EBO genannt 5 Spurweite bei Nebenbahnen Schmalspur zulassig 6 Gleisbogenradien bei Nebenbahnen weniger als 300 Meter zulassig 7 Langsneigung bei Nebenbahnen auf freier Strecke bis 40 zulassig 8 Radsatzlast 11 Bahnubergange bei Nebenbahnen nicht technisch gesicherte Ubergange zulassig 13 Bahnsteige insbesondere deren Hohen 14 Signale und Weichen bei Nebenbahnen vereinfachtes Signalsystem zulassig 15 Streckenblock Zugbeeinflussung bei Nebenbahnen Zugleitbetrieb zulassig 16 Fernmeldeanlagen und 40 Fahrgeschwindigkeit bei Nebenbahnen maximal 100 km h Nebenbahnen stehen grundsatzlich fur eine einfachere Bauweise bzw fur einen einfacheren Betrieb Die meisten Nebenbahnen sind eingleisig Die Hochstgeschwindigkeit betragt fur Reisezuge maximal 100 km h fur Guterzuge und generell fur die meisten Strecken 80 km h oder noch weniger Bei der Deutschen Reichsbahn galten hier noch strengere Massstabe Die Hochstgeschwindigkeit auf Nebenbahnen betrug 60 km h sie durfte 80 km h betragen wenn die Zugsicherungsanlagen bei mehr als 60 km h denen der Hauptbahnen entsprachen Osterreich Bearbeiten 4 Absatz 2 des Eisenbahngesetzes von 1957 definiert Nebenbahnen als fur den offentlichen Verkehr bestimmte Schienenbahnen sofern sie nicht Hauptbahnen oder Strassenbahnen sind Schweiz Bearbeiten Im Schweizer Recht wird nicht mehr zwischen Haupt und Nebenbahnen unterschieden Mit der Revision des Eisenbahngesetzes von 2009 2 wurde die fruhere Unterscheidung aufgegeben Davor galt gemass Artikel 2 des Eisenbahngesetzes Das schweizerische Eisenbahnnetz besteht aus Haupt und Nebenbahnen Hauptbahnen sind die normalspurigen Bahnen die dem inlandischen und internationalen Durchgangsverkehr dienen Nebenbahnen sind die normalspurigen Bahnen die in der Hauptsache nur dem Verkehr in einer bestimmten Landesgegend dienen ferner alle Schmalspurbahnen Zahnradbahnen Strassenbahnen und Standseilbahnen Die Konzession bestimmt ob eine normalspurige Bahn als Nebenbahn gilt wo die Konzession schweigt bestimmt dies der Bundesrat Er bezeichnet auch diejenigen normalspurigen Strecken der Schweizerischen Bundesbahnen welche zu den Nebenbahnen gehoren Tschechien Bearbeiten In Tschechien unterscheidet die Klassifizierung des Eisenbahnnetzes gesamtstaatliche Bahnen celostatni drahy und einzelne regionale Bahnen regionalni drahy Per Erlass der tschechischen Regierung vom 20 Dezember 1995 wurden 128 Eisenbahnstrecken in Tschechien zu regionalen Bahnen erklart 3 Siehe auch BearbeitenKleinbahn LokalbahnLiteratur BearbeitenWalter Ledig Ferdinand Ulbricht Die Sekundar Eisenbahnen des Konigreichs Sachsen Berlin 1887 Digitalisat Th Sorge Die Secundarbahnen in ihrer Bedeutung und Anwendung fur das Konigreich Sachsen Dresden 1875 Digitalisat Wolf L Temming Nebenbahnen eine Epoche deutscher Eisenbahngeschichte Transpress Berlin 1993 Horst Weigelt Bayerische Eisenbahnen Vom Saumpfad zum Intercity Motorbuch Stuttgart 1A 182 ISBN 3 87943 899 4 S 215ffWeblinks Bearbeiten Commons Nebenbahn Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Literatur von und uber Nebenbahn im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Nebenbahnen in Meyers Grosses Konversations Lexikon Lokalbahnen in Rolls Enzyklopadie des Eisenbahnwesens Sekundarbahnen in Rolls Enzyklopadie des EisenbahnwesensEinzelnachweise Bearbeiten Reichsgesetzblatt Nr 56 1880 fur die im Reichsrathe vertretenen Konigreiche und Lander ausgegeben und versendet am 5 Juni 1880 AS 2009 5597 Usneseni vlady Ceske republiky ze dne 20 prosince 1995 c 766 P o vycleneni regionalnich drah z drahy celostatni Erlass der tschechischen Regierung vom 20 Dezember 1995 kormoran vlada cz abgerufen am 2 Mai 2022 Normdaten Sachbegriff GND 4041485 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Nebenbahn amp oldid 234303554