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Kreditnehmereinheit KN Einheit ist im Kreditwesen die gesetzlich vorgeschriebene Zusammenfassung von eigentlich rechtlich und oder wirtschaftlich voneinander unabhangigen Kreditnehmern bei einem Kreditinstitut zu einem einzigen hypothetischen Kreditnehmer fur Zwecke des Millionenkreditwesens nach 14 KWG Inhaltsverzeichnis 1 Ziele 2 Rechtsgrundlagen 3 Arten von Kreditnehmereinheiten 4 Bedeutung 5 Weblinks 6 Literatur 7 EinzelnachweiseZiele BearbeitenZiel der Bildung von Kreditnehmereinheiten ist die Abbildung von potenziellen Risikokonzentrationen Klumpenrisiko bei Krediten an Kreditnehmer die durch rechtliche und oder wirtschaftliche Geschafts oder Rechtsbeziehungen miteinander verbunden sind Die Millionenkreditbestimmungen verlangen deshalb eine bankinterne Zusammenfassung dieser Kreditnehmer zu einem hypothetischen einheitlichen Kreditnehmer damit das gesamte kumulierte Kreditrisiko den Meldepflichten nach 14 KWG unterworfen wird Hiermit soll verhindert werden dass voneinander formal unabhangige Kreditnehmer als Einzelrisiko beurteilt werden das jedoch faktisch ein hohres Gesamtrisiko ist Es ist deshalb bei der Kreditwurdigkeitsprufung auf solche Gemeinsamkeiten zu achten damit Adverse Selection vermieden wird 1 Rechtsgrundlagen BearbeitenDie Zusammenfassung mehrerer Kreditnehmer zu einem einheitlichen Kreditnehmer wird auf zwei Ebenen vorgeschrieben Seit dem CRD IV Umsetzungsgesetz Inkraftsetzung der Kapitaladaquanzverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie unterscheidet der Gesetzgeber in 19 Abs 2 KWG zwischen Kreditnehmereinheiten die fur Zwecke des 14 KWG zu bilden sind und der Gruppe verbundener Kunden die neben den Anforderungen durch Art 392 ff Kapitaladaquanzverordnung nur fur Zwecke der 13 KWG 15 KWG und 18 KWG zu bilden sind Daher sind seit der CRD IV Umsetzung alle bisher verlautbarten Schreiben der BaFin entsprechend dem Schreiben der BaFin 5 2014 2 weitgehend uberholt Arten von Kreditnehmereinheiten BearbeitenDie einzelnen Kreditvorschriften des KWG konnen von Kreditinstituten nur dann beachtet werden wenn der Umfang des Begriffs Kreditnehmer geklart ist Dieser Begriff wird in 14 GroMiKV definiert wahrend das KWG auf die Kreditnehmereinheit eingeht Zentrale Regelungsnorm hierfur ist 19 Abs 2 KWG Hauptanliegen dieser Bestimmung ist dass Kredite an eigentlich rechtlich und oder wirtschaftlich selbstandige naturliche oder juristische Personen von einem Kreditinstitut als ein einheitlicher Kreditnehmer bankintern zusammengefasst werden mussen wenn bestimmte Voraussetzungen erfullt werden Dabei unterscheidet die Bestimmung des 19 Abs 2 KWG drei Arten Zwei oder mehr naturliche oder juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften wenn eine von ihnen unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf die andere oder die anderen ausuben kann Unmittelbar oder mittelbar beherrschender Einfluss liegt insbesondere vor bei allen Unternehmen die im Sinne des 290 Abs 2 HGB konsolidiert werden oder bei allen Unternehmen die durch Unternehmensvertrage verbunden sind die vorsehen dass das eine Unternehmen verpflichtet ist seinen ganzen Gewinn an ein anderes abzufuhren oder beim Halten von Stimmrechts oder Kapitalanteilen an einem Unternehmen in Hohe von 50 oder mehr durch ein anderes Unternehmen oder eine Person unabhangig davon ob diese Anteile im Rahmen eines Treuhandverhaltnisses verwaltet werden Personenhandelsgesellschaften oder Kapitalgesellschaften und deren personlich haftende Gesellschafter sowie Partnerschaften und deren Partner Alle Unternehmen die demselben Konzern im Sinne des 18 Aktiengesetz angehoren Der aktienrechtliche Konzern ist der Hauptadressat der Kreditnehmereinheit Ferner ist auch dann eine Kreditnehmereinheit zu bilden wenn lediglich eine 50 ige Kapitalbeteiligung wie etwa bei Joint Ventures oder Zweckgesellschaften besteht Eine Zusammenfassung zum einheitlichen Kreditnehmer wird daruber hinaus auch bei naturlichen Personen vorgenommen wenn sie Kredite aufnehmen und als personlich haftende Gesellschafter eines Unternehmens fungieren das ebenfalls Kreditnehmer bei derselben Bank ist Damit wird erreicht dass Unternehmen jeweils mit ihren personlich haftenden Gesellschaftern als eine Kreditnehmereinheit gesehen werden weil Zahlungsschwierigkeiten des Unternehmens durch die Haftungsfunktion seines Gesellschafters auch auf diesen ubergreifen konnten das Gesetz lasst hierbei keine Ausnahme zu Alle drei Arten sind kumulativ anzuwenden Mit der Zusammenfassung der einzelnen Kredite zu einem einheitlichen Kredit soll der Gefahr begegnet werden dass aus der moglichen Zahlungsschwierigkeit eines Kreditnehmers wegen seiner rechtlichen und oder wirtschaftlichen Beziehung zu anderen Kreditnehmern auch diese kausal in Zahlungsschwierigkeiten geraten konnten und sich damit das Kreditinstitut gleich mehreren Kreditrisiken gegenubersieht Diese Zusammenfassung verhindert die isolierte Betrachtung jedes einzelnen Kreditnehmers weil wegen der Kreditnehmerbeziehungen eine konsolidierte Betrachtung erforderlich ist Bedeutung BearbeitenDie Kreditnehmereinheit nach 19 Abs 2 KWG hat insgesamt aus bankenaufsichtsrechtlicher Betrachtung erheblich an Bedeutung verloren da sie lediglich noch fur das Meldewesen nach 14 KWG einschlagig ist und primar auf Grundlage von formellen Grunden eine Zusammenfassung fordert Fur die Bereiche des Grosskreditwesens der Organkredite der Offenlegungspflichten nach 18 KWG sowie fur die bankinterne Risikosteuerung ist ausschliesslich die Gruppe verbundener Kunden massgebend Zwischen der Gruppe verbundener Kunden und der Kreditnehmereinheit bestehen zahlreiche Uberschneidungen In Fallen der aktienrechtlichen Beherrschung ist die Kreditnehmereinheit nach 19 Abs 2 KWG meist identisch mit der Gruppe verbundener Kunden Im Falle von 50 Beteiligungen ist die Kreditnehmereinheit i d R grosser als die Gruppe verbundener Kunden bei rein wirtschaftlichen Abhangigkeiten wie sie aus Burgschaften und erheblichen Liefer und Darlehensbeziehungen entstehen konnen bildet die Gruppe verbundener Kunden das Risiko umfassender ab Ein weiterer wesentlicher Unterschied liegt darin wie die Gruppen geschnitten werden bei der Kreditnehmereinheit sind die jeweiligen Tatbestande nach 19 Abs 2 KWG kumulativ anzuwenden bei der Gruppe verbundener Kunden gilt der Dominoeffekt wobei im Falle der Kontrolle nach den EBA Leitlinien von einer Risikoabhangigkeit des beherrschten Unternehmens von der herrschenden Person ausgegangen wird Weblinks BearbeitenKreditwesengesetz gesetze im internet de PDF 615 kB AktiengesetzLiteratur BearbeitenNikolaus Demmelmair Die Grosskredit Millionenkredit und Organkreditvorschriften 8 Auflage 2018 Sparkassenverlag ISBN 978 3 09 304790 9 Beck Samm Kokemoor Gesetz uber das Kreditwesen KWG Kommentar mit Materialien und erganzenden Vorschriften C F Muller Heidelberg Loseblattsammlung ISBN 978 3 8114 5670 9Einzelnachweise Bearbeiten Christine Bernhofer Bildung von Kreditnehmereinheiten gemass 19 Abs 2 KWG 1997 S 138 BaFin vom 10 Juli 2014 Anwendung von Aussagen zum Grundsatz I zur SolvV alt und zur GroMiKV alt auf CRD IV und CRRBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kreditnehmereinheit amp oldid 238272092